Hier mal ein paar Fakten zu Qarantäne, Tests usw
Sollte HR komplett zu einem Risikogebiet erklärt werden bzw eine Reisewarnung seitens Deutschland ausgesprochen werden kann man 1. in HR einen Coronatest vor der Rückreise machen.
Den muss man selbst bezahlen.
Es muss ein PCR Test sein, Tests auf Antikörper werden nicht anerkannt.
Der Test ist 48 Std lang gültig, man hat nach dem erhalt des Ergebnisses also 48 Std Zeit die Grenze nach D zu überqueren.
Der Test berechtigt auch zur Übernachtung in SLO und ÖS.
Muss natürlich negativ sein. Bei einem positiven Ergebnis muss man sich unverzüglich in HR in überwachte Heimqarantäne begeben.
Wenn man keinen Test im Urlaubsland machen will:
Der Transit durch SLO und ÖS ist gestattet, genauso wie kurze Pinkel und Tankpausen. Der Zeitrahmen zur durchquerung beträgt pro Land 12 Std.
Bei der querung der Grenze nach Deutschland kann eine Kontrolle durch deutsche Grenzbeamte erfolgen, in dem Fall ist anzugeben woher man kommt, es wird ein Formular ausgefüllt und die Daten werden an das Gesundheitsamt des Wohnortes gesendet. Wenn man nicht kontrolliert wird kann man es vergessen (oder sich trotzdem beim heimischen Gesundheitsamt melden).
Man ist verpflichtet sich unverzüglich zu seiner Wohnung zu begeben (keine zwischenübernachtung), und man kann sich ggf bereits unterwegs (Autobahntestzentren) testen lassen.
Zuhause angekommen ist man verpflichtet sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden und , sofern noch nicht geschehen, einen Test zu veranlassen. Ob das Amt jemanden zum testen vorbeischickt oder man zB zum Hausarzt muss weiss ich nicht.
Bis zur mitteilung des Ergebnisses ist man zu häuslicher Qarantäne verpflichtet. Das kann 1-4 Tage dauern.
Bei einem negativen Befund kann man sofort wieder am Leben (Arbeit) teilnehmen.
Bei einem positiven Befund, beim verweigern eines Tests oder bei Symptomen besteht eine 14 tägige Qarantänepflicht, in der Zeit wird stichprobenartig die einhaltung überwacht und weitere Tests vorgenommen. Erst bei einem negativen Ergebnis wird die Qarantäne aufgehoben.
Lohnfortzahlung:
Wenn ein Land oder eine Region zu einem Risikogebiet erklärt wird bzw eine Reisewarnung erklärt wird nachdem man in dem Land eingetroffen ist wird der Lohn während der Qarantäne weitergezahlt, wer in ein vorab ausgewiesenes Risikogebiet fährt hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Der Bruch einer Quarantäne zieht schwere Folgen nach sich, sowohl juristischer als auch finanzieller Art.
Nebenbei:
Ich nehme an dass Grenzer Belege sehen wollen wo man nachweislich war, man kann also nicht "War in Slowenien" sagen ohne Hotel/Übernachtungsnachweis. Genauso wie "Istrien" obwohl man in Dalmatien war. So blöd sind die sicher auch nicht. Das ist das Problem wenn nur einzelne Gebiete ausgewiesen wurden. Mündliche Angaben reichen denen sicher nicht.