Ich moechte gerne darauf hinweisen, dass es keine "Kreisverkehrsregel" im Sinne einer allgemeingueltigen "Rechtsregel" gibt.
Da aber in unseren Gefilden eine Rechtsregel gilt, und jede Einfahrt in einen Kreisverkehr eine Kreuzung fuer sich darstellt, muss die Rechtsregel durch ein "Vorrang-geben-Zeichen" aufgehoben werden.
Hier muss ich leider dem Alten Neuen Wolli k. Recht geben.
Das gilt in Oesterreich wie auch in Kroatien, tatsaechlich HAETTE MAN THEORETISCH, wenn nicht diese Vorrang-geben-Schilder bei den Einfahrten aufgestellt waeren, als Rechtskommender Vorrang. Das ist Wollis Argument, und damit hat er genau genommen Recht. Dummer Weise stehen bei herkoemmlichen Kreisverkehren bei der Einfahrt immer Vorrang-geben-Schilder, denn wenn sie da nicht waeren, haette SELBSTVERSTAENDLICH der Einfahrende Vorrang.
Aber weil ein Kreisverkehr nur sinnvoll ist, wenn die Einfahrenden warten, stellen alle vernuenftigen Laender dieser Welt Vorrang-geben-Schilder fuer die Einfahrenden auf.
Ein ganz besonderer Kreisverkehr tat sich da hervor, naemlich in Linz am Blumauerplatz, welcher mittlerweile umgebaut wurde. Da hatte man von insgesamt vier Einfahrten bei zweien Vorfahrt und bei den anderen beiden Wartepflicht, quer durch den Kresivekehr fuhr auch noch eine Strassenbahn hin und her.
Kompliziert genug? ;-)