Strand - Katamaran in Kroatien rechtliche Notwendigkeiten

Hasi2

neues Mitglied
Registriert seit
21. Apr. 2007
Beiträge
10
Punkte
0
Alter
38
Hallo Ihr,
wer kann helfen?

Braucht man für einen Strandkat (z.B. Hobie 16 ohne Motor) einen Führerschein in Kroatien?
Braucht man eine Anmeldung beim Hafenamt? Mit Personenliste? Für die Boots-Vignette? Eine Versicherung? Wo kann man was zu dem Thema lesen?

Hat jemand eine Empfehlung für einen Campingplatz mit Mobile Homes, wo man das Boot abends einfach aus dem Wasser bekommt und an Land abstellen kann?

Danke Euch!
Habe das Forum bereits durchstöbert, aber nichts zu den Fragen gefunden.
 
F

Fred

Guest
Re: Strand - Katamaran in Kroatien rechtliche Notwendigkeite

Zitat von Hasi2:
Hallo Ihr,
wer kann helfen?

Braucht man für einen Strandkat (z.B. Hobie 16 ohne Motor) einen Führerschein in Kroatien?
Braucht man eine Anmeldung beim Hafenamt? Mit Personenliste? Für die Boots-Vignette? Eine Versicherung?
Du brauchst keinen Führerschein.

Wie lang ist denn der Katamaran ?
 

Hasi2

neues Mitglied
Registriert seit
21. Apr. 2007
Beiträge
10
Punkte
0
Alter
38
Hallo Fred,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Kat ist 4,90m lang und 2m breit und hat ca. 15 qm. Ich hoffe das zählt eher als Spielzeug ;-)
Wenn ich nach einer Versicherung frage dann meine ich, ob es eine Versicherungspflicht (Haftpflicht) gibt. Wo kann man denn was nachlesen zu diesem Thema?
Danke Euch für die nette Hilfe, hoffe wir sehen uns in Pula!
Martin
 

Christl

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
15. Mai 2005
Beiträge
19.741
Punkte
113
Ort
Bayern + Istrien
Hallo Martin,

ob du versicherungspflichtig bist, weiß ich leider nicht, allerdings bist du mit auf der sicheren Seite, sollte mal was passieren. So eine Versicherung liegt im 2-stelligen Bereich

wir haben unser Boot hier versichert:

Wehring & Wolfes GmbH
Yachtversicherungen
Messberg 1
20095 Hamburg

info@wehring-wolfes.de
www.wehring-wolfes.de

Solltest du dir mal ein Motorboot zulegen. Diese versicherung anerkennt auch den kroatischen Bootsführerschein, wenn du in HR fährst!!

Gruß Christl
 
F

Fred

Guest
Zitat von Hasi2:
Der Kat ist 4,90m lang und 2m breit und hat ca. 15 qm. Ich hoffe das zählt eher als Spielzeug ;-)
Hallo Martin,

als Spielzeug zählt Dein Kat ganz sicher nicht - auf dem Bodensee benötigst Du dafür sogar einen Führerschein (über 12 qm).

Aber wegen der Anmeldung bin ich völlig verunsichert - ich habe mal unseren Edwin konsultiert, aber der ist sich auch nicht
ganz sicher. :oops: :roll:
Er wird dies jedoch prüfen und Dir (oder mir) eine zuverlässige Antwort zukommen lassen.
 

Edwin

Mitglied
Registriert seit
25. Apr. 2005
Beiträge
126
Punkte
28
Webseite
www.sailornet.at
Hallo Leute!

Da mich Fred wegen der Kat-Frage kontaktiert hat, habe ich nun alle meine Unterlagen durchgesehen und muss leider gestehen, dass ich jetzt auch nicht schlauer bin!

Die Beschreibung ist überall etwas "schwammig" formuliert und ich konnte nirgends eindeutig herauslesen, ob der Kat nun anmeldepflichtig ist oder nicht!

