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Marius
Guest
Grundsätzlich gilt: ALLE Schulden können von ALLEN Gläubigern über die FINA eingetrieben werden. Also auch Parkstrafen!
Das gilt aber freilich nur für kroatische Konten, vielleicht sollte man das klar stellen. HP, viellicht dachtest du das geht auch bei österreichischen oder deutschen Konten. Anders kann ich mir nicht erklären, warum ihr mir nicht glaubt, was 1.000%-ig sicher stimmt
Zum Einspruchsrecht: Der Belastete muss gegenüber der FINA glaubhaft darlegen können, dass es sich um einen Fehler handelt, er kann also nicht einfach die Rückbuchung durchführen, seinem Antrag muss erst stattgegeben werden.
Selbstverständlich hat der Belastete bis dahin eh schon mehrere Mahnschreiben erhalten, das muss der Gläubiger auch entsprechend vorlegen.
Das gilt aber freilich nur für kroatische Konten, vielleicht sollte man das klar stellen. HP, viellicht dachtest du das geht auch bei österreichischen oder deutschen Konten. Anders kann ich mir nicht erklären, warum ihr mir nicht glaubt, was 1.000%-ig sicher stimmt
Zum Einspruchsrecht: Der Belastete muss gegenüber der FINA glaubhaft darlegen können, dass es sich um einen Fehler handelt, er kann also nicht einfach die Rückbuchung durchführen, seinem Antrag muss erst stattgegeben werden.
Selbstverständlich hat der Belastete bis dahin eh schon mehrere Mahnschreiben erhalten, das muss der Gläubiger auch entsprechend vorlegen.