Autounfall in Kroatien, Frage zur Autoversicherung im Ausland

MarkBendemann

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Hallo guten Morgen zusammen,
ich hatte vor knapp 1 Woche einen kleinen Autounfall in Kroatien. Die Polizei, die vor Ort den Unfall aufnahm, teilte mir mit, dass ich keine Schuld an dem Unfall trage, weshalb ich ziemlich Glücklich war. Da das Auto eine Vollkaskoversicherung hat, wurde der Schaden in Deutschland behoben - meinen Anteil der Selbstbeteiligung musste ich jedoch selbst bezahlen. Die Versicherungsgesellschaft teilte mir mit, dass ich mir die Kosten der Selbstbeteiligung (150,00€) selbst bei der unfallgegnerischen Versicherung in Kroatien eintreiben muss.

Da ich keine KFZ-Rechtschutzversicherung habe, müsste ich mir jetzt einen Dolmetscher und Anwalt nehmen, der sich um meine Rechte kümmert, da die Versicherung mir mitteilt, dass Sie dies nicht dürfte.

Hier wäre meine Frage: Wie bekomme ich jetzt mein Geld vom Kroatischen Unfallverursacher?


Mit freundlichen Grüßen
Mark
 

burki

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Mein Tipp: da es hier wohl kaum ohne Rechtsanwalt geht, verbuche die 150.- EUR unter persönliches Pech! der Aufwand lohnt sich wirklich nicht und zum Schluss kommt es dich wirklich teurer.

burki
 
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ELMA

Guest
Uns hat es 2012 auch getroffen- unverschuldet / Vollkasko ( ca 8 000€ Schaden)
Wir hätten, so wie Du beschreibst, die Selbstbeteiligung bezahlen müssen ( und versuchen müssen, beim Unfallgegner wieder zu holen).
Aber was noch unangenehmer und teurer gewesen wäre: Die Rückstufung bei der Vollkasko !
Auch das hätten wir mit der gegnerischen Versicherung regeln müssen und hätten die vorher bestehende Einstufung bei der Kravag/RMV wieder "zurückkaufen" können... Alles wäre sicher möglich gewesen, aber mit hohem Aufwand und langer Dauer.

Uns hat es geholfen, dass wir eine "Auslandschadenschutzverischerung" ( zusätzlich zur Vollkasko) bei unser Versicherung abgeschlossen hatten. Wir mussten uns um finanzielle Dinge nicht kümmern- das wurde direkt zwischen der Versicherung in HR und unserer Versicherung ( Kravag/RMV für ein Wohnmobil) abgewickelt.
Der Zeitaufwand für die Reparatur war uns Ärger genug.

Hier gibt es einen Thread darüber
http://www.adriaforum.com/kroatien/showthread.php?t=69634&highlight=Autounfall

Ich rate jedem, der mit PKW oder Wohnmobil ins EU Ausland fährt, diese Auslandsschadenschutzversicherung abzuschließen. Sie ist im Schadensfall bei unverschuldeten Unfällen Gold wert.
Dann wird Dein Schaden von Deiner Versicherung direkt übernommen und mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt, ohne dass man selbst Schreiberei und Rennerei hat.
Die Vollkasko muss nicht in Anspruch genommen werden , d.h. es gibt auch keine Rückstufung.

Ich wünsche Dir viel Glück und Geduld bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche!
Vielleicht geht es jetzt schneller nach dem EU Beitritt von HR - ich weiß es nicht.

Aber wenn Du von Deiner Versicherung nicht zurückgestuft wirst und "nur" 150€ bezahlen musst, würde ich, wie burki, auch keinen Rechtsanwalt einschalten.

Gruß,
Elke
 

hebisontour

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Uns ist letztes Jahr ein Motorradfahrer reingefahren. Er hat sich tausendmal dafür entschuldigt. Wir tauschten die Daten aus. Zu Hause wurde die Versicherung verständigt. Auto begutachtet, hergerichtet und vorerst der Schaden selbst bezahlt. Es erledigte alles die Versicherung. Fast ein 3/4 Jahr später wurde die Schadenssumme überwiesen. Alles ganz easy.
 

Heiko705

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Ich verstehe gar nicht, was die eigene Vollkaskoversicherung denn damit zu tun hat, wenn der Unfallgegner die Schuld trägt. Dann müsste doch die Haftpflichtversicherung des Gegners den Schaden voll übernehmen, oder nicht?
 
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Marius

Guest
Was Heiko sagt.

Ich wundere mich auch, dass die Kaskoversicherung den Schaden überhaupt übernimmt. Habt ihr bzgl. des Unfallhergangs die Unwahrheit gesagt? Oder behauptet, dass der Unfallverursacher unbekannt ist?

Die Polizei war doch da, der Unfallverursacher ist geständig, ein internationaler Unfallbericht wurde ausgefüllt. Und eure Versicherung sagt dann: "Ach, sie wissen nicht, was sie jetzt tun sollen, naja, wissen Sie was? Wir übernehmen das einfach, auch wenn wir das gar nicht müssen, kein Problem, der Kunde steht bei uns an erster Stelle, unser Profit ist uns völlig egal!" ;-)

Die Kaskoversicherung bezahlt doch nicht freiwillig 8.000 Euro, wenn jemand anderes Schuld ist. Also so eine Versicherung kenne ich nciht und das wäre ja auch fatal. So eine Versicherung, müsste man eigentlich verlassen, da die Kosten ja allen anderen Versicherten "umgehängt" werden, man bezahlt diese Schludrigkeit also mit seinen eigenen Prämienleistungen mit. :)

Womit ich nicht bezweifeln will, dass das so gewesen ist, aber das wäre trotzdem eine höchst "bemerkenswerte" Versicherung...

Genau genommen handelt es sich dabei sogar um Versicherungsbetrug, wenn man die Vollkasko unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Unfallgegner ist nicht bekannt) in Anspruch nimmt. Ich rate jedenfalls davon ab. Eine sehr gute Bekannte fasste dafür in Kroatien eine bedingte 1-jährige Haftstrafe aus (früher hatte sie bereits ein Problem mit Versicherungsbetrug wegen eines Bagatellbetrages, dann kam dieser Schaden bei einer Streitsumme von ca. 20.000 € dazu, und somit Wiederholungstäterin). Damit ist nicht zu spaßen, also Vorsicht!
 
M

Marius

Guest
Oder anders gefragt, wozu braucht man denn eine Auslandsschadenschutzversicherung, wenn eh die eigene Vollkasko alle Schäden übernimmt, sogar dann, wenn andere daran schuld sind? :)

Da bräuchte man jetzt einen Versicherungsfachmann. Burki? Frank? :)
 

burki

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Ausgangslage: was hat Mark geschrieben?

-keine Schuld am Unfall, klare Rechtslage! Ihm geht es nicht um die Schadensregulierung, sondern wie er seine Selbstbeteiligung wieder bekommt!

Es macht schon Sinn, den Schaden seiner Gesellschaft anzuzeigen UND mit dem Schadenssachbearbeiter zu besprechen, ob man nicht als Vorleistung seine eigene Vollkasko in Anspruch nehmen kann.

->ich gehe mal davon aus, dass Mark keine 3 Autos in der Garage hat und warten kann ob die gegnerische Versicherung zahlt und was diese zahlt und ob sie noch Rechtsmittel einlegt.

Also, der schnelle Weg ist dann über die eigene Vollkasko (sofern vorhanden) mit dem Risiko, dass der Selbstbehalt bei mir hängen bleibt oder ich den selbst beitreiben muss (richtige Aussage seiner Versicherungsgesellschaft) .
Positiv sei noch zu vermerken, zahlt dann die gegnerische Kfz-Haftpflicht irgendwann mal (erfahrungsgemäß dauert das schon mal mehrere Wochen) dann erfolgt auch keine Rückstufung in der eigenen Vollkasko.

Das wäre der Weg ohne Auslandsschadenschutzversicherung und ist trotzdem noch mit einigen Wenn und Aber behaftet, so zeigt sich aber dann auch eine gute, eigene Kfz-Versicherung! bei der Hilfe / Regulierung eines Schadens.

Zum fehlenden Kfz-Rechtsschutz:
In der Regel sind die meisten Tarife eh mit einem Selbstbehalt von 150 EUR pro Schadensfall. Das wäre dann linke Tasche - rechte Tasche mit viel Aufwand an Zeit und Ärger! und Stress - aber wer will das?

Im nächsten Urlaub geht er hin und lässt sich zum Essen + Pivo einladen :)

burki
 
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ELMA

Guest
Die Kaskoversicherung bezahlt doch nicht freiwillig 8.000 Euro, wenn jemand anderes Schuld ist. Also so eine Versicherung kenne ich nciht und das wäre ja auch fatal.

