Winterreifenpflicht lt ADAC

Christl

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Bayern + Istrien
Österreich:

Es gibt keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 t müssen aber zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Schweiz:

Auch hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Slovenien:

Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Kroatien:

Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt unabhängig von der Witterung und den Straßenverhältnissen zwischen dem 15. November und 15. April des Folgejahres eine Winterreifenpflicht. Auf den restlichen Straßen Kroatiens müssen (unabhängig vom Datum) bei bestehenden winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen verwendet werden. Gewerbliche Kraftfahrzeuge müssen mit einer kleinen Schneeschaufel ausgerüstet sein.

Italien bzw Südtirol:

Pkw dürfen vom 15. November bis 15. April des Folgejahres auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A 22 (Abschnitt Brenner - Affi) generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auf den übrigen Straßen der Provinz Bozen besteht lediglich eine situative, also witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Krafträder müssen bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall grundsätzlich stehen bleiben.
 
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