Ich glaube den Eigentümer kann man doch zurückverfolgen und in die Pflicht nehmen. Wenn es ,,nur” nur um die Bezahlung der Entsorgung ,seitens der Gemeinde ,geht. So wird es bei uns gehandhabt. Aber dort herrschen sicher andere Gesetze.So wird leider schnell ein idyll zum Schandfleck.