Katamaran Anmeldung

davisi

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Hallo,

es gibt zwar schon viele Themen bezüglich der Anmeldung von Booten, dennoch ist mir noch nicht ganz klar, was ich (als Österreicher) alles tun muß, um offiziell mit meinem neuen Boot in Kroatien fahren zu können. Es handelt sich um einen Katamaran, der komplett zerlegbar ist, 2 aufpumpbare Schwimmer hat und nach dem Aufbau eine Länge von 4,65m hat. Ich hättte konkret 2 Fragen:

1.) Was muß ich tun, um mit meinem Segelboot in Kroatien ohne Motor segeln zu dürfen?

2.) Was muß ich tun, wenn ich zusätzlich einen kleinen Elektromotor anbringe?

Da ich noch nicht weiß, ob ich überhaupt einen E-Motor mitnehme, wäre ich dankbar, wenn mir jemand diese beiden Fragen getrennt beantworten könnte.

Danke schon Mal im Voraus.

David
 
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Hallo David,

nach meiner bisherigen Erfahrung mit meinem Topcat F2. Länge 4,80m, beim Hafenkapitän Cres gilt folgendes:

1. Ohne Motor, nur unter Segel betrieben = kein Führerschein erforderlich.

2. Selbst ein Elektromotor würde einen Sportbootführerschein See erforderlich machen. Auch dann, wenn er nur für den Notfall/Flaute mitgeführt wird.

Anderslautende Meinungen und auch die Übersetzungen der Vorschriften sagen, dass ab einer Bootslänge von 3m generell ein Führerschein notwendig wäre, auch ohne Motor.
Dies wurde mir ggü. bereits mehrfach vom Hafenkapitän Cres verneint.

Auch die Surf- und Katamaranschule in Mali Losinj stufte diese Sportbootführerschein-Voraussetzung als falsch ein.
Katamarane sind dort für jedermann zu leihen - allenfalls gegen Vorlage eines VDWS-Katamaranscheins aber nicht gegen Vorlage eines Sportbootführerscheins.
Würde hier gegen bestehende Vorschriften verstoßen, könnten die ihren "Laden" schließen...

Du müsstest das Boot beim Hafenkapitän anmelden, eine Vignette kaufen, eine Crew-/Personenliste ausfüllen (bis vergangenes Jahr noch), eine Haftpflichtversicherung nachweisen und den Besitznachweis für das Boot erbringen, z.B. per internationalem Bootsschein.

Wohin soll´s denn gehen?

Gruß, Uli
 

davisi

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Danke Uli für die Antwort!

Ich möchte das Boot an einem Campingplatz auf der Insel Losinj aufbauen. Letztes Jahr waren wir in der Nähe von Osor und da habe ich den Katamaran gesehen, den ich mir jetzt gekauft habe.

I fasse hier mal den aktuellen Stand zusammen, damit das dann auch für andere verwendet werden kann:

Boot ab 3 bis 5 Meter mit Motor (auch Elektro):
Dokumente:

  • Bootsführerschein
  • Haftpflichtversicherung (unbedingt notwendig?)
  • Boot beim Hafenkapitän anmelden
  • Vigentte kaufen
  • Crew/Personenliste ausfüllen (unbedingt notwendig?)
  • Besitznachweis für Boot (Woher bekommt man den internationalen Bootsschein, reicht auch die Rechnung?)
Ausrüstung:
  • Notsignal
  • Anker (wie schwer?), Ankerkette/leine (wie lang?)
  • Feuerlöscher (auch mit Elektromotor?)
  • 2 Festmacherleinen (je 10 Meter?)
  • Erste Hilfe-Set
  • 1 Schwimmweste pro Person

Boot ab 3 bis 5 Meter ohne Motor:
Dokumente:

