Viel Glück all denen, die diesem Ratschlag folgen, wenn die Vollstreckungsbescheide und Klageschriften ins Haus flattern!
Spätestens wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird, dürfte mit dem "Ignorieren" Schluss sein.
Insofern haftet dem Vorschlag des "Ignorierens" schon...