Ausländergesetz - Durchführungsbestimmungen 2012

Conrad

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Hallo liebe Foris !

Zum s.g. "Ausländergesetz" (Zakon o strancima) http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2011_11_130_2600.html sind seit 1.1.2012 jetzt auch die Durchführungsbestimmungen http://www.mup.hr/1165.aspx in Kraft gesetzt worden.
Hier nur kurz die wichtigsten Punkte welche vor allem unsere Immo-Besitzer, Dauer-Camper und andere Kro-Einwanderer betreffen:

a) Alle EU-Bürger können (sollen!) ihren ersten Antrag auf den vorläufigen Aufenthalt (v.A.) vor Ort bei der Polizei stellen.
Den Daueraufenthalt (stalni boravak) kann man erst nach 5 Jahren v.A. beantragen.

b) Als Nachweis für die Krankenversicherung gilt ein Euro-Krankenschein oder die Bescheinigung der Krankenkasse für die Zeit des v.A. Man kann auch eine Kro-Krankenvers. abschließen.

c) Als gesicherter Unterhalt müssen min. 2000 Kn/Monat nachgewiesen werden - Ehepaare 2750Kn, jede weitere Person +500Kn

Wenn Kroatien dann am 1.7.2013 tatsächlich ein EU-Mitglied wird, sind die meisten Artikeln des Gesetzes nur noch Makulatur.
Ab da hat jeder EU-Bürger das RECHT sich in Kroatien aufzuhalten so oft und so lang er will (natürlich odentlich angemeldet!) , wenn er sich anständig benimmt.

LG Conrad

PS: ganz unten rechts bei mup - Link findet ihr auch eine Englisch-Version!!
 

Christl

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danke Conrad, aber für uns Dauercamper war es ja bereits die letzten Jahre so,

steht da was über eine Anderung bei den Formularen drin?

Weiterhin auch Führungszeugnis mit Apostille? beglaubigte neue Heiratsurkunde?

Letztes Jahr haben wir alles zeitgerecht beantragt, aber bis zue Abreise Ende September war noch nichts erledigt
 

Conrad

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@ Christl:
"Letztes Jahr haben wir alles zeitgerecht beantragt, aber bis zur Abreise Ende September war noch nichts erledigt"

Na sei doch froh, bist auch viel billiger davongekommen, oder? Über die Formulare weiß ich zu wenig, es steht alles in der rechten Spalte als PDF - Datei zum runterladen. Ihr habt ja zwei Monate Zeit, ab Ankunft, dies alles zu regeln. Ob es bei den Campern eine "Verlängerung" des 6 Monate v.A. vom letzten Jahr gibt, weiß ich auch nicht.

LG Conrad
 

Christl

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Danke Conrad, ich werd beim Konsulat nachfragen, denn die Formulare usw müssen wir ja bereits mitbringen.
Klar, wir haben uns 1000Kn gespart.

Vor 2 Jahren fiel denen ja noch Anfang September ein, wir brauchen eine beglaubigte aktuelle Heiratsurkunde, da ich ja mom kein Einkommen habe. Aber da ich ihnen sagte, wir fahren ja sowieso Ende Sept heim, wärs doch Blödsinn deswegen extra heimzufahren und mein Mann hat mich den ganzen Sommer "ausgehalten" dann wird ers auch noch 2 Wochen machen.
Der Witz war ja, im Frühjahr war alles i O als wirs abgegeben haben, da war die Heiratsurkunde unbeglaubigt ok.

Aber bisher wars ok, man kann ja auch reden mit den Beamtinnen, und wenn man sieht wies abgeht auf der Ausländerbehörde, brauchen die Damen soiwieso ein sehr dickes Fell.

Nicht umsonst hab ich letztes Jahr einen Deutschen zusammengestaucht, so wie der sich aufgeführt hat, ein richtiger Kotzbrocken
 

Conrad

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Hallo liebe Foris!

Hier noch die Englisch-Version für FAQ bei der Kro-Polizei, weil manche doch Probleme haben, dies rauszufinden.

http://www.mup.hr/1268.aspx

an Christl, alle Formulare kannst du herunterladen: rechte Spalte PDF Dateien!

LG Conrad
 

chaplaballw

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Laut neuem Ausländergesetz gelten ab 1.1.12 für den Status "stalni boravak"(Daueraufenthalt) acht Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Kroatien.
 

Conrad

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Hallo chaplaballw!

Falls du kroatisch kannst, hier der Wortlaut des Gesetzes: ......5 Jahre vorläufiger Aufenthalt ......! Wie kommst du auf 8 Jahre??

Stalni boravak može se odobriti strancu koji do dana podnošenja zahtjeva ima neprekidno 5 godina odobren privremeni boravak. Smatra se da je stranac neprekidno boravio u Republici Hrvatskoj, ako je u razdoblju od pet godina izbivao višekratno do 10 mjeseci ili jednokratno do 6 mjeseci.

