Klaus
verstorben
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- 8. Feb. 2004
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- Ort
- Vrsar/Höxter
- Webseite
- www.adria-alpen.info
Maistra
Autocamp-Koversada
Mitteilung
Sehr geehrte Gäste,
Wir möchten Ihnen mitteilen,daß aufgrund der Zollbestimmungen der Republick Kroatien Campingplätze mit den Gästen nicht das Abstellen des Campinganhängers während des Winter- oder Sommerurlaubes vertraglich vereinbaren,noch die Campinganhänger auf dem Campingplatz halten dürfen,wenn die Campinganhänger nicht den technisch einwandfrei und ordnungsgemäß registriert sind,es sei denn,sie sind dauerhaft eingeführt und verzollt.
Wenn Sie der Besitzer eines nicht registrierten Campinganhängers sind,dann haben Sie zwei gesetzliche Möglichkeiten,den Status Ihres Campinganhängers im Einklang mit den Zollbestimmungen zu regulieren:
1. den Campinganhänger aus der Republik Kroatien zu führen,den Tüv zu machen,und den Wagen in Ihrem Wohnort zu registrieren,um dann den Campinganhänger für die Dauer von zwei Jahren wieder einzuführen;
2. Ihren Campinganhänger dauerhaft in die Republik Kroatien einzuführen.
Für dieses Verfahren müssen Sie persönlich zum Zollamt,Sie füllen den Antrag auf Verzollung aus und legen alle Dokumente über den Campinganhänger bei,die Ihnen zur Verfügung stehen(Fahrzeugschein,Versicherungspolice,letzter Vertrag über den Winterurlaub usw.)
Das Zollamt wird den Marktwert Ihres Anhängers so schätzen,wie es mit den Zollbestimmungen vorgesehen ist und auf den geschätzten Wert des Anhängers eine Zollgebühr in Höhe von 10% und die MWST. in Höhe von 22% erheben.
Adresse und Telefonnummer der Dienststelle des Zollamtes:
Poreč:Mate Vlšića 49 Tel.:+38552451629
Rovinj: Pećine bb,Tel.:+38552818027
Wir möchten Sie bitten,bis zum 30.09.2005 den Zollstatus Ihres Campinganhängers gemäß einer der gesetzlichen,angebotenen Optionen zu regeln.Wenn Sie die 2. Option gewählt haben,sind Sie verpflichtet,innerhalb derselben Frist einen Beleg über die überwiesene Zollgebühr an der Rezeption des Campingplatzes vorzulegen.
Falls Sie nicht wie oben genannt vorgehen sollten,so ist der Campingplatz verpflichtet,davon das Zollamt in Kenntnis zu setzen.Das Zollamt ist gesetzlich befugt,den Campinganhänger zu beschlagnahmen,ihn auf Kosten des Fahrzeughalters in das Zolllager zu überführen und gegen den Fahrzeughalter ein gesetzliches Verfahren einzuleiten.
Das Abstellen des Campinganhängers über den Winter,d.h. vom 01.10.2005 bis zum 30.04.2006,auf dem Campingplätzen von Maistra wird im ZOLLLAGER (Depot) organisiert,auf einem bestimmten Raum innerhalb des Campingplatzes,auf dem Sie sich aufhalten;das überwintern wird nur vertraglich vereinbart,wenn die Anhänger im Depot verwahrt werden.
Das Halten der Campinganhänger auf dem Stellplatz,auf dem er sich im Sommer befindet,ist nich mehr möglich,so daß für diese Campinganhänger in keiner Weise gehaftet wird.
Der Transport des Campinganhängers in das Depot muß bis zum 15.10.2005 vollzogen werden.
In Erwartung einer erfolgreichen Zusammenarbeit verbleiben wir hochachtungsvoll.
VERWALTUNG
Dieses Schreiben wurde gestern auf Koversada verteilt,
ich glaube da ist einiges zu diskutieren.
Klaus
Autocamp-Koversada
Mitteilung
Sehr geehrte Gäste,
Wir möchten Ihnen mitteilen,daß aufgrund der Zollbestimmungen der Republick Kroatien Campingplätze mit den Gästen nicht das Abstellen des Campinganhängers während des Winter- oder Sommerurlaubes vertraglich vereinbaren,noch die Campinganhänger auf dem Campingplatz halten dürfen,wenn die Campinganhänger nicht den technisch einwandfrei und ordnungsgemäß registriert sind,es sei denn,sie sind dauerhaft eingeführt und verzollt.
Wenn Sie der Besitzer eines nicht registrierten Campinganhängers sind,dann haben Sie zwei gesetzliche Möglichkeiten,den Status Ihres Campinganhängers im Einklang mit den Zollbestimmungen zu regulieren:
1. den Campinganhänger aus der Republik Kroatien zu führen,den Tüv zu machen,und den Wagen in Ihrem Wohnort zu registrieren,um dann den Campinganhänger für die Dauer von zwei Jahren wieder einzuführen;
2. Ihren Campinganhänger dauerhaft in die Republik Kroatien einzuführen.
Für dieses Verfahren müssen Sie persönlich zum Zollamt,Sie füllen den Antrag auf Verzollung aus und legen alle Dokumente über den Campinganhänger bei,die Ihnen zur Verfügung stehen(Fahrzeugschein,Versicherungspolice,letzter Vertrag über den Winterurlaub usw.)
Das Zollamt wird den Marktwert Ihres Anhängers so schätzen,wie es mit den Zollbestimmungen vorgesehen ist und auf den geschätzten Wert des Anhängers eine Zollgebühr in Höhe von 10% und die MWST. in Höhe von 22% erheben.
Adresse und Telefonnummer der Dienststelle des Zollamtes:
Poreč:Mate Vlšića 49 Tel.:+38552451629
Rovinj: Pećine bb,Tel.:+38552818027
Wir möchten Sie bitten,bis zum 30.09.2005 den Zollstatus Ihres Campinganhängers gemäß einer der gesetzlichen,angebotenen Optionen zu regeln.Wenn Sie die 2. Option gewählt haben,sind Sie verpflichtet,innerhalb derselben Frist einen Beleg über die überwiesene Zollgebühr an der Rezeption des Campingplatzes vorzulegen.
Falls Sie nicht wie oben genannt vorgehen sollten,so ist der Campingplatz verpflichtet,davon das Zollamt in Kenntnis zu setzen.Das Zollamt ist gesetzlich befugt,den Campinganhänger zu beschlagnahmen,ihn auf Kosten des Fahrzeughalters in das Zolllager zu überführen und gegen den Fahrzeughalter ein gesetzliches Verfahren einzuleiten.
Das Abstellen des Campinganhängers über den Winter,d.h. vom 01.10.2005 bis zum 30.04.2006,auf dem Campingplätzen von Maistra wird im ZOLLLAGER (Depot) organisiert,auf einem bestimmten Raum innerhalb des Campingplatzes,auf dem Sie sich aufhalten;das überwintern wird nur vertraglich vereinbart,wenn die Anhänger im Depot verwahrt werden.
Das Halten der Campinganhänger auf dem Stellplatz,auf dem er sich im Sommer befindet,ist nich mehr möglich,so daß für diese Campinganhänger in keiner Weise gehaftet wird.
Der Transport des Campinganhängers in das Depot muß bis zum 15.10.2005 vollzogen werden.
In Erwartung einer erfolgreichen Zusammenarbeit verbleiben wir hochachtungsvoll.
VERWALTUNG
Dieses Schreiben wurde gestern auf Koversada verteilt,
ich glaube da ist einiges zu diskutieren.
Klaus