Reisebestimmungen für Kinder

Christl

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Kindereintragungen im Pass eines Elternteils verlieren ab dem 26. Juni 2012 ihre
Gültigkeit. Von diesem Zeitpunkt an benötigen Kinder bei Grenzübertritten je
nach Reiseziel einen eigenen Kinderreisepass oder einen Reisepass. Im Einzefall
genügt auch der Personalausweis, beispielsweise im Schengenraum.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern,
bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei
ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder
stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise
zur Verfügung.
 

Premanturafan

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...als Ergänzung dazu: Die nächste Botschaft die einen vorläufigen Reisepass ausstellen kann befindet sich in Ljubljana. Aufgrund eines unglaublichen Ansturms (täglich ab frühmorgens eine Traube von über 50 Menschen vor der Botschaft) von Arbeitern die nach Deutschland zum arbeiten wollen und (wenn Sie aus ExJu kommen) ein Visa benötigen würde ich wirklich empfehlen sich schon zuhause um die Passangelegenheiten zu kümmern. Ansonsten kann man sicher sein einen Urlaubstag zu verlieren...
 

Oberfranke

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Danke für die Info, aber das Thema wurde schon in einen anderen Thread behandelt8)
 

connz

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hallo Moderatoren,
unser Sohn 17 Jahre will mit 2 Kumpels, beide ebenfalls 17 Jahre
diesen Sommere zu uns nachgeflogen kommen. Sie fliegen von Frankfurt/Hahn nach Pula,
ich hole sie dann dort ab. Die Jings haben eine eigene Wohnung in Vrsar ( in der Nähe vonn uns).
Gibt es irgendwelche Formulare oder Vollmachten, die von uns und den Eltern unterschrieben sein müssen?

Gruß

Conny
 

Schildsker

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Beim WDR dazu gefunden:

http://www1.wdr.de/verbraucher/freizeit/vereisenmitkindern-100.html

Verreisen mit Gastkind

Von Annika Ulrich

Der Urlaub wird gleich viel lustiger, wenn das eigene Kind noch einen Freund mitnehmen darf. Allerdings sollte man unbedingt die richtigen Dokumente mit auf die Reise nehmen. Wer möchte schon an der Grenze in den Verdacht geraten, ein Kind entführt zu haben?

Auf die Vollmacht kommt es an

Neben dem Kinderreisepass und der Krankenversicherungskarte sollte man unbedingt eine Reisevollmacht mitnehmen, am besten auf Englisch oder in der Sprache des Reiselandes. Vordrucke gibt es z. B. bei den Jugendämtern. In der Reisevollmacht erklären die Eltern, mit wem ihr Kind verreisen darf, wohin und wie lange. Unterschreiben müssen beide Eltern, sofern sie gemeinsam das Sorgerecht haben. Damit klar ist, dass die Vollmacht echt ist, sollte man auch die Personalausweisnummern der Erwachsenen eintragen, die sich auf der Reise um das Kind kümmern sollen. Zusätzlich gehören Kopien der Ausweise der leiblichen Eltern ins Gepäck. Nur so können die Polizei oder der Zoll die Unterschriften vergleichen. Übrigens sollten auch Großeltern, die mit ihren Enkeln verreisen, an eine Vollmacht denken.


Beglaubigung oder nicht?

Manche Länder verlangen, dass die Vollmacht amtlich beglaubigt ist. Einen Überblick kann man sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes verschaffen. Bei Frankreich und Italien steht dort zum Beispiel: Für Kinder unter 15 braucht man eine "amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten". Allerdings betont das Auswärtige Amt, dass es sich nur auf Erfahrungswerte stützen könne. Die Regeln macht das jeweilige Reiseland, sie können sich jederzeit ändern. Deshalb der Tipp aus dem Ministerium: Im Zweifel lieber die Botschaft des Reiselandes anrufen.

Papierkram soll Kinder schützen

Die Dokumente zusammenzustellen kann lästig sein, es hat aber einen Sinn: Es gibt immer wieder Entführungs-Fälle, oft innerhalb der Familie, so dass man dem Kind gar nicht anmerkt, dass etwas nicht stimmt. Wenn beispielsweise die Mutter das Sorgerecht hat und der Vater versucht, mit dem Kind heimlich das Land zu verlassen, erwartet man, dass die Behörden einschreiten.

Außerdem ist eine gut gefüllte Dokumentenmappe hilfreich, wenn im Urlaub etwas Unvorhergesehenes passiert: ein Unfall, eine Polizeikontrolle, vielleicht stellen die Kinder auch was an. Wenn man dann in einem fremden Land mit einem Gastkind auf der Polizeiwache oder im Krankenhaus landet, ist man froh, wenn man alles dabei hat.

Vollmacht für den medizinischen Notfall

Sollte eine Behandlung beim Arzt nötig werden, ist es gut, auch für diesen Fall eine Vollmacht formuliert zu haben. Darin sollte stehen, wer im Notfall einer Behandlung zustimmen darf und unter welcher Nummer die leiblichen Eltern zu erreichen sind.

Reisen mit dem eigenen Kind

Wenn beide Eltern gemeinsam das Sorgerecht haben, aber nur einer mit dem Kind verreist, kann das ebenfalls zu Turbulenzen führen. Das gilt besonders, wenn man unterschiedliche Nachnamen hat, der Vater zum Beispiel Müller heißt und das Kind Schmitz. Dann sollte man unbedingt eine Vollmacht des anderen Elternteils dabei haben. Am besten auch noch die Geburtsurkunde kopieren.

 
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