Und hier die englische Version:
Permanent stay may be granted to an alien who has been in possession of a temporary stay permit for an uninterrupted period of 5 years before the submission of the application. It shall be deemed that the stay of aliens in the Republic of Croatia has been continuous, without any interruptions, if their several-time absence from the Republic of Croatia within a period of five years has not lasted longer than 10 months, that is, if their one-time absence from the Republic of Croatia within a period of five years has not lasted longer than 6 months.



LG Conrad
 

chaplaballw

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Bitte erkundigt euch!
Es ist niemandem gedient, wenn alte Gesetzestexte zitiert werden. Was im Internet zugänglich ist, sind die alten Gesetzestexte. Auf jeder "MUP" liegen die neuen Regelungen auf. Ich wohne seit sechs Jahren in Kroatien und möchte euch nur informieren über die neuen Gesetze. Bin nämlich selber direkt von der neuen Regelung betroffen.
Liebe Grüsse, Felix
 

Conrad

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Hallo Felix,

den Wortlaut des Ausländergesetzes vom 1. Januar 2012 kann jeder lesen unter http://www.mup.hr/1165.aspx wie schon im #7 angegeben ( 5 Jahre vorläufiger Aufenthalt). Das neue kroatische Parlament hat m.W. noch keine Bestimmungen des Ausländergesetzes neu geregelt. Ich werde am Montag bei der MUP - Pula nachfragen ob sich tatsächlich was geändert hat und im Forum dann darüber berichten. Für die Foris als EU-Bürger ist der "Kas" schon seit 22. Januar 2012 längst gegessen, sie können alle die EU - Freizügigkeit ab 1. Juli 2013 in vollen Zügen genießen.

Felix, du könntest uns bestimmt auch Die Quelle Deiner Infos nennen, z.B. die Polizeibehörde und den Wortlaut des "neuen" Gesetzes, dann hätte ich was in der Hand, wenn ich unsere "Freunde und Helfer" mal besuche.

LG Conrad
 

Kastela

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Es kam mal in den Nachrichten das Ausländer die die kroatische Staatsbürgerschaft angenommen haben, sich sie Frist
der Gültigkeit des Ausweises auf 8 Jahre verlängert hat.
Ich finde aber im Netz nichts darüber.:sad:
Das wird wohl verwechselt mit dem stalni boravak.

Conrad dann kannst du ja auch mal fragen ob es so ist.
LG
Kastela
 

Conrad

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Hallo Kastela,

Ich werde Deine Frage weiterleiten und danach hier berichten, aber ich kann Dir jetzt schon sagen, daß die "Staatsbürgerschaft" und "Aufenthaltsrecht" zweierlei Paar Stiefel sind. Hier der Polizei -Link mit FAQ-s auch über die Staatsangehörigkeit (Državljanstvo) - in der linken Spalte anklicken! http://www.mup.hr/1164.aspx Dort findest Du auch die (kroatischen) Links über die entsprechende Gesetzgebung und deren Veröffentlichung. Du kannst mich auch über Skype jederzeit erreichen, falls nötig.

LG Conrad
 

Conrad

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Hallo liebe Foris,

@ Kastela: Wie versprochen, war ich heute bei der PU-Pula ( MUP Policijska Uprava Pula) und es wurde mir bestätigt was ich schon im #12 geschrieben hatte: für einen Daueraufenthalt (Stalni boravak) ist die "Probezeit" nach wie vor 5 Jahre vorläufigen Aufenthalts (5 godina privremenog boravka).

Für die Ausländer, welche die EINBÜRGERUNG (Hrvatsko Državljanstvo) beantragen, beträgt die "Probezeit" IN DER REGEL 8 Jahre : also 5 Jahre des "vorläufigen Aufenthalts" und dann noch 3 Jahre "ständigen Aufenthalts". Dies entspricht in etwa der Gesetzgebung der EU-Stammländer wie D,A,I. Warum "in der Regel"?? Weil es natürlich auch eine Menge Ausnahmen gibt (berühmte Künstler, Fußballer etc.), wie halt überall auf der Welt.

@ Felix: Ich hoffe, du weißt jetzt Bescheid. Für uns im Forum wäre es interessant zu wissen, was Du tatsächlich beantragt hast und wie die "Causa Felix" ausgegangen ist. Ich wünsche Dir viel Erfolg und eine baldige Lösung des "Status Quo"

LG Conrad
 

kimi123

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hallöle frage:wenn mein mann kroate und ich deutsche für immer nach kroatien wollen was brauchen und was müssen wir dazu tun?weisst du das ?
 

Conrad

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Hallo kimi123!

Herzlich willkommen bei uns im Adriaforum. Eine kleine Vorstellung und Begrüßung Deinerseits wäre nicht schlecht.

Deine Frage kann ich auch schnell beantworten: zunächst alle relevanten Beiträge und "links" im Forum "durchforsten". Falls noch Fragen offen bleiben sollten - her damit! Die Entscheidung "für immer nach Kroatien" sollte grundsätzlich wohl überlegt sein. Für kroatische Texte (z.B. Gesetze) kannst Du bestimmt auch Deinen Mann einspannen.Viel Spaß noch bei uns im Forum!

LG Conrad
 
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