Ich habe meine Anfrage bzgl. PS Beschränkung für unter 24 jährige an den ÖAMTC gestellt und ich habe heute ein Schreiben von der kroatischen Botschaft in Agram erhalten in dem auf Anfrage des ÖAMTC festgestellt wird: " dass die Bestimmungen des Artikels 221 des Gesetzes über die Sicherheit des Straßenverkehrs hinsichtlich der Beschränkung für junge Autofahrer (Amtsblatt Nr. 67/2008 und 48/2010 - Beschluss des Verfassungsgerichtes der Republik Kroatien) nicht auf fremde Staatsangehörige oder kroatische Staatsangehörige mit dem Aufenthalt auf dem Hoheitsgebiet eines fremden Staates angewendet wird, egal ob sie ein Kraftfahrzeug mit kroatischem oder fremden Kennezichen lenken. Beim Einschreiten gegen diese Fahrer sanktioniert die Polizei nicht wegen Verstoßes gegen diese Bestimmungen.Außerdem wird angemerkt, dass das Gesetz über die Sicherheit des Straßenverkehrs keine Beschränkung der Motorkraft für die Motorräder, welche die jungen Fahrer lenken dürfen, vorschreibt, falls die Fahrer den Führerschein für die entsprechende Kategorie besitzen (A1, A2 oder A Kategorie.)" Auszug aus dem Schreiben der Republik Kroatien, Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion der Pilzei, Amt der Polizei, Abteilung Allgemeinkriminalität vom 15. Juni 2011
Ich hoffe, ich konnte damit auch anderen jungen Autofahrern die nach Kroatien fahren möchten Klarheit geben.
Siegi