Christl
erfahrenes Mitglied
Einreisebestimmungen
Kroatien (HR)
Einfache Reisebestimmungen:
Kennzeichnung mit Mikrochip (keine Tätowierung!)
gültige Tollwutimpfung
EU-Pass
Die allgemeinen Anforderungen bei der Einfuhr von Haustieren: Hunden, Katzen und Tieren aus der Familie der Marder (auch Hausfrettchen, weißes Frettchen, afrikanisches Frettchen, amerikanisches Frettchen - Mustela putorius genannt), die aus EU-Ländern oder Nicht-EU-Ländern mit niedrigem Risiko kommen, sind Folgende:
Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Sollte das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, der nicht den ISO-Standards 11784 oder 11785 entspricht, muss der Besitzer oder Begleiter ein entsprechendes Ablesegerät für den Mikrochip bereitstellen.
Jederzeit müssen Name und Adresse des Besitzers feststellbar sein.
Die Nummer des Mikrochips muss vom Tierarzt in den Reisepass oder das Zertifikat des Tieres eingetragen werden, das vom Besitzer oder Begleiter des Tieres mitzuführen ist.Für die Tiere ist ein vom amtlich befugten Tierarzt ausgestellter Reisepass oder Zertifikat mitzuführen.
Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein.
Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Entwicklung der ländlichen Gebiete – Abteilung für Veterinärmedizin
Telefon: +385 1 610 9499; +385 1 610 6703 und +385 1 610 6455,
Web: www.mps.hr
siehe: Kroatisches Zentrale für Tourismus
gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU
Kroatien (HR)
Einfache Reisebestimmungen:
Kennzeichnung mit Mikrochip (keine Tätowierung!)
gültige Tollwutimpfung
EU-Pass
Die allgemeinen Anforderungen bei der Einfuhr von Haustieren: Hunden, Katzen und Tieren aus der Familie der Marder (auch Hausfrettchen, weißes Frettchen, afrikanisches Frettchen, amerikanisches Frettchen - Mustela putorius genannt), die aus EU-Ländern oder Nicht-EU-Ländern mit niedrigem Risiko kommen, sind Folgende:
Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Sollte das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, der nicht den ISO-Standards 11784 oder 11785 entspricht, muss der Besitzer oder Begleiter ein entsprechendes Ablesegerät für den Mikrochip bereitstellen.
Jederzeit müssen Name und Adresse des Besitzers feststellbar sein.
Die Nummer des Mikrochips muss vom Tierarzt in den Reisepass oder das Zertifikat des Tieres eingetragen werden, das vom Besitzer oder Begleiter des Tieres mitzuführen ist.Für die Tiere ist ein vom amtlich befugten Tierarzt ausgestellter Reisepass oder Zertifikat mitzuführen.
Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein.
Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Entwicklung der ländlichen Gebiete – Abteilung für Veterinärmedizin
Telefon: +385 1 610 9499; +385 1 610 6703 und +385 1 610 6455,
Web: www.mps.hr
siehe: Kroatisches Zentrale für Tourismus
gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU