Hi,
tja, was heisst "dürfen". Beides sind keine offiziellen Stellplätze, sondern "Parkmöglichkeiten". Mit dem Wohnmobil ist das immer etwas einfacher, weil man sich auf den Standpunkt stellen kann, daß man ja schliesslich nur parkt, denn auch ein Wohnmobil ist ein PKW (jedenfalls unter 3,5 t) und was man in seinem PKW macht, geht niemanden etwas an (Ausnahme siehe unten). Bei einem Wohnwagen sieht es etwas anders aus, denn PKW + Wohnwagen wird oft als "Camping" und nicht als "Parken" ausgelegt. Blödsinn, ist aber leider so.
Ich würde sagen, daß man auf beiden Plätzen mit einem Gespann keine Probleme bekommt, wenn man sich anständig benimmt, d.h. Tische und Stühle bleiben im Fahrzeug, Markise o.ä. bleibt eingerollt, Abfall wird wieder mitgenommen.
Achtung: Im Bundesland Tirol ist das Übernachten und Kochen im Wohnmobil und Wohnwagen ausserhalb eines Campingplatzes polizeilich verboten! Das gilt auch auf Privatgrundstücken wie dem Vorgarten eines Bekannten oder Privatparkplatz einer Gaststätte! Herzlich willkommen in Tirol!
Klaus