Diesen Kommentat finde ich mal wieder .....:x
Wenn Du es besser weißt als das was wir aus eigener Erfahrung erlebt haben...bitte...
Hattest Du schon mal einen nichtverschuldeten Unfallschaden im Ausland? Dann berichte! Hast Du das selbst mit der ausländischen Versicherung geregelt?? Oder wer?


Habt ihr bzgl. des Unfallhergangs die Unwahrheit gesagt? Oder behauptet, dass der Unfallverursacher unbekannt ist?
Deine Unterstellung finde ich zum K....
Wir haben nicht betrogen!!
So blauäugig sind wir nicht.

Polizeiprotokoll vorhanden, Name, Adresse des Unfallverursachers bekannt, Schuldfrage geklärt und eindeutig. Kein Alkohol im Spiel ( beide Fahrer mussten "blasen" )
Der Unfallverursacher hatte für den uralten Renault keine Grüne Versicherungskarte oder so etwas Ähnliches , die Polizei vor Ort ( in Novalja) weigerte sich, uns die Versicherungsdaten zu nennen, aber mit Hilfe eines lieben kroatischen Freundes hier aus dem Forum ( Danke!!) haben wir die Versicherung, die Kvarner osiguranje , erfahren.

Die Vollkasko übernimmt immer den eigenen Schaden am eigenen Auto - ( selbst oder fremdverschuldet) aber mit Rückstufung und Selbstbeteiligung. Und um das geht es!!

Wenn Du sicher bist, dass die Versicherung im Ausland nach deutschem Schadensrecht reguliert, dann kannst Du ja alles selber regeln und versuchen zu Deinem Geld zu kommen.
Aber weißt Du das? Weißt Du immer, ob der andere ausreichend versichert ist ? Ob die Versicherung anerkennt, was alles repariert wurde? Wer bezahlt den Gutachter? Wir fahren mit unserm Wohnmobil ja nicht nur nach HR, sodern auch nach PL , H, CZ , RO oder andere Länder ( der EU) Kennst Du die dortigen Schadensersatzbestimmungen der dortigen Versicherungen?

Ich kenne in HR etliche alte R4, die unversichert rumfahren ( Zum Baumarkt, aufs Feld, in den Olivenhain usw..)!
Da kann es Monate dauern- und 8000 Euro sind ( zumindest für mich ) schmerzhaft, wenn ich sie vorstrecken muss.

Meine Auslandschadenschutzversicherung garantiert
Schadenregulierung nach deutschemSchadensersatzrecht (als wäre der Schädiger bei der KRAVAG-ALLGEMEINE versichert) – und nicht nach
ausländischem Recht.

Diese Versicherung bezahlte auch das Gutachten - ohne ein solches hast Du schlechte Karten, wenn Du Rechungen vorlegst.

Wenn jemand das nicht will, dann lässt er ohne Beteiligung der Kaskoversicherung auf eigene Kosten reparieren und streitet dann mit der ausländischen Versicherung.
Bei kleinen Kratzern oder geringen Schäden würde ich das auch tun.

Egal... ich habe vor 2 Wochen eine neue Versicherung für ein neues Wohnmobil abgeschlossen - das erste wonach ich geschaut habe, war diese Auslandsschadenschutzversicherung. Diese Zusatzversicherung kostet ( gemessen am Gesamtbetrag) nicht viel-
Ich mag keinen Ärger, ich mag mich nicht mit Versicherungen rumstreiten.

Für den Schaden des Unfallverursachers waren wir nicht zuständig - der alte R4 hatte vermutlich Totalschaden. Das weiß ich nicht.
Personen wurden keine verletzt.
 

burki

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@Marius - du verwechselt da sicher was...

Versichert ist das Fahrzeug in der Kaskoversicherung (unterschiedliche Leistungen Teil oder Vollkasko) gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge ... ->kein Unterschied zwischen Fremd- oder Eigenverschulden!!!

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht ->Sie haben mit ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt :)

burki
 
M

Marius

Guest
Elke reg dich wieder ab, ich stelle Fragen und habe Vermutungen. Dass die Vollkasko Schaeden die andere versicherte Verkehrsteilnehmer verursachen so selbstlos uebernimmt, verwundert mich, kann aber natuerlich sein.

Im schlimmsten Fall zahlt die Vollkasko die 8.000 Euro (Selbstbehalt hin oder her, der Schaden ist ja viel groesser), die sie laut Polizze NICHT zu bezahlen hat, sondern NATUERLICH der Unfallverursacher, egal wo der jetzt versichert ist.