Mein "Gefühl" sagt mir ja, das Boot muss angemeldet werden, aber davon hat Martin natürlich nichts!

Weil Spekulationen nichts bringen würde ich Martin raten, einfach mal ein Fax an das Hafenamt Rijeka zu senden (Faxnr.: 00385 51 211 537 oder 00385 51 313 265), damit Du eine schriftliche Bestätigung von den Behörden hast! (wundere Dich aber bitte nicht, wenn es ein paar Tage mit der Antwort dauert!)

Sorry, dass ich nicht mehr weiterhelfen konnte!

L.G.

Edwin

PS: Sollte ich doch noch wo genauere Infos dazu finden, werde ich sie freilich hier posten!
 

Hasi2

neues Mitglied
Registriert seit
21. Apr. 2007
Beiträge
10
Punkte
0
Alter
38
Hallo Leute,
vielen Dank für Eure Antworten. Ist wirklich echt nett hier bei Euch im Forum!
Die Idee mit dem Fax werde ich gleich mal umsetzen und die Antwort hier posten. Dann haben wir alle dazugelernt und sind für die Zukunft wieder ein Stück schlauer. Und es geht doch nichts über Informationen aus erster Hand...
Martin
 

Hasi2

neues Mitglied
Registriert seit
21. Apr. 2007
Beiträge
10
Punkte
0
Alter
38
Hallo zusammen,
habe gerade beim ADAC noch das hier gefunden:

Wassersport-Infos Kroatien:
"Wichtig: Für ein in Deutschland führerscheinfreies Motorboot – Boote unter 3.68 kW (5 PS) - ist in
Kroatien der Sportbootführerschein-See zum Befahren der Küstengewässer vorgeschrieben. Das
heißt, für jedes motorbetriebene Boot ist für deutsche Bootsfahrer der Sportbootführerschein-See
erforderlich...
... Kein Bootsführerschein ist erforderlich für:
- Boote für Sportwettbewerbe
- Kanus, Kajaks und Tretboote
- Surfbretter
..."

Leider sind da wieder nicht die Jollen und Katamarane genannt, sondern es geht um Motorboote mit weniger als 5PS.

Das Fax ans Hafenamt ist raus, es bleibt also spannend...
Schöne Grüße aus Berlin!
 
F

Fred

Guest
Zitat von Hasi2:
Hallo zusammen,
habe gerade beim ADAC noch das hier gefunden:

Wassersport-Infos Kroatien:
"Wichtig: Für ein in Deutschland führerscheinfreies Motorboot – Boote unter 3.68 kW (5 PS) - ist in Kroatien der Sportbootführerschein-See zum Befahren der Küstengewässer vorgeschrieben. Das heißt, für jedes motorbetriebene Boot ist für deutsche Bootsfahrer der Sportbootführerschein-See erforderlich...
Das ist wieder mal völlig unsinnig, was da geschrieben steht - aber das wissen wir hier längst. Selbstverständlich benötigt ein deutscher Staatsbürger nicht zwangsläufig den Sportbootführerschein See, sondern den im jeweiligen Land vorgeschriebenen Bootsführerschein - und das ist in Kroatien nun einmal entweder das Küstenpatent Kat. A oder Kat. B. Daß Kroatien den deutschen Sportbootführerschein anerkennt, ist ein Zuvorkommen den Touristen gegenüber - so muß man das einmal ganz klar formulieren !
Ich hoffe und wünsche, daß diese Unwissenden beim ADAC endlich einmal ihren A.... hochbekommen und wahrheitsgetreue Informationen verbreiten !!!
Bezüglich Informationen betreffs Wassersport in Kroatien darfst Du Dich nicht auf Auskünfte des ADAC verlassen, sonst bist Du verlassen ! :wink:


Daß Du keinen Führerschein benötigst (Du hast ja keinen Motor) hatte ich zudem oben bereits geschrieben. :wink:
 

Hasi2

neues Mitglied
Registriert seit
21. Apr. 2007
Beiträge
10
Punkte
0
Alter
38
Hallo Fred,
ich hoffe das Fax vom Hafenamt wird bald beantwortet (es war auf kroatisch)!

