Verkehrsregel Kroatien

Woki

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Hallo zusammen,
fahre am 18.05 nach Porec, suche noch Infos über Verkehrsregel in Kroatien, insbesonder was Parken angeht, Schilder, Regeln usw. Hoffe das mir da jemand behilflich sein kann. War das letztemal 1985 mit dem Auto dort kann sich ja einiges geändert haben. Vielen Dank im Voraus.
:bia:
 
V

vjetar

Guest
Hallo, die Verkehrsregeln in Kroatien sind ziemlich die gleichen wie bei uns (Schweiz) auch. Denke die Unterscheiden sich zu Deutschland auch nicht gross. Was sicher wichtig ist, ist die 0.0 Promille Grenze. Mehr Information auch zum Land selber findest Du hier: http://www.croatiatours.ch/index.php?url=main/tipps.htm Schöne Ferien :flower:
 

Mick

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Geschwindigkeitsbeschränkungen PKW/Motorrad/Wohnmobil (Gespann)

Innerorts: 50 (50)
Außerorts: 90 (80)
Schnellstraße: 110 (80)
Autobahn: 130 (80)
Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen außerorts nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.

Die Promillegrenze liegt bei 0,0.

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Tagsüber muss das Abblendlicht eingeschaltet sein.

Fahrer und Insassen von Kraftfahrzeugen, die ihren Wagen auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen, müssen eine Warnweste anlegen. Dies gilt auch für Motorradfahrer, die sich auf der Fahrbahn aufhalten.

Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten. Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.

Gespannfahrer müssen zwei Warndreiecke mitführen.

Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.

Quelle: ADAC
 
K

käptnblaubär

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Und noch etwas !

Mick hat ja vieles aufgezählt, aber das man einen Satz

Ersatzglühlampen

in Kroatien und Slowenien für das Fahrzeug dabei haben muss, ist ihm wohl entgangen. Das hat man praktischerweise von Tito übernommen.

Meine Lieblingsfrage zum Thema. Und was mache ich mit meinen Xenon-Brennern? Eine Antwort erwarte ich (selbstverständlich) nicht.
 

Mick

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Stimmt, des hab ich vergessen! :mrgreen:

Das mit den Xenon-Lichtern ist allerdings ein Problem!
 
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Snoopy

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Ich habe mal eine Frage zu dem Punkt: Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen ...

Mein Sohn hat mit 16 Jahren den A1 (früher hieß er 1B) Führerschein gemacht und hat jetzt seit fast 1 Jahr den Autoführerschein. Kann mir jemand sagen, ob die 2 Jahre sich nur auf den PKW Führerschein beziehen, oder weiß jemand wo ich nachfragen kann, um dies abzuklären. Da mein Sohn dieses Jahr auch mit runter fährt, aber eben mit dem eigenen Auto ist dies für uns sehr wichtig.

Danke.
 

burki

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Re: Und noch etwas !

Zitat von käptnblaubär:
Mick hat ja vieles aufgezählt, aber das man einen Satz

Ersatzglühlampen

in Kroatien und Slowenien für das Fahrzeug dabei haben muss, ist ihm wohl entgangen. Das hat man praktischerweise von Tito übernommen.

Meine Lieblingsfrage zum Thema. Und was mache ich mit meinen Xenon-Brennern? Eine Antwort erwarte ich (selbstverständlich) nicht.

Jürgen

vielleicht reichen einfach 2 (einfache) H7 oder 4 nur so zum Vorzeigen... :lol:

burki
(ist ja nur ein Vorschlag)
 

Woki

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Danke für die Infos, werde an euch denken wenn ich nächste Woche da bin.
:biggrin:
 
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käptnblaubär

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Re: Und noch etwas !

Zitat von burki:
vielleicht reichen einfach 2 (einfache) H7 oder 4 nur so zum Vorzeigen... :lol:

burki
(ist ja nur ein Vorschlag)

Burki, genau so mache ich es. Eine kleine Plastikbox kommt in den Kofferraum in der außer ein paar funktionsfähigen Lämpchen auch eine H4 und eine H7 Lampe drin ist. Und das Ganze zum vorzeigen beim "Pullezist" in SLO oder HR. :lol:

Wenn die Burschen doch endlich in der Jetztzeit ankämen und das Erbe von Josip Broz ablegen würden. Aber die merken gar nicht, dass sie sich lächerlich machen.
 

