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Mato
Guest
ETWAS NEUES IN DEN KROATISCHEN BESTMUNGEN!
Hallo zusammen,
am 19.2.2009 sind drei Änderungen, bezüglich "BOOTFAHREN" in Kroatien in Kraft getreten.
Mag sein, dass sich der eine, oder der Andere fragen wird, was ist dabei neu. Lesen Sie bitte genau den Text und manche von Ihnen werden sich dabei die eine, oder die andere Frage beantworten.
Wir beim SKIPPER-CLUB Aquamarin haben bei einer Bootsanmeldung oft gehört: ich habe keine Papiere und in D, oder A brauche ich keine für das Boot, oder, in Deutschland oder in Italien, kann ich das Boot ohne Führerschein fahren usw.
Diese regelung bringt in diese Sache etwas mehr Klarheit.
TEXT:
Auszug aus dem Geschäftsblatt der RK Ministerium für Meer, Tourismus, Verkehr und Entwicklung vom 11. Februar 2009
(7) Ausländische Jachten und Boote können die inländischen Meeresgewässer und das territoriale Meer der Republik Kroatien befahren, wenn sie die besonderen vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen und wenn sie gemäß den Vorschriften des Staates, unter dessen Flagge sie fahren, wasserfahrtauglich sind, und wenn die befehligende oder fahrende Person zum Fahren oder Befehligen derselben befähigt ist.
(8) Wenn gemäß den nationalen Vorschriften des Staates, unter dessen Flagge das Boot oder die Jacht fährt, eine Befähigung nicht vorgeschrieben ist, muss die Person, die das Boot fährt oder auf der Jacht befehligt, gemäß den Bestimmungen dieser Vorschriften dazu befähigt sein.
(9) Alle Boote und Jachten, die die inländischen Meeresgewässer und das territoriale Meer der Republik Kroatien befahren, müssen eine informative Seekarte haben.
Gruß
Mato
Hallo zusammen,
am 19.2.2009 sind drei Änderungen, bezüglich "BOOTFAHREN" in Kroatien in Kraft getreten.
Mag sein, dass sich der eine, oder der Andere fragen wird, was ist dabei neu. Lesen Sie bitte genau den Text und manche von Ihnen werden sich dabei die eine, oder die andere Frage beantworten.
Wir beim SKIPPER-CLUB Aquamarin haben bei einer Bootsanmeldung oft gehört: ich habe keine Papiere und in D, oder A brauche ich keine für das Boot, oder, in Deutschland oder in Italien, kann ich das Boot ohne Führerschein fahren usw.
Diese regelung bringt in diese Sache etwas mehr Klarheit.
TEXT:
Auszug aus dem Geschäftsblatt der RK Ministerium für Meer, Tourismus, Verkehr und Entwicklung vom 11. Februar 2009
(7) Ausländische Jachten und Boote können die inländischen Meeresgewässer und das territoriale Meer der Republik Kroatien befahren, wenn sie die besonderen vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen und wenn sie gemäß den Vorschriften des Staates, unter dessen Flagge sie fahren, wasserfahrtauglich sind, und wenn die befehligende oder fahrende Person zum Fahren oder Befehligen derselben befähigt ist.
(8) Wenn gemäß den nationalen Vorschriften des Staates, unter dessen Flagge das Boot oder die Jacht fährt, eine Befähigung nicht vorgeschrieben ist, muss die Person, die das Boot fährt oder auf der Jacht befehligt, gemäß den Bestimmungen dieser Vorschriften dazu befähigt sein.
(9) Alle Boote und Jachten, die die inländischen Meeresgewässer und das territoriale Meer der Republik Kroatien befahren, müssen eine informative Seekarte haben.
Gruß
Mato