Blaulichtsteuer

Schildsker

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Wenn man in Österreich einen Verkehrsunfall hat, sollte man nicht zwangsläufig die Polizei rufen. Denn: wenn nur ein Sachschaden vorliegt - und die Unfallbeteiligten alles alleine regeln können – ist ein Anruf bei der Polizei nicht erwünscht. Ruft man sie doch, wird eine sogenannte "Blaulichtsteuer“ fällig. Kostenpunkt: 36 Euro.
 

claus-juergen

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Wenn man in Österreich einen Verkehrsunfall hat, sollte man nicht zwangsläufig die Polizei rufen. Denn: wenn nur ein Sachschaden vorliegt - und die Unfallbeteiligten alles alleine regeln können – ist ein Anruf bei der Polizei nicht erwünscht. Ruft man sie doch, wird eine sogenannte "Blaulichtsteuer“ fällig. Kostenpunkt: 36 Euro.


Hallo Schildsker,

was bedeutet "die Unfallbeteiligten alles alleine regeln können"? Das ist für mich ein schwammiger Begriff. Wann soll nun die Polizei gerufen werden und in welchen Fällen nicht?

In Bayern ist es beispielsweise so, daß Unfälle einfacher Art mit klarer Verursachererkennung ohne Personenschaden und mit geringem Sachschaden nicht polizeilich aufgenommen werden. Es gibt hier im übrigen keine exakte Grenze bei der Höhe des Schadens. Wenn beispielsweise ein Schaden im fünfstelligen Bereich beim Rangieren beim Einparken entstanden ist, wird so ein Unfall auch trotz des hohen Schadens bei klarer Sachlage nicht aufgenommen. Die Polizei kommt zwar und stellt dann fest, daß A wegen eines Owi-Verstosses den Unfall verursacht hat. In solchen Fällen werden lediglich die Personalien für die Versicherungsdaten ausgetauscht und keiner der Beteiligten wird gebührenpflichtig verwarnt. Eine "Blaulichtsteuer" ist nicht fällig.

grüsse

jürgen
 

Keramiker

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Hallo,
wenn in Bayern die Polizei zi einem Bagatellschaden gerufen wird und eine Ordnungswidrigkeit feststellt, liegt es in deren Ermessen, ob sie eine mündliche oder gebührenpflichtige Verwarnung ausstellt. Dass es immer kostenlos ausgeht, darauf würde ich nicht wetten.
schwitzende Grüße
 

baskafan

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Dazu eine kleine Begebenheit am Rande:

Ein Saunakollege von mir hatte ein kleines Malheur bei einem Straßenfest. An einer Engstelle fuhr er etwas knapp an einem anderen Fahrer vorbei. Beide Fahrzeuge fuhren!! und beide beschädigten sich gegenseitig leicht die Außenspiegel. Eine Bagatelle! Da sich sein "Unfallgegener" so aufregte wollte mein Freund ihm seinen Schaden bezahlen, ihm wäre es das Wert gewesen. Doch er wollte unbedingt die Polizei dabei haben.

Fazit der Geschichte. Sein Gegner bekam die Blaulichtsteuer und beide mußten wegen Blausein ihre Führerscheine abgeben!!
Er hatte wesentlich tiefer ins Glas geguckt.
Mein Kollege ersparte sich aber ihm einen Ersatz zu zahlen.
 
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krofan

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Die Blaulichtsteuer entfällt wenn jemand verletzt ist. Dazu reicht es über Kopfschmerzen nach dem Unfall zu klagen. Bei Verletzten muss die Polizei kommen und ganz ohne Steuer :)
 
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nihil-est

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Die " Blaulichtsteuer " hab ich jetzt nicht verstanden?????


Wär ich Opfer.....müsst ich zahlen????? ( Simpel ausgedrückt )

Kann man dies bitte einmal spezifizieren???


Gruss

Gerd
 
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krofan

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Wenn bei einem Unfall ohne Verletzte die Polizei gerufen wird muss "Blaulichtsteuer" bezahlt werden. Zahlungspflichtig ist meines Wissens derjenige der die Polizei gerufen hat.
 

Midimaster

Midimaster
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Auch interessant:

Blaulichtsteuer? Zwangsenteignung des Fahrzeugs? Rotes Kreuz an der Ampel? Wer im Urlaubsland keine böse Überraschung erleben möchte, sollte sich vor der Fahrt dorthin über Verkehrsregeln informieren. Fünf Vorschriften aus dem Ausland, von denen wohl nur die wenigsten gehört haben.
Haftstrafe für Raser: Die Schweizer sind für diverse drastischen Strafen im Straßenverkehr bekannt, bei Überschreitung des Tempolimits droht sogar Haft: Ab 40 km/h zu viel in einer Tempo-30-Zone, ab 80 km/h zu viel auf Autobahnen wandert man mindestens ein Jahr ins Gefängnis, warnt der ADAC.