Gregor

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Ersatzglühlampen

Zitat von käptnblaubär:
Mick hat ja vieles aufgezählt, aber das man einen Satz

Ersatzglühlampen

in Kroatien und Slowenien für das Fahrzeug dabei haben muss, ist ihm wohl entgangen. Das hat man praktischerweise von Tito übernommen.

Meine Lieblingsfrage zum Thema. Und was mache ich mit meinen Xenon-Brennern? Eine Antwort erwarte ich (selbstverständlich) nicht.

Als ich Ende April nach Kroatien einreisen wollte, war eine Scheinwerferlampe (H4) defekt. Der Polizist behielt die Pässe ein, ich musste rechts ran und die defekte Lampe austauschen.

Danach wurde meine Reparatur begutachtet ich bekam die Pässe und durfte weiterfahren.

Ich möchte mir jetzt nicht vorstellen was wäre gewesen, wenn ich keinen passenden Ersatz dabei gehabt hätte.

Gruß
Klaus
 
A

Aloisius

Guest
Zitat von 35snoopy:
Ich habe mal eine Frage zu dem Punkt: Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen ...

Mein Sohn hat mit 16 Jahren den A1 (früher hieß er 1B) Führerschein gemacht und hat jetzt seit fast 1 Jahr den Autoführerschein. Kann mir jemand sagen, ob die 2 Jahre sich nur auf den PKW Führerschein beziehen, oder weiß jemand wo ich nachfragen kann, um dies abzuklären. Da mein Sohn dieses Jahr auch mit runter fährt, aber eben mit dem eigenen Auto ist dies für uns sehr wichtig.

Danke.

Hi Conny,
bezieht sich nur auf die Fahrerlaubnisklasse 'B'!!!

Grüße
Aloisius
 
S

Snoopy

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Hallo Aloisius,

vielen Dank für deine Antwort. Dann werden wir unsere Reisegeschwindigkeit anpassen.
 

ichbins

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Hallo Jürgen,
wieso machen die sich lächerlich? Ist doch 'ne gute Idee mit den Ersatzbirnen. Es ist doch einfach sicherer wenn ich die Birne auswechseln kann und nicht kilometerweit als "Einauge" unterwegs bin.
Grüßle von Berny
 

oeffinger

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Zitat von ichbins:
Hallo Jürgen,
wieso machen die sich lächerlich? Ist doch 'ne gute Idee mit den Ersatzbirnen. Es ist doch einfach sicherer wenn ich die Birne auswechseln kann und nicht kilometerweit als "Einauge" unterwegs bin.
Grüßle von Berny

Naja, lächerlich ist es dann, wenn man (wie ich) Xenon-Scheinwerfer hat, da kann man keine Lampe auswechseln, aber die Ersatzlampen muss ich trotzdem dabei haben :roll:
 
H

Harzbaer

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Zitat von oeffinger:
Zitat von ichbins:
Hallo Jürgen,
wieso machen die sich lächerlich? Ist doch 'ne gute Idee mit den Ersatzbirnen. Es ist doch einfach sicherer wenn ich die Birne auswechseln kann und nicht kilometerweit als "Einauge" unterwegs bin.
Grüßle von Berny

Naja, lächerlich ist es dann, wenn man (wie ich) Xenon-Scheinwerfer hat, da kann man keine Lampe auswechseln, aber die Ersatzlampen muss ich trotzdem dabei haben :roll:

Das ist jawohl sowas von lächerlich, heutzutage kannst Du doch noch nicht mal mehr eine Birne wechseln. Bei mir kommt man ohne eine größere Auswahl an Werkzeug garnicht dran!
 

Mick

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Ich hab einen Avensis Kombi, Baujahr 2003. Das ist der T22, nicht der "neue" T25, der im selben Jahr rauskam. Meiner ist sozusagen das Auslaufmodell. Da geht das ganze einfach. Gummischutz abziehen, Stecker wegziehen, kleinen Metallhebel weggklappen, Lampe rausnehmen.
 
S

Snoopy

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@arzbaer: Ok, du kannst die Leuchtmittel nicht wechseln, aber ich denke der einfach halber, weil auch nicht jeder Polizist sich im Bereich Leuchtmittel auskennt, wird es einfach für alle vorgeschrieben.

Sag mal, wie machst du einem Beamten klar, wenn ein Scheinwerfer defekt ist (so wie oben von Klaus beschrieben), dass du zwar eine Ersatzbirne hast, aber diese nicht wechseln kannst? Oder kannst du Kroatisch?
 
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