Christl
erfahrenes Mitglied
Kroatien will ab 1. April 2013 eine Immobiliensteuer einführen, die die Besteuerung von Wohnsitzen mit einem generellen Steuersatz von 1,5 Prozent vorsieht.
Finanzminister Slavko Linić und die Chefin der Steuerbehörde Nada Čavlović Smiljanec stellten das Modell in einer Pressekonferenz vor. Die Höhe der Steuer, die zu entrichten ist, orientiert sich am Wert der Liegenschaft, wobei die Grundlage 70 Prozent des Wertes ist.
Die Steuer bezieht sich sowohl auf Erstwohnsitze, egal ob Haus oder Wohnung, sowie auf andere Wohnungen und Häuser im Eigentum sowie Feriendomizile.
Lokale Selbstverwaltung bestimmt Satz
Wie viel Steuern man zahlen muss, entscheidet letztendlich die lokale Selbstverwaltung. Die Steuerlast kann den Eigentümern, wie etwa beim Wohnsitz, zwischen 88 und 95 Prozent erleichtert werden, so der Plan. So würde die steuerliche Belastung in diesem Fall zwischen 0,075 und 0,18 Prozent betragen.
Geringere Erleichterungen soll es bei Ferienhäusern geben, gar keine bei Immobilien, die nicht genützt werden. Die Immo-Steuer bezieht sich auch auf Mietwohnungen, bei denen die Erleichterung zwischen 70 und 85 Prozent betragen können.
Für Geschäftsräume und Firmen sind je nach Funktion Erleichterungen von 80 Prozent (Industrie, Gesundheit), 60 Prozent (Gastronomie, Bauwesen, Lager), 40 Prozent (Handel) oder 20 Prozent (Geschäftstätigkeit) vorgesehen.
Quelle: ORF Volksgruppen
Finanzminister Slavko Linić und die Chefin der Steuerbehörde Nada Čavlović Smiljanec stellten das Modell in einer Pressekonferenz vor. Die Höhe der Steuer, die zu entrichten ist, orientiert sich am Wert der Liegenschaft, wobei die Grundlage 70 Prozent des Wertes ist.
Die Steuer bezieht sich sowohl auf Erstwohnsitze, egal ob Haus oder Wohnung, sowie auf andere Wohnungen und Häuser im Eigentum sowie Feriendomizile.
Lokale Selbstverwaltung bestimmt Satz
Wie viel Steuern man zahlen muss, entscheidet letztendlich die lokale Selbstverwaltung. Die Steuerlast kann den Eigentümern, wie etwa beim Wohnsitz, zwischen 88 und 95 Prozent erleichtert werden, so der Plan. So würde die steuerliche Belastung in diesem Fall zwischen 0,075 und 0,18 Prozent betragen.
Geringere Erleichterungen soll es bei Ferienhäusern geben, gar keine bei Immobilien, die nicht genützt werden. Die Immo-Steuer bezieht sich auch auf Mietwohnungen, bei denen die Erleichterung zwischen 70 und 85 Prozent betragen können.
Für Geschäftsräume und Firmen sind je nach Funktion Erleichterungen von 80 Prozent (Industrie, Gesundheit), 60 Prozent (Gastronomie, Bauwesen, Lager), 40 Prozent (Handel) oder 20 Prozent (Geschäftstätigkeit) vorgesehen.
Quelle: ORF Volksgruppen