Blaulichtsteuer: Wer in Österreich bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die Polizei ruft, obwohl die Beteiligten auch einfach ihre Daten hätten austauschen können, zahlt eine „Blaulichtsteuer“, also eine Unfallmeldegebühr, in Höhe von 36 Euro.

Tempolimit für Fahranfänger: In den ersten drei Jahren gilt in Italien eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Führerschein-Neulinge: Auf italienischen Autobahnen dürfen Fahranfänger nur 100 km/h fahren.

Rotes-Kreuz-Ampel: Diese Lichtzeichenanlagen sind eine Besonderheit in Frankreich. Wenn die Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs ein rotes Kreuz anzeigt, bedeutet das: der Gegenverkehr hat Rot.


Zwangsenteignung: Wir man mit 2,0 Promille in Dänemark hinterm Steuer erwischt, kann das Auto enteignet und zwangsversteigert werden. In Italien muss man damit bereits ab 1,5 Promille rechnen. (Quelle: N24)
 

baskafan

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Die " Blaulichtsteuer " hab ich jetzt nicht verstanden?????
Wär ich Opfer.....müsst ich zahlen????? ( Simpel ausgedrückt )
Kann man dies bitte einmal spezifizieren???

Meistens ist es so, daß bei kleinen Blechschäden die beiden Kontrahenten die Versicherungsdaten austauschen und die Sache wird untereinander geregelt. Die Polizei ist dazu nicht nötig, sollte doch einer auf Polizei beharren, muß dieser die Blaulichtsteuer (für den sogenannten "Blaulichteinsatz" ) bezahlen. Die Polizei erhofft sich dadurch eine Entlastung - sie wird ja bei "echten Fällen" dringender gebraucht.
 

hannes99

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Hallo,
ich war Dienstwagenfahrer und im Überlassungsvertrag der Leasingfirma steht eindeutig drin das bei jedem Unfall die Polizei zu rufen ist.

Vor ein paar Jahren fuhr mir in Köln auf der Zoobrücke eine Polizistin in Dienstkleidung aber im Privatauto auf meinen Mercedes, mit Smartphone am Ohr! Es gab einen Stau auf der Zoobrücke und ich wollte die Polizei holen damit diese feststellt das die Dame telefoniert hat. Sie versicherte mir, das sie für alles aufkommt und ich holte keine Polizei.
Mein Fuhrparkleiter war nicht begeistert als ich ihm das meldete, aber die Dame war ehrlich und hat am gleichen Tag alles der Versicherung gemeldet und es wurde alles beglichen. Ansonsten hätte ich auch für ein frühes Ende der Karriere gesorgt
Gruß Hannes
 
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nihil-est

Guest
Gut, es ist ein Gesetz.
Für 36€ habe ich dann eben eine Rechtssicherheit das alle Grunddaten stimmen.
Selbst wenn der Unfallgegner noch so nett ist, da ist jede Menge Schindluder andenkbar. Sei es mit Papieren oder auch dem Schaden selber. Ich z.B. könnte doch keine bulgarischen oder ukrainische Dokumente eines LKW-Fahrers auf Authentizität oder Echtheit prüfen. Dafür braucht selbst die normale Polizei oft über 30 Minuten.

Schnell wird aus einem kleinen Schaden ein grosser Prozess.
Wie jeder weiss, Kleinschäden zahlt man meistens besser selber statt die Prozente seiner Versicherung zu gefährden ( als Verursacher ). Andersrum was wenn die Gegenseite ( als Verursacher ) sich plötzlich querstellt?

Natürlich wird die Polizei für wichtigere Sachen viel dringender gebraucht. Das steht ausser Frage.
Früher hatten wir in NRW beispielsweise noch HiPos, also Hilfspolizisten. Das waren Bürger in Polizeiuniform welche im Ehrenamt sich um allen erdenklichen Kleinkram kümmerten. Wurde ja alles abgeschafft, wie es eh zu wenig richtige Polizisten gibt.

Gruss

Gerd
 
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krofan

Guest
Eine Unfallmeldegebühr oder "Blaulichtsteuer" muss bezahlt werden, wenn die Polizei zu einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden gerufen wird, bei dem der Datenaustausch (Name und Anschrift) unter den Unfallbeteiligten möglich gewesen wäre. Darüber hinaus fällt die Unfallmeldegebühr u.a. auch an, wenn eine Unfallbeteiligte/ein Unfallbeteiligter, die/der die Polizei nicht gerufen hat, eine Ausfertigung des Polizeiprotokolls verlangt.

Die Gebühr ist im Gesetz pauschal mit 36 Euro festgesetzt.

Liegt das Verschulden bei der Unfallgegnerin/dem Unfallgegner, muss deren/dessen Haftpflichtversicherung die Unfallmeldegebühr begleichen. Bei einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend geteilt.
Quelle help.gv.at
 
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