F
Fred
Guest
Nach neuester Information kam am 16.05.06 eine Gesetzesblatt heraus demnach Boote erst ab 3,01m Länge (also über 3,00m) oder / und über 5KW Motorstärke Vignettenpflichtig sind !
Bei der Anmeldung wird darüber hinaus (zumindest in Pula) auch geprüft, ob der Vignetteninhaber auch über ein Bootspatent verfügt !
Bei der Anmeldung wird darüber hinaus (zumindest in Pula) auch geprüft, ob der Vignetteninhaber auch über ein Bootspatent verfügt !