Ab Sommer 2012: Reisepass auch für Kinder erforderlich!

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Marius

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An einigen Stellen im Forum wurde das in der Vergangenheit bereits erwähnt, aber ich meine, es ist wichtig jetzt rechtzeitig nochmals darauf hinzuweisen.

Das gilt jedenfalls für Österreicher, vielleicht findet jemand die entsprechende deutsche Info dazu.

Ab Juni 2012 brauchen Kinder eigene Reisepässe

Ab 15. Juni verlieren alle Kindermiteintragungen im Pass der Eltern ihre Gültigkeit. Jedes Kind, das Österreich verlässt, muss dann einen eigenen Reisepass mit sich führen, informiert der ÖAMTC. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten die Kinderreisepässe rechtzeitig beantragt werden.

Die Möglichkeit Kinder in den Pass der Eltern einzutragen, gibt es in Österreich seit 15. Juni 2009 nicht mehr. Ältere Eintragungen sind nur noch bis 14. Juni dieses Jahres gültig. In einigen Ländern wird bereits jetzt ein eigenes Reisedokument für Kinder verlangt. So zum Beispiel in Lettland, Litauen und in den USA.

Gültigkeit

Kinderreisepässe gelten bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr für zwei Jahre, danach für fünf Jahre. Ab dem zwölften Lebensjahr wird der Reisepass für zehn Jahre ausgestellt. Auch für den kurzen Abstecher in ein EU-Nachbarland benötigt man einen Reisepass oder Personalausweis. Der Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Quelle ORF: http://help.orf.at/stories/1695481/
 
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Marius

Guest
Putzig finde ich beim Thema "Reisepässe für Kinder" den Hinweis des ORF, dass ein Führerschein kein gültiges Reisedokument sei. :)
 

Outdoordreams

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Das gilt jedenfalls für Österreicher, vielleicht findet jemand die entsprechende deutsche Info dazu.

Da ich mich aus aktuellem Anlass :smile: gerade mit dem Thema beschäftigt habe, hier das Ergebnis meiner Recherche zum Thema Ausweisdokumente für Kinder (in Deutschland):

In Deutschland werden bereits seit 2006 Kinderreisepässe ausgestellt - ersetzt den Kinderausweis (eine Eintragung im Pass der Eltern wird seit 2007 nicht mehr vorgenommen).

Seit 2007 werden auf Antrag auch Personalausweise bereits für Neugeborene ausgestellt.

Ebenfalls werden maschinenlesbare biometrische Reisepässe bereits für Neugeborene ausgestellt (werden bsp. für die Einreise in die USA benötigt).

Für Kroatien ist eine Einreise für Kinder- und Jugendliche derzeit mit folgenden Ausweisdokumenten möglich:

- Kinderreisepass: ja (auch ohne Foto)
- Reisepass: ja
- Vorläufiger Reisepass: ja
- Personalausweis: ja
- Vorläufiger Personalausweis: nein
- Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich): ja (auch ohne Foto)
- Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): ja (auch ohne Foto)

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/
 
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Marius

Guest
Ohauwaha, das war früher aber alles anders. 8)

Hallo Harry, dein Posting steht jetzt ein bisschen sinnentstellt da, weil ein Posting von mir gelöscht wurde.

Damit dein Satz wieder Sinne ergibt, formuliere ich es ein bisschen anders, damit hier Moral und Anstand gewahrt wird: :)

Weiter oben stand sinngemäß und von einem Smiley begleitet:

"15-jährige zähle ich nciht mehr zu Kindern, da diese teilweise schon Alkohol konsumieren und teilweise auch miteinander schmusen."

Ich hoffe, diese Formulierung geht jetzt als "forumskonform" durch. ;-)
 

BärnieBärchen

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Veröffentlicht am 20.03.2012

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.


Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/03/reisepass.html
 

Carpe Diem

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Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern
Veröffentlicht am 20.03.2012

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.


Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/03/reisepass.html

Da haben wir aber Glück, dass wir unseren beiden erst im Dezember neue Reisepässe (mit biometrischen Fotos) ausstellen haben lassen. Bis dahin war unser Kleinster noch im Reisepass von uns Eltern eingetragen. Bei der zuständigen Passbehörde wusste aber noch keiner was davon, denn ich habe explizit nach Kroatien als Reiseland nachgefragt.
Glück gehabt!;)

Schöne Grüße aus dem Herzen Bayerns
Carpe Diem
 
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