Also bei uns hier in Germany ist es ganz einfach auszurechen: (aus meiner Praxis)
Beispiel für die Verjährung vom Bußgeldbescheid: Haben Sie am 13. April eine Ordnungswidrigkeit laut Straßenverkehrsordnung begangen, so verjährt diese, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 12. Juli ausgestellt...