  • kein Bootsführerschein notwendig
  • Haftpflichtversicherung (unbedingt notwendig?)
  • Boot beim Hafenkapitän anmelden
  • Vigentte kaufen
  • Crew/Personenliste ausfüllen (unbedingt notwendig?)
  • Besitznachweis für Boot (Woher bekommt man den internationalen Bootsschein, reicht auch die Rechnung?)
Ausrüstung:
  • Notsignal
  • Anker (wie schwer?), Ankerkette/leine (30 Meter?)
  • Feuerlöscher (ohne Motor?)
  • 2 Festmacherleinen (je 10 Meter?)
  • Erste Hilfe-Set
  • 1 Schwimmweste pro Person


Stimmt das soweit? Muß ich mein Boot in Österreich registrieren lassen? Wie sieht's mit der Personenliste aus? Welche Möglichkeiten gibt's für den Besitznachweis? Was fehlt an Ausrüstung noch?

Danke.
David
 

davisi

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Hallo Elke,

ja, den Beitrag habe ich gelesen. Leider gibt es da immer wieder Widersprüche und das verwirrt mich mehr als es hilft. Deshalb wollte ich mal alles ganz klar zusammenschreiben. Außerdem ist hier von deutscher Registrierung (WSA) uws. die Rede, das sagt mir nichts. Zur österreichischen Registrierung habe ich eine Antwort gefunden, daß man es machen sollte, aber muß man auch? Auch über die Crewliste gibt es dort keine Einigkeit. Fragen über Fragen.

So geht's mir leider beim Durchlesen der Beiträge...

Grüße,
David
 

Neptun

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Ein österreichisches Boot muss eine österreichische Registrierung haben, eine Rechnung reicht nicht aus.

Das mit WSA, dem sogenannten "Internationaler Bootsschein" usw. ist deutsch und gilt folglich nur für in Deutschland zugelassene Boote.

Vignette gibts nicht mehr, aber sein Boot muss man trotzdem anmelden und für die Anmeldung bezahlen (kommt also aufs gleiche raus, gibt halt keinen Bäpper mehr, ist EU-konform) :p
Eine Haftplichtversicherungsbestätigung musst du bei der Anmeldung vorlegen, ohne gibts keine Anmeldung (ganz abgesehen davon ist eine Haftpflicht immer empfehlenswert)
Crew-/Personenliste gibt es seit letztes Jahr nicht mehr. Ausnahme: Boote die über den Seeweg nach HR kommen und am "Port of Entry" einklarieren. :cool:
Anker - dem Boot angepasst, Ankerleine - 30 m, Festmacher - 10 m (du wirst dich wundern, wie kurz 10 m sind ;))
Feuerlöscher - gute Frage bei einem Boot ohne Motor? ... Ich würde mal sagen, dass das keiner kontrollieren wird, ist wohl auch nicht nötig. Bei einer Kontrolle wird im Regelfall auf die Anmeldung, Haftpflichtversicherung, Führerschein, Schwimmweste geachtet. Wenn das alles i.O. ist, dürfte es keine weiteren Probleme geben.
 

davisi

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Danke Neptun,

ich habe mal die Liste aktualisiert. Dennoch möchte ich nochmal nachhaken. Gilt die Pflicht der österreichischen Registrierung auch nur für das Segelboot ohne Motor? Weil auf den Seiten der steirischen Landesregierung steht, daß das zumindest für Österreich nicht nötig ist. Auch sind die diversen Formulare immer nur für Motor ausgelegt und auch die entsprechenden Vorschriften. (zb. Feuerlöscherpflicht, weißes Rundumlicht, Anker mit Mindestgewicht von 1,5 x Bootslänge, wäre bei mir 7 kg (!) für meinen Schlauchkat, Rettungsring, Bootshaken, Einstieghilfe, 2 Handruder). Ich wüßte gar nicht, wo ich das alles verstauen sollte, da ich ja nur ein relativ kleines Netz zum Sitzen habe ;-)

Soweit die Formulare für die Binnenanmeldung. Ich werde aber morgen noch einmal anrufen, um Genaueres zu erfahren. Heute konnte mir keiner der Gesprächspartner eine qualifizierte Auskunft geben und den "Experten" habe ich nicht erreichen können.


