Es wird langsam eng bei Verkehrsverstößen im EU-Ausland

claus-juergen

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weka

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hallo,

wie die süddeutsche zeitung mitteilt, ist eu-weit einigung über die verfolgung von verkehrsstraftaten erzielt worden. nach wie vor gilt jedoch, daß deutschland keine halterhaftung kennt. im gegensatz zu austria muß der halter auch nicht den fahrer mitteilen. ist der fahrer jedoch bekannt, muß bezahlt werden.

http://www.sueddeutsche.de/auto/verkehrssuender-in-der-eu-strafzettel-aus-italien-1.1031436


grüsse

jürgen



Soll das heißen, dass deutsche Autofahrer in Österreich ungestraft weiterrasen dürfen?

Gruß Werner
 

herby_51

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Hallo !

Unter Rasen verstehe ich nur Geschwindigkeiten über 200 km/h !!

Aber Spass beiseite,es gibt wirklich Fahrer, die meinen, für Sie gelten die Verkehrsregeln nicht !

Aber wenn der Fahrer bekannt ist, muß ja sowie so gleich bezahlt werden ! und das nicht zu knapp !

In A ist der Höchstsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen glaube ich bei ca. 2400 € !!

Für die Kohle verlängere ich lieber meinen Kroatienurlaub um 4 Wochen !


Viele Grüße :santaclaus:


Herbert
 

claus-juergen

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Soll das heißen, dass deutsche Autofahrer in Österreich ungestraft weiterrasen dürfen?

hallo werner,

das heisst konkret, daß nur der fahrer verfolgt werden kann und nicht der halter. sollten die austronauten nicht über ein frontfoto beispielsweise bei geschwindigkeitsverstößen oder rotlichtverstößen verfügen, kann im allgemeinen der fahrer nicht festgestellt werden, es sei denn, der angeschriebene halter benennt den fahrer.

rasen ist für mich im übrigen ein relativer begriff. wenn beispielsweise die stadt augsburg keine meßtoleranz abzieht, was zulässsig ist und der "sünder" in der 30er-zone 36 km/h fährt und damit die zulässige höchstgeschwindigkeit um sage und schreibe 20 % überschreitet, muß er zahlen. ich würde solch einen fahrer jedoch nicht unbedingt als raser betiteln.

grüsse

jürgen
 

weka

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"Raser" ist heutzutage ein stets verwendeter Begriff in den Medien, also nicht von mir erfunden.
Meine Frage war lediglich, ob im Falle eines, mittels Radarkamera von hinten geschossenem Fotos, dieses nach wie vor zur Strafverfolgung in Deutschland nicht ausreichend sein wird?
Habe aber unlängst im deutschen Fernsehen gesehen, dass doch Polizisten in Sachen Lenkererhebung unterwegs waren. Ist es vielleicht vom Delikt abhängig, ob die Polizei tätig wird, oder nicht?

Gruß Werner
 

claus-juergen

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hallo werner,

noch mal im klartext:

deutschland hat keine halterhaftung, somit kann nur der fahrer zur verantwortung gezogen werden. natürlich wird versucht, den fahrer festzustellen, sei es durch besuch der örtlichen polizei beim halter oder dem abgleich eines passbildes bei der gemeinde. grundsätzlich ist die fahrerermittlung nicht von der art des verkehrsverstosses abhängig. ist der fahrer festgestellt, heisst das zahlen! kann der fahrer nicht festgestellt werden, bleibt die geldbörse geschlossen.

grüsse

jürgen
 

bomue89

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hall an die Runde,

aus meiner beruflichen erfahrung kann ich schreiben, dass die behörden in -DE- personell ( zur zeit ) nicht dazu in der lage sind diese strafbescheide zu bearbeiten.
im ungünstigsten fall kommst du aber in den genuss bei einer verkehrskontrolle beim nächsten besuch in einem dieser länder zu kommen.
das wird dann icht mehr lustig. ach so nur ein tipp das mit den abziehen von prozenten bei geschwindigkeitverstössen überlasst den zuständigen amtsinhabern.
denn hier eine beweissichere kette aufzubauen, kann von einem kraftfahrzeugführer sehr schwer machbar sein.
es hat sich herrausgestellt, dass die messgeräte bei der einstellung der messtoleranz in den ländern sehr von den landesbeamten abhängt.

doch soll uns die lust und unlusst der beamten nicht von unseren weiteren fahren abhalten.
ich selber bin auto- wowagespann und motorradfahrer und versuche mich doch an die vorgaben zu halten.

grüssli aus bÄrlin

bomue

p.s. nicolaus war da und brachte mir ein knöllchen aus köln von 35,00 € wegen falsch parken
 

claus-juergen

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aus meiner beruflichen erfahrung kann ich schreiben, dass die behörden in -DE- personell ( zur zeit ) nicht dazu in der lage sind diese strafbescheide zu bearbeiten.

hallo bomu89,

das gilt vielleicht für berlin, sicher jedoch nicht für bayern. da werden die schweizer, italienischen und austrianischen ersuchen sehr wohl zugestellt bzw. wird versucht, den fahrer zu ermitteln. dies wird bereits seit jahren so gehandhabt.

grüsse

jürgen
 
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