Aufenthaltsgenehmigung für Dauercamper - Frage dazu

Christl

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Ich habe eben von unserem Forumsmitglied Franko die folgende Frage erhalten. ich stelle sie hier ein.
Weiß jemand was genaues dazu?

Hallo, wer kann mir da weiter helfen?


Ich mache jedes Jahr 6 Monate durchgehend in Kroatien Urlaub.
Jetzt wollen die Kroaten eine Aufenthalts - Erlaubnis.
Wo bekommt man dieses, und was kostet dass wieder?
Ich habe schon bei der Polizei in Porec gefragt, aber die wiesen nichts davon.
Da Camper keinen festen Wohnsitz haben. (sogenanntes hab und gut - Wohnung oder Haus)
Mann darf sich nur 3 Monate ( 90 tage ) in Kroatien aufhalten, sonst gibt es eine Ausweisung und eine Einreisesperre für 2 Jahren! (so die aussage der Grenzpolizei)
Also aufgepaßt, die machen nächstes Jahr gezielt Kontrollen auf den Campingplätzen.
(laut Kurtaxe können die die tage ersehen)
Also, sollte jemand auch schon darüber gehört haben, sollte es mitteilen was u. wie man
dieses Problem einfach lösen kann.


Gruß , Franko
 
F

Fred

Guest
Da Kroatien ohnehin bald in der EU sein wird, würde ich bis dahin "Vogel-Strauß" spielen ....... :wink:
 
E

Eliane

Guest
Hallo Christl bzw. Franko,

schau mal was ich dazu gefunden habe:
über die der *Info der Bundesagentur für Arbeit*

http://www.ba-auslandsvermittlung.d...n/Angekommen-text,templateId=renderPrint.html

die Website des Innenministeriums http://www.mup.hr/47.aspx - dazu unter *Dokumenti > Stranci* detaillierte Angaben in kroatischer Sprache. Da ich leider dieser nicht mächtig bin, weiss ich nicht, ob es ergänzende Infos sind, die wirklich weiterhelfen. Vielleicht kannst Du ja mal den Admin fragen, ob da etwas hilfreiches drinnen steht.

Eliane
 

Christl

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Hallo Eliane,

das hilft sicher, da die Frau von Franko Kroatin oder Slowenin ist, die kanns sicher lesen.

Danke
 
W

wolli.k

Guest
Hallo Franko.
um diesem ganzen bürokratischen Hick-Hack bis zum EU-Beitritt aus dem Wege zu gehen würde ich an Deiner Stelle eine Nacht nachweislich in SLO , H oder I verbringen und dann wieder nach HR einreisen.
Gruß
Wolli
 
F

Franko

Guest
Hallo, wer kann mir da weiter helfen?

Hallo Christl !
Danke für die rasche Rückmeldung! Warten wir mal was Mischo dazu sagt.
Ob er uns darauf anspricht, oder es ist im egal wie lange wir da sind. Er könnte uns
ja ab und zu vielleicht einmal für einpaar tage abmelden? Solange er nichts sagt werde ich auch das Thema nicht anfangen. Also dann erst einmal danke für deine mühe,

Liebe Grüße aus Kärnten , Frank & Vera
 

mohnk

Mitglied
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Hallo Wolli,

wie mir zu Ohren gekommen ist geht das nicht mehr.
Der campingplatz ist ja verpflichtet jeden zu melden.
So wurde es mir von einem Dauercamper erzählt, der das gleiche Problem hatte.
Er sprach auch etwas von einenm Visum.
Wie gesagt hab ich auch nur von dritter Hand.
 

Wassernixe

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Hallo Wolli, es wurde schon in diesem Jahr auf Koversada Praktiziert, unsere Bekannten siind im Camp ausgecheckt und am nächsten Morgen wieder eingecheckt. :idea: :arrow: :idea:
Gruß Hanne
 
M

Me

Guest
Genauso ist es, musst ein Tag wieder raus und am nächsten Tag wieder hin,
ist zu mindestens so wenn man festen Wohnsitz dort hat!