Boot ab 3 bis 5 Meter mit Motor (auch Elektro):
Dokumente:

  • Bootsführerschein
  • Haftpflichtversicherung
  • Boot beim Hafenkapitän anmelden und zahlen
  • Crew/Personenliste (nur wenn über Seeweg)
  • Besitznachweis für Boot (österreichische (für DE deutsche) Registrierung)
Ausrüstung:
  • Notsignal
  • Anker, Ankerkette/leine (30 Meter)
  • Feuerlöscher (auch mit Elektromotor)
  • 2 Festmacherleinen (je 10 Meter)
  • Erste Hilfe-Set
  • 1 Schwimmweste pro Person

Boot ab 3 bis 5 Meter ohne Motor:
Dokumente:

  • kein Bootsführerschein notwendig
  • Haftpflichtversicherung
  • Boot beim Hafenkapitän anmelden und zahlen
  • Crew/Personenliste ausfüllen (nur wenn über Seeweg)
  • Besitznachweis für Boot (österreichische (für DE deutsche) Registrierung)
Ausrüstung:
  • Notsignal
  • Anker, Ankerkette/leine (30 Meter)
  • 2 Festmacherleinen (je 10 Meter)
  • Erste Hilfe-Set
  • 1 Schwimmweste pro Person
 
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Hallo David,
bzgl. Haftpflichtversicherung: Manche Privathaftpflichtversicherer haben Segelboote bis zu einer gewissen Segelfläche (meist 15m²) automatisch mit im Vertrag erfasst - dann ist keine gesonderte Bootshaftpflicht erforderlich.
Lies mal ggf. in deinen Versicherungsbedingungen nach. :bookworm:

Ich fand die Angaben und angeblich rechtlichen Regelungen auch immer sehr verwirrend.
So sehr ich diesbezüglich das I-Net "abgegrast" habe, es war nichts eindeutiges zu finden, dass z.B. jemand sein Boot (Kat/Jolle/Segel-Schlauchi, jeweils ohne Motor) nicht anmelden durfte bzw. aus dem Wasser nehmen musste.
A pro pos... habe auch schon mal gelesen, dass diese Sportbootschein-Verordnung nicht für Boote gelten soll, die ohne Motor betrieben werden und z.B. abends aus dem Wasser genommen werden (können?)

Dazu kommt mal eins: Viele der Sportbootscheininhaber benehmen sich auf dem Wasser, dass man sich fragen muss, was an dem Wisch so wichtig sein soll... :D

Zu der angeblich vorgeschriebenen Ausrüstung... Das mag ja alles sinnvoll sein (wollte von mir aber auch noch keine Hafenkapitän sehen), wenn jemand mit einem Boot unterwegs ist und außer Sichtweite rumtuckert. Bei einem Kat oder einer Jolle (Laser, 420er, etc.) reden wir von einem Sportgerät, welches in aller Regel in Küstennähe betrieben wird...
Außerdem: Wo will man denn das ganze Zeug auf einem Kat unterbringen, ohne mit Rucksack zu segeln...? :rolleyes:
Ich sehe das mal so: Haben Rennradfahrer Verbandskasten, Warndreieck, etc. dabei? :troll:
Übrigens hat sich bislang auch noch keine Wasserschutzpolizei für mein Boot und/oder für mich interessiert.
Und solange man sich anständig auf dem Wasser benimmt, wird sich wohl auch niemand dafür interessieren. So what...

