Wenn Du wüßtest, dass der Fotograf schon vor mindestens 70 Jahren verstorben ist, dann wäre das Bild wieder von seinen Urheberrechten frei.
Das gilt für Texte ( Gedichte, Geschichten usw)
Wobei das Urheberrecht auch vererbt werden kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Aber ( Zitat):
§ 72 Lichtbilder
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
oder (anders erklärt):
Zitat aus:
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberrecht.html
"§72 : 50 Jahre Lichtbilder und ähnliche Erzeugnisse maximal 50 Jahre nach Erscheinen des Lichtbildes, bzw. 50 Jahre nach Herstellung. Wird das Lichtbild innerhalb der 50 Jahre nach Erstellung erlaubterweise veröffentlicht oder erscheint es, beginnt die Frist ab da zulaufen, also sind höchstens 100 Jahre Schutzdauer möglich."
Für Bilder von der Seite
http://www.destinacije.com/thumbs.asp?lang=de&folder=Slike-Hrvatska&pg=1
dürfte das schwierig sein.
Für historische Bilder wäre es demnach u.U. kein Problem, wenn man wüsste, wann das Bild erlaubterweise veröffentlicht wurde.
Gruß,
ELMA