Christl
erfahrenes Mitglied
Wer seinen Wohnwagen das ganze Jahr in Kroatien läßt, muß ihn am Ende der Saison in ein Zolllager stellen, dort darf er allerdings nur abgestellt werden, A: wenn er noch angemeldet ist im Heimatland.
Das gilt allerdings nur 2 Jahre, dann muß er wieder ausgeführt werden.
B: wenn er verzollt wurde. Dieses Gesetz ist bereits den EU Bestimmungen angepasst.
Man muß den Wohnwagen beim Zollamt in Kroatien verzollen.
Mitzubringen: Die Fahrzeugpapiere, der Betrag wird aus Alter des Fahrzeugs und Aufbaulänge aus einer Tabelle ermittelt. Hersteller ist egal.
Der Zoll beträgt 10 % des geschätzten Wertes plus 22 % MWST.
Mit einem Einzahlungsformular muß man zur Bank und gegen Vorlage der Bezahlung bekommt man seine Zollbestätigung.
Eine Kopie davon muß im Zolllager hinterlegt werden
Als kleines Beispiel: wir bezahlten für unseren WoWa Bj 93 Aufbaulänge 5,90m
KN 2590,80 also ca 370 €
Das gilt allerdings nur 2 Jahre, dann muß er wieder ausgeführt werden.
B: wenn er verzollt wurde. Dieses Gesetz ist bereits den EU Bestimmungen angepasst.
Man muß den Wohnwagen beim Zollamt in Kroatien verzollen.
Mitzubringen: Die Fahrzeugpapiere, der Betrag wird aus Alter des Fahrzeugs und Aufbaulänge aus einer Tabelle ermittelt. Hersteller ist egal.
Der Zoll beträgt 10 % des geschätzten Wertes plus 22 % MWST.
Mit einem Einzahlungsformular muß man zur Bank und gegen Vorlage der Bezahlung bekommt man seine Zollbestätigung.
Eine Kopie davon muß im Zolllager hinterlegt werden
Als kleines Beispiel: wir bezahlten für unseren WoWa Bj 93 Aufbaulänge 5,90m
KN 2590,80 also ca 370 €