1175_Mitteldalmatien: OMIS früher und heute

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Michael

Guest
hier das Bild, das in den späten 1920´ger Jahren aufgenommen wurde:




Viel Spass beim Raten und LG
Michael

Edit: Ich wurde auf § 2g der Forenregeln aufgerksam gemacht - und da es sich bei den von mir verwendeten Bildern nicht um meine eigenen handelt, habe ich sie wieder gelöscht. Ich bitte um Verständnis!
LG
Michael
 
E

ELMA

Guest
Oh, das wird schwer.
Aber dem Baustil der Häuser nach müsste das auch wieder in Süddalmatien sein.
Im Hintergrund steile, kahle(?) Felsen....?? Am Festland?

Gruß,
ELM
 

Habur

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Saarland
Ich rate mal:

Makarska

Edit: Aber so nah sind die Felsen dort vielleicht nicht ganz.
Aber in Omis gehen sie bis in die Altstadt.
Ich nehme Makarska und Omis!:lol:

Habur
 
M

Michael

Guest
Hallo Habur,
super kombiniert und gelöst

und hallo ELMA,
nach der Vorarbeit hast Du hast auch noch gleich die Quelle entdeckt, was es für mich etwas schwieriger machen wird ein historisches Foto aus Omis als Rätsel zu nehmen!

Gratuliere Euch beiden.
Und hier wie gewohnt die beidenVergleichsbilder:

historisch:






und aktuell:
 

Segelfilmer

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www.segelfilmer.de
...
Edit: Ich wurde auf § 2g der Forenregeln aufgerksam gemacht - und da es sich bei den von mir verwendeten Bildern nicht um meine eigenen handelt, habe ich sie wieder gelöscht. Ich bitte um Verständnis!
LG
Michael
Wenn Du wüßtest, dass der Fotograf schon vor mindestens 70 Jahren verstorben ist, dann wäre das Bild wieder von seinen Urheberrechten frei.
 
E

ELMA

Guest
Wenn Du wüßtest, dass der Fotograf schon vor mindestens 70 Jahren verstorben ist, dann wäre das Bild wieder von seinen Urheberrechten frei.

Das gilt für Texte ( Gedichte, Geschichten usw)
Wobei das Urheberrecht auch vererbt werden kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

Aber ( Zitat):
§ 72 Lichtbilder
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

oder (anders erklärt):
Zitat aus:
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberrecht.html
"§72 : 50 Jahre Lichtbilder und ähnliche Erzeugnisse maximal 50 Jahre nach Erscheinen des Lichtbildes, bzw. 50 Jahre nach Herstellung. Wird das Lichtbild innerhalb der 50 Jahre nach Erstellung erlaubterweise veröffentlicht oder erscheint es, beginnt die Frist ab da zulaufen, also sind höchstens 100 Jahre Schutzdauer möglich."


Für Bilder von der Seite
http://www.destinacije.com/thumbs.asp?lang=de&folder=Slike-Hrvatska&pg=1
dürfte das schwierig sein.

Für historische Bilder wäre es demnach u.U. kein Problem, wenn man wüsste, wann das Bild erlaubterweise veröffentlicht wurde.


Gruß,
ELMA
 
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