Gruß, Uli
 

Neptun

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Naja,
nur, weils alle machen, ist manches immer noch nicht Rechtens!
(Ich bitte jetzt aber darum, nicht als Erbsenzähler angesehen zu werden!):p

So ein kleiner Segelkat wird wohl, wenn er sich "richtig" verhält, auch nicht das Ziel von Kontrollen sein, aber es geht doch zuerst mal um die Formalien, oder?
Und da ist halt der SBF in bestimmten Fällen Vorschrift, basta.
Man lernt ja auch beim Autoführerschein, dass man innerhalb geschlossener Ortschaften max. 50 km/h fahren darf, und? Wie viel halten sich dran, wie viel nicht?
Der Hafenkapitän wird auch nicht deine Ausrüstung kontrollieren, die will die Policia dann sehen, wenn sie dich auf dem Meer anhalten :D

David,
da du Österreicher bist, kann dir wahrscheinlich Edwin weiter helfen!
Der ist Österreicher, ist im Forum hier und betreibt in HR auch eine Bootsfahrschule. Seine HP ist sailornet.at
(--> wenn der Link nicht erlaubt ist, bitte streichen, dann kriegt sie David halt als mail :cool:)

Ich weiß nur über die Prozeduren in D und die allgemeinen Sachen in HR Bescheid.
 

Edwin

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Mit so "kleinen" Booten habe ich (mangels eigner Erfahrungen) so meine Probleme, da auch die Hafenkapo's damit sehr unterschiedlich umgehen - der eine sagt "Nema problema", der andere wieder, dass alles ganz anders ist.

Lt. dem größten Hafenamt (Rijeka) ist ab 2,5m Länge ein Schein erforderlich und mit Motor ohnehin generell. Für die Anmeldung (Vignette und Personenliste gibt es seit Juli 2013 nicht mehr) sind wie gehabt Gebühren zu bezahlen.

Eine Zulassung wird meines Wissens nach immer verlangt und bei Österreichern ist es so, dass man bis 5m eine Binnenzulassung braucht (bekommt man bei der zuständigen Landesregierung) und ab 5m den s.g. Seebrief (ebenfalls Landesregierung). Die Ausrüstung an Bord hat dann der Zulassung entsprechend auszusehen.

Eine Haftpflichtversicherung ist meines Wissens nach erst ab einer Motorisierung von 15 kW erforderlich, aber schaden tut eine Solche mit Sicherheit nicht, auch wenn man "nur" ein kleines Segelbötchen hat. Kostet sehr wenig und manche Haushaltsversicherung hat sie sogar inkludiert - diesbezüglich einfach seinen Versicherungsmenschen seines Vertrauens fragen. (nach der s.g. "blauen Karte")

L.G.

Edwin
 

Neptun

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Führerscheinpflicht oder nicht ...

Das habe ich mir gedacht, als ich die beiden unterschiedlichen Standpunkte las,
es ist teils eben doch noch wie früher, ... der Hafenkapitän ist in seinem Revier derjenige, der bestimmt, was Sache ist :cool: :D
 

davisi

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Danke für die Antworten. Der Segelschein ist für mich das kleinste Problem, da ich eh einen FB2 heuer gemacht habe. Auch eine billige Haftpflicht wäre kein Problem. Trotzdem haben mich die rechtlichen Grundlagen interessiert. Jedoch sehr wichtig für mich ist, ob ich das Segelboot (ohne Motor) hier in Österreich registrieren muß. Der Mitarbeiter von der Steierischen Landesregierung hat mir gesagt, daß eine Registrierung für dieses "kleine" Segelboot eigentlich nicht notwendig und vorgesehen ist. Sogar mit Motor bis 6 PS bräuchte ich keine Registrierung. Wenn ich aber ohne Registrierung zum Hafenkapitän komme, läßt er mich dann nicht mit meinem Boot aufs Wasser?

@Rheinland-Kroaten: ich habe eigentlich auch vor, das Boot jeweils am Abend aus dem Wasser zu heben. Und bevor ich über diese ganzen Vorschriften gestolpert bin, habe ich eigentlich gedacht, ich könnte das Boot so verwenden wie meine Surfboards, ins Wasser setzen, ein paar Stunden Segeln und dann wieder aus dem Wasser heben. Ohne große gesetzliche Hürden und ohne Hafenkapitän.
 
