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HB58
Guest
Nachzulesen unter: www.adac.de
23.08.2005 13:37:49
Kroatien:
Zollabgaben für Dauercamper
Auf vielen kroatischen Campingplätzen müssen die Dauergäste entscheiden, ob sie ihren Wohnanhänger dauerhaft beim kroatischen Zoll einführen wollen. Alternativ muss der Caravan aus Kroatien ausgeführt werden. Die Beschränkung der Aufenthaltsdauer von Fahrzeugen und Anhängern ist international üblich und rechtens.
.
Betroffen sind alle Anhänger, die schon länger als sechs Monate im Lande sind. Bei der Verzollung betragen die Einfuhrabgaben für einen Wohnwagen aus europäischer Produktion üblicherweise 22 Prozent des Zeitwertes, der vom einführenden Zollamt festgelegt wird. In vielen Fällen ist die Einfuhrabgabe geringer, als der Abbau, die Inbetriebsetzung und die Überführung nach Deutschland etc. kosten würden. Weitere 10 Prozent Zoll fallen nur dann an, wenn es sich bei dem Wohnwagen um ein außereuropäisch produziertes Modell handelt, für das kein Ursprungsnachweis vorgelegt werden kann. Den sog. Ursprungsnachweis (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) erhält man direkt vom Hersteller oder bei der Industrie- und Handelskammer.
23.8.2005
23.08.2005 13:37:49
Kroatien:
Zollabgaben für Dauercamper
Auf vielen kroatischen Campingplätzen müssen die Dauergäste entscheiden, ob sie ihren Wohnanhänger dauerhaft beim kroatischen Zoll einführen wollen. Alternativ muss der Caravan aus Kroatien ausgeführt werden. Die Beschränkung der Aufenthaltsdauer von Fahrzeugen und Anhängern ist international üblich und rechtens.
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Betroffen sind alle Anhänger, die schon länger als sechs Monate im Lande sind. Bei der Verzollung betragen die Einfuhrabgaben für einen Wohnwagen aus europäischer Produktion üblicherweise 22 Prozent des Zeitwertes, der vom einführenden Zollamt festgelegt wird. In vielen Fällen ist die Einfuhrabgabe geringer, als der Abbau, die Inbetriebsetzung und die Überführung nach Deutschland etc. kosten würden. Weitere 10 Prozent Zoll fallen nur dann an, wenn es sich bei dem Wohnwagen um ein außereuropäisch produziertes Modell handelt, für das kein Ursprungsnachweis vorgelegt werden kann. Den sog. Ursprungsnachweis (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) erhält man direkt vom Hersteller oder bei der Industrie- und Handelskammer.
23.8.2005