Jeder Urlauber, der nach Kroatien mit dem Pkw reist, sollte sich vorher in den Bestimmungen (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - AKB) versichern, ob überhaupt für sein Kfz Versicherungsschutz in der Voll- bzw. Teilkasko besteht.
Man findet die Aussagen im Geltungsbereich seiner jeweiligen Versicherungsgesellschaft. So bestehen z.B. bei vielen Gesellschaften ab der Typklasse 29 und höher des jeweiligen PKW in der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung kein Versicherungsschutz mehr in den Ländern wie: Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien, Mazedonien, Slowenien...
Tipp: vorher mit der Gesellschaft telefonieren und eine Zusage für den begrenzten Urlaubszeitraum bestätigen lassen!
burki
Man findet die Aussagen im Geltungsbereich seiner jeweiligen Versicherungsgesellschaft. So bestehen z.B. bei vielen Gesellschaften ab der Typklasse 29 und höher des jeweiligen PKW in der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung kein Versicherungsschutz mehr in den Ländern wie: Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien, Mazedonien, Slowenien...
Tipp: vorher mit der Gesellschaft telefonieren und eine Zusage für den begrenzten Urlaubszeitraum bestätigen lassen!
burki