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@davisi: So ähnlich sehe ich das ganze ja auch... rein ins Wasser, etwas raussegeln, vor der Bucht bzw. Küste bisschen Spaß haben (sofern der Wind mitspielt) und irgendwann wieder gemütlich anlanden und gut ist´s.
Aber... theoretisch könnte man ja auch mit einer Jolle oder einem Sport-Kat rübersegeln nach Italien oder sonstwas anstellen und auf hoher See verloren gehen :troll:

Wenn der Hafenkapitän nun sehr pingelig ist, wird er genau das mutmaßen und auf einen SFB See sowie alle gesetzlichen Vorgaben bestehen.
Wenn er in dir den Spaß suchenden Urlauber mit "Segelspielzeug" sieht, der nur bisschen rumdümpeln möchte, wird er vielleicht wohlwollend abnicken, dich auf die Verhaltensregeln hinweisen, evtl. noch Internationalen Bootsschein und Versicherungsnachweis kontrollieren, das Geld für die Anmeldung kassieren (Vignette soll´s ja nicht mehr geben...) und dann kann´s losgehen.

Wie gesagt, die Hafenkapitänin in Cres war da sehr tolerant, nachdem ich ihr mehrfach versichert habe, dass es definitiv keinen Motor am Boot gibt (was sich offenbar ihrer Vorstellungskraft zu entziehen drohte...)
Als ich ihr aus meiner "Bordmappe" auch noch eine Broschüre des Kats gezeigt habe, nickte sie lächelnd und wies ihre Mitarbeiterin an, mir eine Vignette auszustellen.
In den Folgejahren fragte sie nur nach, ob sich irgendetwas verändert habe, die Daten waren gespeichert. Nachdem ich verneinte, bekam ich ohne Probleme meine Anmeldung.
Bin mal gespannt, wie es dieses Jahr wird - ich wechsle das Revier nach Biograd na moru... :rolleyes:

Guß, Uli

Nachtrag: Da ich es aber grundsätzlich auch leid bin, mich alle Jahre wieder neu damit zu beschäftigen, werde ich mich zum SBF See anmelden - SBF Binnen habe ich bereits :cool:
 

Edwin

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Der Mitarbeiter von der Steierischen Landesregierung hat mir gesagt, daß eine Registrierung für dieses "kleine" Segelboot eigentlich nicht notwendig und vorgesehen ist. Sogar mit Motor bis 6 PS bräuchte ich keine Registrierung.

Für Österreich mag das ja stimmen, aber ich denke nicht, dass der gute Mann auch Kenntnis über die kroatischen Bestimmungen hat.

L.G.

Edwin
 

davisi

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Hallo Erwin, genauso ist es. Problem ist nur, daß ich bei der Anmeldung für mein Boot die Vorschriften für Motorboote einhalten müsste. Wie oben erwähnt wäre da unter anderem: Feuerlöscherpflicht, weißes Rundumlicht, Anker mit Mindestgewicht von 1,5 x Bootslänge, wäre bei mir 7 kg (!) für meinen 80 kg Schlauchkat, Rettungsring, Bootshaken, Einstieghilfe, 2 Handruder.

Deshalb würde ich der Registrierung lieber entgehen.
 

Neptun

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Überprüft denn in Österreich jemand die Ausrüstung wenn das Boot nicht im Wasser ist?
Müsst ihr das Vorhandensein der Ausrüstung nachweisen?
..... mit anderen Worten,
habt ihr in Österreich einen "BootsTÜV" der die registrierten Boote regelmäßig überprüft?

In Deutschland interessiert das keinen Mensch, ob ein Boot, das nicht im Wasser liegt, die Mindestausrüstung dabei hat .... und wenn es im Wasser ist, dann ist es vom Gewässer abhängig, ob und was man dabei haben muss! (In Deutschland gibt es keine ausdrückliche allgemeine Ausrüstungspflicht)
Bsp.: Bodensee - Überprüfung alle 2 Jahre, "BootsTÜV" (ich weiß jetzt nicht, ob der Zeitraum zutrifft, aber einen "BodenseeTÜV" gibt es)
oder am Rhein ist u.a., eine Rote Flagge vorgeschrieben, deren Vorhandensein dann bei einer Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei kontrolliert werden kann.
 
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