Lg Me
 
A

albman

Guest
Hallo
Alles was in Kroatien länger als ein halbes Jahr eingeführt wurde muss angemeldet und versteuert werden. Und zwar zum Neupreis wenn es keine Rechnung gibt (Schätzpreis ist sehr hoch. Das betrifft auch für Wohnwagen. Im letzten Jahr wurden auf Korcula alle Boote die im Winter abgestellt wurden vom Zoll verplombt. Die Gesichter waren im Frühjahr sehr lang. Die Strafe war auch sehr hoch.
Vorsicht
Gleiche Gesetze wie in Deutschland


:flamingdev: :angry:

lg Manni
 
Z

Zagorac

Guest
Entwarnung Christl, auf der Seite von MUP steht 90 Tage in einem Zeitraum von 6 Monate gerechnet vom Tag der ersten Einreise! Ein Jahr hat ja 12 Monate....und dann sind es schon 180 Tage oder nicht?
 
W

wolli.k

Guest
Hallo, ich noch mal,
man müsste die kroatischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen wortgenau kennen. In den meisten Ländern, wo ein befristeter Aufenthalt von 90 Tagen für Touristen vorgeschrieben ist, genügt es, kurzfristig aus- und danach wieder einzureisen. Aus der Türkei ist mir bekannt -und da bleiben viele 1/2 Jahr- dass die Betreffenden mal eben mit der Fähre nach Zypern fahren(zypriotischer Teil) und dann wieder zurück kommen. Allerdings hat man dort ja immer noch den Ein- und Ausreisestempel, so dass dieser als Nachweis gilt.
Sollte in HR nicht auch der Beleg einer Schiffsreise nach Venedig, den man sich ja notfalls in Porec von Venedigrückkehrern besorgen kann, als Beweismittel genügen?

Gruß
Wolli
 
I

ICTUS

Guest
die 90 tage gelten fürs ganze jahr - aus- und einreisen bringt da nichts mehr - du benötigst polizeiliches führungszeugnis, verdienst/rentenbescheinigung , dokument vom vermieter, wo du dich aufhälst, und einige dokumente mehr - damit gehst du zur örtlichen poöizeibehörde und bekommst eine verlängerte aufenthaltsgenehmigung. dies musst du 5 jahre lang jährlich praktizieren dann gilt deine aufenthaltsgenehmigung automatisch - oder du hälst dich an den rat von fred. :wink:
 
I

ICTUS

Guest
.. sonstige dokumente : du benötigst eune sog. "apostille" = überbeglaubigung des polizeilichen führungszeugnisses ( geht von berlin über bonn , köln = 18 € )des weiteren eine Krankenkassenbescheinigung gemäß des deutsch-kroatischen sozialabkommens( machst du über deine krankenkasse) - damit erhälst du dann eine kroatische krankenkassenbescheinigung . des weiteren 2 passbilder. das ganze musst du in kroatisch übersetzen lassen - da gibts extra leute dafür, die das machen ( preise sehr unterschiedlich)
@ wolli, bitte keine halbwahrheiten vonwegen aus und wieder einreisen - solange nichts passiert ( unfall, krankheit oder ähnliches ) gibts keine probleme, wenn du länger als 90 tage ( aufs ganze jahr gerechnet !!!! )in kro bist aber ansonsten kann man mit drakonischen strafen, wie oben beschrieben, rechnen.
 
Z

Zagorac

Guest
Zitat von ictus 1708:
die 90 tage gelten fürs ganze jahr - aus- und einreisen bringt da nichts mehr - :wink:

Also ich glaube ich kann meine Muttersprache nicht mehr richtig lesen und begreifen!

Hier wurde der Link zum MUP ( Ministerium des Inneren) angegeben, und da steht genau dies:

· Boravak do 90 dana

Boravkom do 90 dana, tzv. turističkim boravkom, smatra se boravak stranca bez vize, s vizom ili s graničnom propusnicom ako Zakonom o strancima ili međunarodnim ugovorom nije drukčije određeno. Strancima kojima za ulazak ne treba viza, mogu u Republici Hrvatskoj boraviti najviše 90 dana u razdoblju od šest mjeseci, računajući od dana prvog ulaska, ako istim Zakonom ili međunarodnim ugovorom nije drukčije određeno.

und hier meine Übersetzung:

Aufenthalt bis 90 Tage

Mit dem Aufenthalt bis 90 Tage wird bezeichnet ein Aufenthalt Fremder ohne Visum, mit Visum oder Grenzpassierschein, wenn gesetzlich oder Internationler Vereinbarung nicht anders bestimmt ist.

