Vermietung eigener Ferienwohnung/ rechtliche und steuerliche Bedingungen

christof.szydlowski

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Hallo,

weiss jemand von Ihnen, ob ich als Deutsche auf "eigene Faust" meine Ferienwohnung in Istrien vermieten kann?
Was ist wenn ich jemanden einlade und dort in den Ferien unentgeltlich wohnen lasse. Können sie sich selbst polizeilich anmelden und die erforderliche Kurtaxe bezahlen. Oder dürfen sie es nicht ?

Gruß

Christof
 
A

Anita-Elisabeth

Guest
AW: Vermietung eigener Ferienwohnung/ rechtliche und steuerliche Bedingungen

Hallo,

nach unserem Wissen verhält es sich so:

Ausländer dürfen ihre Objekte nicht touristisch selbst vermieten. Es ist jedoch erlaubt, Räumlichkeiten an eine kroatische Firma zu vermieten.
Die kostenlose Unterbringung von Freunden und Verwandten ist möglich, wobei die Zahl der erlaubten Gäste bzw. Übernachtungen offenbar nicht klar geregelt ist. Uns wurde als Richtwert 8 Personen pro Jahr genannt. Diese Personen müssen sich dann - zumeist im Touristbüro - zwecks Kurtaxe und polizeilicher Meldung anmelden. Dies kann auch durch Sie als Hausbesitzer geschehen, selbstverständlich müssen Sie in diesem Fall die Pässe oder Personalausweise der anzumeldenden Personen vorlegen. Sie selbst müssen sich natürlich ebenfalls, als Eingentümer, anmelden.

Insbesondere in den letzten zwei Jahren haben die kroatischen Behörden verstärkt die "Schwarzvermietung durch Ausländer (und natürlich auch durch Inländer)" im Visier gehabt. So ist es z.B. auch passiert, dass Internetseiten von ausländischen Eigentümern aufgespürt wurden, in denen diese ihre Objekte anpriesen. Entsprechende Häuser wurden zunächst beschlagnahmt. Neben der illegalen Vermietung handelt es sich dabei auch um Steuerhinterziehung.

Bei weiteren Fragen gerne einfach melden.

LG
 

christof.szydlowski

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AW: Vermietung eigener Ferienwohnung/ rechtliche und steuerliche Bedingungen

Hallo Anita-Elisabeth,

Danke für schnelle Infos zu dem Thema.

Wie sieht es praktisch aus ?. Welche Firma kann es sein, an die ich das App. vermieten kann ? etwa eine Turist-Agentur vor Ort. Dann, ein Vertrag mit ihr. Jemand hat mir gesagt, dass ich es auch nicht darf.

Dürfen die Bekannten sich selbst bei der Polizei anmelden und Kurtaxe bezahlen. Oder muss ich es für sie persönlich tun ? das würde heissen, dass ich jeweils mit runter fahren müsste ?

Schöne Grüße

Christof
 
R

Richy

Guest
AW: Vermietung eigener Ferienwohnung/ rechtliche und steuerliche Bedingungen

Hallo Christof,

wende dich mal an Zlatko, er ist hier Mitglied im Forum und auch Geschäftsführer von Istrien Info, einer Plattform für die Suche und Vermietung von Feriendomizilen. Er kann dir sicherlich kompetente Tips geben. Da bist du auf der sicheren Seite. Der erste Link führt zu seiner öffentlichen Profilseite hier im Forum.

http://www.adriaforum.com/kroatien/mitglied/23161/

Suchmachine für Urlaubsreisen in Kroatien | Adria24.com

Kroatien Urlaub Ferienwohnung Ferienhaus Reisen Istrien | Istrien.info

Gruß Richy
 

christof.szydlowski

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AW: Vermietung eigener Ferienwohnung/ rechtliche und steuerliche Bedingungen

Hallo Richy,
Danke für den Tipp. Ich werde es tun

Gruß

Christof
 
M

Marius

Guest
AW: Vermietung eigener Ferienwohnung/ rechtliche und steuerliche Bedingungen

So, wieder entfernt, sollte ja per Mail angekommen sein :)
 
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