Was bleibt ist das Problem, dass vermeintlich kompetente Stellen wie der ADAC nicht exakt informieren. Das ist vor allem wegen der hohen Vertrauensstellung problematisch. Aber das soll hier gar nicht das Thema sein.

Mit dem Führerschein bin ich noch etwas verunsichert, zu dem Thema steht wirklich sehr viel Unterschiedliches im Internet. Da gab es wohl im Juni 2006 noch eine Änderung, kennst du die?
Zur Not bleibt mir das kroatische Küstenpatent, nur eigentlich will ich im Urlaub ja segeln und eine Woche bis zur Aushändigung des Scheins ist schon hart, wenn man nur 2 Wochen dort ist.

Als Alternative Lösung schaue ich gerade, was sich in einem Monat in Berlin so machen läßt zum Thema SBF-See. Nur ein Monat Zeit, das wird hart!
Ok, danke dir vielmals für deine Mühe!
Martin
 

Malin

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14. März 2005
Beiträge
3.065
Punkte
48
Alter
44
Ort
Bayern
@Hasi: Fred hat doch schon geschrieben, dass du ohne Motor keinen Schein brauchst ;)
 
F

Fred

Guest
Zitat von Hasi2:
Mit dem Führerschein bin ich noch etwas verunsichert, zu dem Thema steht wirklich sehr viel Unterschiedliches im Internet. Da gab es wohl im Juni 2006 noch eine Änderung, kennst du die?
Im Juni 2006 gab es keineswegs eine Änderung der kroatischen Führerscheinbestimmungen.
Es besteht für Dich somit absolut kein Grund, verunsichert zu sein.
Wo steht denn im Netz widersprüchliches ? Über diese Quellen wäre ich sehr dankbar, wenn Du sie nennen würdest.

Was 2006 geändert wurde, leider jedoch wieder nur in Teilbereichen, war das ADAC-Sciptum. Dieses wurde im Januar 2006, im Juni 2006 und dann zuletzt zum 15. Juli 2006 geändert.
An dieser Änderungsorgie war ich nicht ganz unbeteiligt ..... :wink:
 

Hasi2

neues Mitglied
Registriert seit
21. Apr. 2007
Beiträge
10
Punkte
0
Alter
38
Hallo zusammen, habe die Frage noch mal dem Deutschen Seglerverband gestellt, un diese Antwort erhalten. Was sagt ihr dazu?

Sehr geehrter Herr XXX,
laut Information des kroatischen Ministeriums für Seewesen vom 26. Juni 2006, haben sich die Führerschein- und Anmeldebestimmungen für ausländische Bootstouristen geändert.

Deutsche, die bisher nach den deutschen Bestimmungen keinen Sportbootführerschein-See zum Befahren kroatischer Küstengewässer benötigten, sind jetzt für folgende Boote führerscheinpflichtig:

Boote über 2,50 m Länge und für Boote, die mit einem Motor über 5 kW (6,80 PS) ausgerüstet sind - unabhängig von der Länge.

Kein Bootsführerschein ist erforderlich für:

Boote für Sportwettbewerbe
Kanus, Kajaks und Tretboote
Surfbretter
Das ist die traurige Wahrheit.

Viele Grüße
Martin Muth

Informationsstelle Mittelmeer
der Kreuzer-Abteilung im
Deutschen Segler-Verband

Vielleicht kann mal jemand einen Hafenmeister vor Ort fragen, wäre sehr nett!
Schöne Grüße an euch alle!
Martin
 

Malin

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14. März 2005
Beiträge
3.065
Punkte
48
Alter
44
Ort
Bayern
Der Herr kennt sich nicht aus Martin :twisted:


Man braucht auch für Boote unter 5 PS einen Führerschein, wo er das mit den 5 kw her hat? Selbst wenn das Boot nur 2 Meter lang ist. Aber Fred wird sicher bald antworten ;)

Hast du schon ein Fax nach Rijeka geschickt wegen der Anmeldungspflicht?
 
