Saxonette fahren in HR

G

Gismohamm

Guest
was braucht man an papieren um eine saxonette in kroatien zu fahren,bei dem LVM - vertreter habe ich keine auskunft bekommen.
 

Koromacno

Mitglied
Registriert seit
13. Juni 2006
Beiträge
89
Punkte
18
Ort
Deutschland, NRW / Kroatien, Koromacno
Hallo
Für meinen Roller mit 49cm3 Hubraum und 45km/h Höchstgeschwindigkeit, den ich auch mit nach Kroatien nehme, habe ich folgendes:
- Aktuelles Versicherungskennzeichen (derzeit ein grünes, im März muss ich dann wieder ein neues bei der Versicherung kaufen),
- Der Versicherungsnachweis, auf Nachfrage gibt es den grünen Versicherungsschein kostenlos von der Versicherung dazu. Zumindest war das bei Provinzial und Allianz möglich.
- Dann die CE-Typgenehmigung des Rollers. Das dürfte in deinem Fall bei der Saxonette dann die Betriebserlaubnis sein.
- Und dann noch der Führerschein, Klasse M, oder alt 4 (der ja in 1,2,3 drin war)
- Ob in Kroatien Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25km/h wie Deine Saxonette führerscheinfrei sind weiss ich leider nicht.

Und um alles korrekt zu machen: Noch ein D-Aufkleber am Heck, da bei bei den Versicherungskennzeichen das sonst bei KFZ-Kennzeichen mittlerweile meist vorhandene linksseitige Europa-D nicht drauf ist.

Bei Kontrollen hatte ich wie o.g. mit Dokumenten ausgestattet keine Probleme.

Gruß
Branco
 
M

Marius

Guest
Ein D-Aufkleber? Branco, willst du uns veräppeln? ;-)

Was den Führerschein angeht, darfst du in CRO jedenfalls Mopeds bis 50ccm fahren mit dem normalen Autoführerschein.

Die Saxonette ist doch ein Fahrrad mit Hilfsmotor? Einfach losfahren, viel Spaß! :)
 
G

Gismohamm

Guest
Hallo marius

die saxonette ist hier in deutschand genau so ein fahrzeug,rechtlich, wie bus,lkw.auto.
 
J

JoJo40

Guest
Hallo marius

die saxonette ist hier in deutschand genau so ein fahrzeug,rechtlich, wie bus,lkw.auto.

ja, ja ... dieses Deutschland.

Eine Saxonette ist in Deutschland rechtlich ein Kleinkraftrad (motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) - fällt also unter die Versicherungspflicht.

Gegenüber anderen Kleinrafträdern gibt es aber Unterschiede - z.B. KEINE Helmpflicht und die Erlaubnis auf Fahrradwegen zu fahren.

Wobei die Elektrofahrräder als sog. "Mitfahrer" gelten ... das bedeutet, das Fahrrad dürfte sich auf ebener Fläche nicht fortbewegen ohne zu trampeln - also nur eine Erleichterung ... und diese dürfen (noch) führerschein- und versicherungsfrei genutzt werden.

Wie dies in HR aussieht ???? (kann mich "nebulös" erinnern, dass des öfteren "unbehelmte" Mopedfahrer an mir vorbei "gleiten" -- und die Kennzeichen wahrscheinlich gerade verloren haben 8))

(Wahrscheinlich wirst du aber mit D/EU Recht auch in Kroatien klar kommen - aber OHNE Gewähr)
 

ba0150

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4. Nov. 2006
Beiträge
718
Punkte
93
Ort
D-Bamberg/Franken
Ein Beleg (zB Kaufvertrag mit MwSt-Ausweisung), dass das Fahrzeug EU-versteuert ist, könnte bestimmt auch nicht schaden ...
 
Top Bottom