Und ja, als ewiger Heimatloser hatte ich schon etliche Versicherungsfaelle im In- und Ausland.

Aber wenn burkis Vollkasko fuer fremdverschuldete Schaeden, die durch die Haftpflicht des Unfallgegners ja gedeckt sind, uebernimmt, dann ist das wohl so, verwunderlich ist es allemal, was bedeutet, dass ich mich nicht drauf verlassen wuerde, weil kein Rechtsanspruch vermutlich darauf besteht.
Oder doch, burki?

Trotzdem, wenns so ist, wozu benoetige ich bei einer Vollkasko dann eine Auslandszusatzversicherung, die Elke empfiehlt?
 

Heiko705

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Aber jetzt verstehe ich. Die Vollkasko tritt also nur in Vorleistung und holt sich das Geld bei der kroatischen Versicherung zurück. Ich als ewiger Nur-Haftpflichtversicherter kenne das ja gar nicht. Für mich war immer klar, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers das zahlt (also, jedenfalls bei uns)...

P. S.: Aber das macht die Vollkasko doch bestimmt nur, wenn sicher ist, dass sie es zurückbekommt, oder?
 
M

Marius

Guest
Nein, wenn ich burki und Elke richtig verstehe, dann muss die VOllkasko das auf jeden Fall, also sogar wenn der Verursacher vor der Polizei und aller Welt bestätigt, dass er schuld ist und seine Versicherung gar nicht bestreitet, den Schaden bezahlen zu wollen.

Alleine die Vermutung, dass das etwas dauern könnte oder weil man keine Lust hat sich mit ausländischen Versicherungen herum zu schlagen, reicht schon aus, dass die eigene Vollkasko auf jeden Fall den eigenen Schaden bezahlen muss. Anschließend versucht sie sich das Geld zu holen, lässt aber den Vollkaskoinhaber freundlicher Weise auf dem Selbstbehalt sitzen, obwohl sie sich bestimmt den gesamten Schaden begleichen lässt, korrekt, Elke und burki? So habe ich das verstanden, bitte um Korrektur :)
 
M

Marius

Guest
Hier wäre meine Frage: Wie bekomme ich jetzt mein Geld vom Kroatischen Unfallverursacher?

Eine Frage, Mark, deine Versicherung holt sich doch das Geld von der Versicherung in Kroatien zurück. Warum rechnen die nicht einfach den Gesamtbetrag ab und verrechnen ihn mit dir? Kannst du bei der Schadensregulierung deiner Versicherung mal nachfragen?

Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass deine Versicherung nur den Betrag x minus € 150,- mit der kroat. Versicherung abrechnet: Die haben da ja bestimmt auch eine Schadensnummer in der Kommunikation mit der kroatischen Versicherung. Zumindest anhand dieser und der Rechnung, die dir für den Selbstbehalt erhalten kannst, könnte man doch einfach ein Schreiben an die kroat. Versicherung mit dem Ersuchen einer Erstattung aufsetzen.

Warum muss es denn immer ein Anwalt und eine Rechtsschutzversicherung sein?
 
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Marius

Guest
Aber ok, ich hab's jetzt auch verstanden, danke für die Erklärung, burki und Elke!
 

burki

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@ Heiko -in D ist doch das ganz einfach; Haftpflichtschaden ->Gutachter ->Reparaturfreigabe

Du kannst selbst entscheiden, ob du deine VOLLkasko in Anspruch nimmst, was ja wohl keiner macht wenn ein Fremdverursacher / Versicherung dafür eintreten muss.
Die Vollkasko fragt eben nicht, ob du den Eigenschaden (Ausschlüsse beachten) oder einen Fremdschaden hast.

Im Ausland ist das schon ein wenig anders, wann bei einem unverschuldeten Schaden der ausländischer Kfz-Versicherer zahlt. Da hast du eben das Recht deine eigene VOLLkasko in Anspruch zu nehmen. Ob dann der eigene Versicherer sich die gesamte Schadenshöhe zurück holen kann oder bekommt steht ja erst mal nicht fest.