F

Fred

Guest
Zitat von Malin:
Der Herr kennt sich nicht aus Martin :twisted:


Man braucht auch für Boote unter 5 PS einen Führerschein, wo er das mit den 5 kw her hat? Selbst wenn das Boot nur 2 Meter lang ist. Aber Fred wird sicher bald antworten ;)
Eigentlich muß ich da nichts mehr antworten, weil Du das absolut richtig geschrieben hast !!! :wink: :gut:


Zitat von DSV:
Deutsche, die bisher nach den deutschen Bestimmungen keinen Sportbootführerschein-See zum Befahren kroatischer Küstengewässer benötigten, sind jetzt für folgende Boote führerscheinpflichtig:

Boote über 2,50 m Länge und für Boote, die mit einem Motor über 5 kW (6,80 PS) ausgerüstet sind - unabhängig von der Länge.
Wahrscheinlich haben die diesen Unsinn beim ADAC abgeschrieben ...... :motz:
Bei denen steht praktisch im gleichen Wortlaut der gleiche Quatsch ! :wall:
 

Hasi2

neues Mitglied
Registriert seit
21. Apr. 2007
Beiträge
10
Punkte
0
Alter
38
Hallo zusammen,
habe Antwort vom Hafenamt:

Poštovani
Vama je potrebna plovidbena dozvola i ispit za voditelja brodice.
Narečeno možete ishodovati u LUČKOJ KAPETANIJI.
Za termine i detaljnije informacije nazovite ured iste.

Telefon 00385 52 xxxxxx

S poštovanjem
I.Padjen

Wenn ich das richtig verstehe sind die auch der Meinung, dass ich einen Schein brauche. Kann das jemand übersetzen?

Dankeschön!
Martin
 

Hasi2

neues Mitglied
Registriert seit
21. Apr. 2007
Beiträge
10
Punkte
0
Alter
38
Mein Kollege sagte mir heute...

Hallo,
Sie benötigen einen Seefahrtsschein und ein Befähigungsnachweis für das Boot.
Den Seefahrtsschein können Sie beim Hafenamt beantragen.
Für einen Termin bzw. detailierte Informationen rufen Sie dort an.
Telefon....
e-mail...

Damit wäre wohl alles klar, oder Fred, was meinst du?

Herzliches Dankeschön an alle, die mir geholfen haben!
Martin
 
F

Fred

Guest
Zitat von Hasi2:
Mein Kollege sagte mir heute...

Hallo,
Sie benötigen einen Seefahrtsschein und ein Befähigungsnachweis für das Boot.
Den Seefahrtsschein können Sie beim Hafenamt beantragen.
Für einen Termin bzw. detailierte Informationen rufen Sie dort an.
Telefon....
e-mail...

Damit wäre wohl alles klar, oder Fred, was meinst du?

Martin
>Hallo Martin,

ich denke, daß die Übersetzung ins Deutsche nicht stimmt. :roll: :oops:

Was ist ein "Seefahrtsschein" ?
Der Befähigungsnachweis stellt das Küstenpatent / Bootsführerschein dar wobei ich immer noch der Meinung bin, daß man für einen Kat ohne Motor kein Patent benötigt. Jedenfalls geht aus den einschlägigen Veröffentlichungen so etwas nicht hervor.

Meiner Meinung nach ist nun die Verwirrung komplett ..... :shock:
 
V

Vera

Guest
Hi Fred,

wenn du vor Ort bist, kann doch Mato sicher Licht ins Dunkel bringen, ob die Übersetzung falsch ist oder ob da möglicherweise nur ein Verständigungfehler bezüglich des Wasserfahrzeugs vorliegt.

LG Vera
 
Top Bottom