Fremde die für die EInreise kein Visum brauchen, können sich in Republik Kroatien höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 6 Monate aufhalten, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise, wenn mit dem Gesetz oder Internationalen Vertrag nich andres geregelt ist.!!!!

AMEN......
 
Z

Zagorac

Guest
Zitat von ictus 1708:
die 90 tage gelten fürs ganze jahr - aus- und einreisen bringt da nichts mehr - du benötigst polizeiliches führungszeugnis, verdienst/rentenbescheinigung , dokument vom vermieter, wo du dich aufhälst, und einige dokumente mehr - damit gehst du zur örtlichen poöizeibehörde und bekommst eine verlängerte aufenthaltsgenehmigung. dies musst du 5 jahre lang jährlich praktizieren dann gilt deine aufenthaltsgenehmigung automatisch - oder du hälst dich an den rat von fred. :wink:

das wovon du hier redest ( schreibst) ist etwas ganz anderes als der turistische Aufenthalt........das ist nähmlich der sg. "Zeitweilige Aufenthalt über 90 Tage der nicht unter den turistischen Aufenthat fällt, dafür brauchst du auch das Formular 1a.....diese Erlaubnis wird in der Regel bei der kroatischen Auslandsvertretungen beantragt........NUR AUSNAHMSWEISE, kann sie auch bei der lokalen Polizeibehörde beantragt werden!

Somit ist das ein ganz anderer Paar Schuhe!
 

Rabac-Fan

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@Zagorac
Was heißt das jetzt konkret? Wenn ich beispielsweise am 15. Mai als Tourist in Kroatien einreise und bis Ende August dort bleiben möchte (also ca. 115 Tage), was muss ich nach Ablauf von 90 Tagen machen? Hast Du da genaue Informationen?

Gruß Arno
 
V

Vera

Guest
Ich fürchte, das Gesetz will es so, dass du nach 90 Tagen für 6 Monate wieder ausreisen musst, da du innerhalb 6 Monaten nur 90 Tage bleiben darfst. Anderenfalls musst du versuchen, mit den ganzen Nachweisen aus Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
 
Z

Zagorac

Guest
Ich fürchte es nicht denn dann würde es heißen, 90 Tage in Jährlich ( nicht Wahr?) , so mit ist es Ausreise ....und wieder geht die Frist von 90 Tage.....

@Rabac Fan

wenn du mehr als 90 Tage im Stück bleiben willst dann müsstest du vorab eine
Temporäre Aufenhaltsgenehmigung beantragen, und das bei der Vertretung der Republik Kroatien im Ausland ....oder in Ausnahmefall bei der örtlichen Polizeibehörde!
Dafür gibt es das Formular 1a, und dann kommt das was Ictus schon bechrieben hat, Führungszeugnis, Finanzen ( Einkommen) und und und .....

also 2 Lichtbilder 3x3,5 cm
Reisepaß Kopie
Beweis über ausreichendes Einkommen
Beweis über Wohnmöglichkeit
Krankenversicherung

Unter Umständen bezüglich des Artikel 6 der Verordnung auch

Schulbescheinigung ( oder Studentenstatus in HR )
Arbeitserlaubnis oder andere Beweise zur erfüllung des Artikel 95 Gesetz über Aufenthalt der Ausländer

Auszug aus dem Heiratsregister, Geburtsregister nict älter als 6 Monate, Beweis über HR Staatsang. oder über genehmigten Aufenthalt des Ehegatten

andere Beweise über berechtigten Grund für einen längeren Aufenthalt

wird der Antrag in HR gestellt, muß auch die Meldebescheinigung beigefügt werden!
Beim ERSTEN Antrag muß auch das Führungszeugnis des Heimatlandes beigefügt werden ( nicht älter als 6 Monate)

Ausländer sind verpflichtet sich zu melden 3 spätestens 3 Tage nach der Einreise, und jeden Wohnortwechsel zu melden. sowie sich ab zu melden beim verlassen der R. Kroatien!

5 Jahre so, und es sind erfüllt die Bedingungen für einen Daueraufenthalt!

Im Grunde nicht anders als auch für Ausländer in der BRD! ( ist glaube ich auch "abgeschrieben")
 
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