@Marius -Vertrag ist Vertrag, wenn ich einen Selbstbehalt vereinbart habe wird der mir abgezogen, dafür bezahle ich ja weniger Prämie :)

burki
 
M

Marius

Guest
Ja, burki, aber wenn es einen Schadensverursacher gibt, dann muss der ja den Gesamtschaden bezahlen, und nicht Gesamtschaden minus Selbstbehalt des Geschädigten. :)
Was, wenn der Geschädigte keinen Selbstbehalt hat? Dann muss ja auch der Gesamtschaden bezahlt werden... :)
 

burki

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In der Haftpflicht (schaden) natürlich den Gesamtschaden.
(das kannst doch machen, dann musst vielleicht dein Auto 3 Monate stehen lassen bevor der ausl. Kfz-Versicherer zahlt) ;)

Nehme ich zeitnah meine VOLLkasko in Anspruch muss ich mit dem vereinbarten Selbstbehalt leben oder den mir vom Schadenverursacher selbst holen.

burki
PS: ich verstehe schon was du meinst Marius
 
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ELMA

Guest
Keine Sorge, Marius....ich seh ja, dass du lernfähig bist ;)

Im schlimmsten Fall zahlt die Vollkasko die 8.000 Euro
Ja macht sie und sie stuft Dich zurück
(Selbstbehalt hin oder her, der Schaden ist ja viel groesser)
Rechne aus, was Du über Jahre hinweg mehr bezahlst, wenn Du in den SF zurückgestuft wirst. Da kommen bei einer Vollkaskoversicherungssumme z.B. bei einem großen Wohnmobil über die Jahre hinweg schnell mehr als die paar hundert Euro Selbstbehalt oder die Deiner Meinung nach "überflüssige" Auslandsschadenschutzversicherung zusammen.
die sie laut Polizze NICHT zu bezahlen hat, sondern NATUERLICH der Unfallverursacher, egal wo der jetzt versichert ist.

Aber wenn burkis Vollkasko fuer fremdverschuldete Schaden, die durch die Haftpflicht des Unfallgegners ja gedeckt sind, uebernimmt,
Ja, wenn er versichert ist und wenn er ausreichend versichert ist. Weißt Du das?
Und wenn er nicht versichert ist oder nur mit minimalem Betrag , was dann? ( Ich weiß nicht, ob in allen EU Ländern -HR, PL, SK, BG, RO usw) die gleichen Mindestbeträge für die Haftpflicht vorgeschrieben sind wie in D. Weißt Du das? Vielleicht weiß das burki.

Die Vollkasko ist bei keiner Versicherung eine soziale Einrichtung - wenn der Verursacher im Ausland keine oder keine ausreichende Versicherung hat und Deine Versicherung sich das Geld dort nicht "holen " kann, dann greifen die Versicherungsbedingungen Deiner Vollkasko ( mit allen Konsequenzen)

Nochmals wie in #10 erklärte: Dann greift die Auslandschadenschutzversicherung, wenn Du sie hast.

Man muss ja in D weder eine Vollkaskoversicherung haben , schon gar keine Auslandschadenschutzversicherung. ( Für meinen alten PKW habe ich weder das eine noch das andere - lohnt sich nimmer)
Aber im Zweifelsfallfall spart sie eine Menge Ärger ( für relativ wenig Geld)
Zitat von Mark:
Wie bekomme ich jetzt mein Geld vom Kroatischen Unfallverursacher
Mit einer Auslandschadenschutzversicherung bekommst Du das Geld von Deinem Versicherer ( oft rechnet die Werkstatt und auch der Gutachter gleich mit Deiner Versicherung ab, so war es bei uns) Mit der ausländischen Versicherung hast Du gar nichts zu tun. ( Wie es allerdings ist, wenn der ausländische Unfallverursacher rechtswidrig gar keine Versicherung hat- das weiß ich nicht )
Die Vollkaskoversicherung ist mit einer Auslandschadenversicherung bei unverschuldeten Unfällen kein Thema mehr ( gilt nur für das EU AUsland)


Zitat von Heiko:
Für mich war immer klar, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers das zahlt (also, jedenfalls bei uns)...
Ja, wenn die Versicherungssumme des Unfallgegners im Ausland ausreicht , aber das kann lange, sehr lange dauern ( Streit um den Gutachter , Rechtsanwaltkosten, wo ist der Gerichtstand, Fahrtkosten usw. Bei Bagatellbeträgen lohnt sich der Aufwand meist nicht.
Zitat von Heiko:
Aber das macht die Vollkasko doch bestimmt nur, wenn sicher ist, dass sie es zurückbekommt, oder?

Genauso ist es.

Gruß,
Elke
 
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