Zitat von Peter_:
Meine Fragen an Leute die evtl. ein wenig mehr Erfahrung auf diesem Gebiet haben ...
Habe ich zwar selbst auch nicht, jedoch wußte ich, wo etwas darüber geschrieben war :
Bevor sie Sportfischfang betreiben, müssen sie eine Genehmigung erlangen. Für die Beschaffung einer Genehmigung (Angelschein) benötigt man einen Personalausweis (Reisepass, Führerschein).
Die Genehmigungen werden in Reiseagenturen und Reisebüros in allen Städten entlang der Küste ausgegeben.
Es werden Genehmigungen für den Sportfischfang mit Angelhaken, mit der Unterwasserharpune, mit der Schleppangel und der Legangel, wie auch die Genehmigungen für den Thunfischfang ausgegeben.
Die ganze Adria ist für den Fischfang freigegeben, wobei besondere Beschränkungen für die Gewässer der Nationalparks (Kornati, Brijuni, Krka und Mljet) bestehen sowie für einige andere, kleinere Lokalitäten.
Die Preise für die Genehmigungen (Angelscheine) sind verschieden, je nach dem, ob es sich um Tages-, Wochen- oder Monatsgenehmigungen handelt.
Erlaubte Fischfanggeräte und Ausrüstung
1. ANGELGERÄTE
- Wurfangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Wurfangel
- Grundangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Grundangel
- Schleppangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Schleppangel
- Schleppangel mit Haken für den Fang von Kopffüßern insgesamt bis zu zwei (2) Stück
2. UNTERWASSERHARPUNE
- Unterwasserharpune insgesamt bis zu zwei Stück
Die Genehmigung für die Ausübung des Angelsports am Meer wird für die kroatischen und ausländischen Staatsbürger wie folgt erteilt:
1. für einen (1) Tag;
2. für drei (3) Tage;
3. für sieben (7) Tage;4. für dreißig (30) Tage;
5. für das laufende Kalenderjahr (Jahresgenehmigungen)
Die Genehmigungen für einen (1), drei (3), sieben (7) und dreißig (30) Tagen werden an kroatische und ausländische Staatsbürger erteilt.
Die Tagesgenehmigungen werden gesondert für Fischen mit Angelgeräten, und für Fischen mit der Unterwasserharpune erteilt.
Die Gebühr für die Tagesgenehmigungen zum Fischen nur mit Angelgeräten beträgt:
1. - 60,00 Kuna für die Genehmigung für einen (1) Tag;
2. - 150,00 Kuna für die Genehmigung für drei (3) Tage;
3. - 250,00 Kuna für die Genehmigung für sieben (7) Tage
4. - 500,00 kuna für die Genehmigung für dreißig (30) Tage.
Die Gebühr für die Tagesgenehmigungen zum Fischen nur mit der Unterwasserharpune beträgt:
1. - 60,00 Kuna für die Genehmigung für einen (1) Tag
2. - 150,00 Kuna für die Genehmigung für drei (3) Tage
3. - 250,00 Kuna für die Genehmigung für sieben (7) Tage;
4. - 500,00 Kuna für die Genehmigung für dreißig (30) Tage.
Erlaubte Mindestmaße
Fische (Pisces):
Zweibindenbrasse (Diplodus vulgaris) 15 cm
Iglun, Landesspr. (Tetrapturus belone) 120 cm
Schwertfisch (Xiphias gladius) 120 cm
Aal (Anguilla anguilla) 30 cm
Schwarze Scharbe (Sciaena umbra) 30 cm
Zackenbarsch (Epinephelus marginatus) 60 cm
Goldbrasse (Sparus aurata) 20 cm
Seebarsch (Dicentrarchus labrax) 25 cm
Marmorbrasse (Lithognathus mormyrus) 20 cm
Dornhai (Squalus acanthias) 65 cm
Spitzbrasse (Diplodus puntazzo) 22 cm
Geißbrasse (Dilodus sargus) 21 cm
Meersau (Scorpaena scrofa) 25 cm
Meeraal (Conger conger) 70 cm
Zahnbrasse (Dentex dentex) 30 cm
Muscheln (Bivalvia):
Miesmuschel (Mytilus galloprovincialis) 5 cm
Jakobsmuschel (Pecten jacobaeus) 9 cm
Auster (Ostrea edulils) 6 cm
Gemeine Venusmuschel (Venus gallina) 2,5 cm
Gegitterte Venusmuschel (Ruditapes decussatus) 2,5 cm
Noah's Arche (Arca noae) 5 cm
Rauhe Venusmuschel (Venus verrucosa) 3 cm
Krebstiere (Crustacea)
Gemeiner Seekrebs (Maja squinado) 10 cm