Wichtig für den einen oder anderen Wassersportler

Goldie

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Konformitätserklärung:

Sportboote dürfen nur dann in den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr (Handelsverkehr) gebracht werden, wenn sie mit den Baubestimmungen der EU konform sind. Dies wird durch den Hersteller durch die Konformitätserklärung bescheinigt. Diese erhält der Käufer eines Bootes jedoch nur als Kopie. Was nur wenige wissen: Die Konformitätserklärung ist üblicherweise in dem Begleitbuch (Bedienungsanleitung) abgedruckt. Diese Kopie der Konformitätserklärung ist bei der Antragstellung zur Bootsregistrierung vorzulegen.
Hier gibt es jedoch Ausnahmen. Eine Konformitätserklärung ist nicht notwendig bei:

* Sportbooten, die vor dem 15. Juni 1998 auf den Markt der EG/EWG gebracht worden sind
* Wassermotorrädern, die vor dem 31.12.2005 auf den Markt der EG/EWG gebracht worden sind
* Boote unter 2,5 m oder über 24 m Länge
* ausschließlich für Rennen gebaute Boote
* bestimmte Oldtimernachbauten, Dampfboote usw.
* Kanus, Kajaks, Surfbretter, Tauch-, Luftkissen- und Tragflügelboote, Tretboote und Badehilfen etc.
* Eigenbauten. Diese dürfen dann aber während eines Zeitraumes von 5 Jahren nicht verkauft werden.
* Boote, die in einem der am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) vor dem 30. April 2004 in den Verkehr gebracht worden sind.

Fahrzeuge, für die vom Hersteller keine Konformitätserklärung erteilt wird (Importe), ist die Konformität mit den EU-Vorschriften nachzuweisen, um die Erklärung zu erhalten. Hierüber informiert nur u.a. der Germanische Lloyd oder der Zoll.
 
R

rdnrw

Guest
Zitat von Goldie:
Konformitätserklärung:

Sportboote dürfen nur dann in den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr (Handelsverkehr) gebracht werden, wenn sie mit den Baubestimmungen der EU konform sind. Dies wird durch den Hersteller durch die Konformitätserklärung bescheinigt. Diese erhält der Käufer eines Bootes jedoch nur als Kopie. Was nur wenige wissen: Die Konformitätserklärung ist üblicherweise in dem Begleitbuch (Bedienungsanleitung) abgedruckt. Diese Kopie der Konformitätserklärung ist bei der Antragstellung zur Bootsregistrierung vorzulegen.
Hier gibt es jedoch Ausnahmen. Eine Konformitätserklärung ist nicht notwendig bei:

* Sportbooten, die vor dem 15. Juni 1998 auf den Markt der EG/EWG gebracht worden sind
....* Wassermotorrädern, die vor dem 31.12.2005 auf den Markt der EG/EWG gebracht worden sind
* Boote unter 2,5 m oder über 24 m Länge
* ausschließlich für Rennen gebaute Boote
* bestimmte Oldtimernachbauten, Dampfboote usw.
* Kanus, Kajaks, Surfbretter, Tauch-, Luftkissen- und Tragflügelboote, Tretboote und Badehilfen etc.
* Eigenbauten. Diese dürfen dann aber während eines Zeitraumes von 5 Jahren nicht verkauft werden.
* Boote, die in einem der am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) vor dem 30. April 2004 in den Verkehr gebracht worden sind.

Fahrzeuge, für die vom Hersteller keine Konformitätserklärung erteilt wird (Importe), ist die Konformität mit den EU-Vorschriften nachzuweisen, um die Erklärung zu erhalten. Hierüber informiert nur u.a. der Germanische Lloyd oder der Zoll.

und was Kroatien mit der EU zu schaffen :?: :mrgreen: :mrgreen:
 

Goldie

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Ach Mööönsch Ralf, nun überleg doch mal.
Zur Erleichterung e i n Beispiel:

Du entdeckst im Kroatien-Urlaub ein Boot, was zum Verkauf ansteht. Es ist ein Sahnestück zum super Schnäppchenpreis. Es hat erst 2 - 3 Jahre auf dem Buckel, wurde in Amerika gebaut und nach Kroatien exportiert und dort registriert. Es hat daher gewiß noch kein CE-Zeichen. Ist ja auch nicht erforderlich, denn Kroatien gehört noch nicht zur EU.

Du kannst nicht widerstehen und kaufst das Sahnestück. Es ist noch trailerbar, Du nimmst es mit nach D, bringst das ganze "Einfuhrgedöns" hinter Dich und willst es dann in D registrieren lassen. Ohne EU-Konformitätserklärung (CE-Zeichen) geht das nicht. Also muß das Boot nachzertifiziert werden. Und damit hättest Du richtig was an der Backe.

Meinst Du nun immer noch, dass dieses Thema nicht für den einen oder anderen Wassersportler wichtig ist :?:
 

Rabac-Fan

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Zitat von Goldie:
Ach Mööönsch Ralf, nun überleg doch mal.
Zur Erleichterung e i n Beispiel:

Du entdeckst im Kroatien-Urlaub ein Boot, was zum Verkauf ansteht. Es ist ein Sahnestück zum super Schnäppchenpreis. Es hat erst 2 - 3 Jahre auf dem Buckel, wurde in Amerika gebaut und nach Kroatien exportiert und dort registriert. Es hat daher gewiß noch kein CE-Zeichen. Ist ja auch nicht erforderlich, denn Kroatien gehört noch nicht zur EU.

Du kannst nicht widerstehen und kaufst das Sahnestück. Es ist noch trailerbar, Du nimmst es mit nach D, bringst das ganze "Einfuhrgedöns" hinter Dich und willst es dann in D registrieren lassen. Ohne EU-Konformitätserklärung (CE-Zeichen) geht das nicht. Also muß das Boot nachzertifiziert werden. Und damit hättest Du richtig was an der Backe.

Meinst Du nun immer noch, dass dieses Thema nicht für den einen oder anderen Wassersportler wichtig ist :?:


Ralf und überlegen? Das passt nicht so recht zusammen...

Gruß Arno

MOD-Edit : Bitte unterlasse solche diffamierenden Bemerkungen !
 
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rdnrw

Guest
Zitat von Rabac-Fan:
Ralf und überlegen? Das passt nicht so recht zusammen...
Gruß Arno

Na, zum überlegen haben wir doch unseren kleinen Schlaumeier von der Nordseeküste.


PS: Wo ich gerade hier weiter deine intelligenten und mit viel Überlegung geschriebenen Postings lesen, schleicht sich in mir der Verdacht ein, dass du beim Verfassen entweder nicht mehr ganz nüchtern warst oder schlechtes Zeig geraucht hast. :D
Anders lassen sich ja deine verbalen Rundumschläge gegen Fred und mich kaum erklären :mrgreen: :mrgreen:
 
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