Führerschein weg bei Handynutzung in Italien ab 2017

frank2.0

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Adriaforis telefonieren mit Freisprecheinrichtung im Auto. Sollte das doch einmal nicht der Fall sein - was überhaupt nicht gut ist - könnte es in Italien ungemütlich werden, denn ab 1.1.2017 wird dafür dort der Führerschein eingezogen und es kann auch sein daß das Handy einbehalten wird.
Finde diese harte Regelung übrigens sehr gut - anders kapieren es viele nicht!
 

Milan

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Da gebe ich dir absolut recht!

Aber - ist es nicht merkwürdig das ich jederzeit über die Freisprechanlage telefonieren und mir dabei die ganze zeit eine Banane ans Ohr halten darf....?

War natürlich nicht ernstgemeint! Wie gesagt es ist gut so.

Grüsse
Markus
 

teleskopix

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.... schau mer mal ob Brüssel das nicht zur allgemein Regel macht, wäre ja begrüssenswert.
 
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vn15biker

Guest
Genauso schlimm und nicht verboten : Rauchen, essen und trinken während der Fahrt.
Ihr müsst mal Samstags an der Ausfahrt vom Mäckes darauf achten, wie viele essen und fahren ! Haarsträubend!

Dazu eine meiner Lieblings Szenen aus "Ticket für zwei" im Original "planes,trains and automobiles" - einfach genial, dieser John Candy !!
So gesehen ist telefonieren weniger gefährlich ...:D
 
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Sommer_Sun

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Alles, alles natürlich nur für die Sicherheit - und das ewiges Leben, der jeweiligen Bürger... ;-)
 
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Marius

Guest
Ich telefoniere selbst manchmal beim Autofahren, und ich wuesste nicht, warum mich das etwa auf der Autobahn irgendwie einschraenken sollte. Aber bitte.
Die Freisprecheinrichtung verwende ich eher selten, solange die keine ausreichend gute Gespraechsqualitaet sicherstellen koennen.
 

frank2.0

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Ich telefoniere selbst manchmal beim Autofahren, und ich wuesste nicht, warum mich das etwa auf der Autobahn irgendwie einschraenken sollte. Aber bitte.
Die Freisprecheinrichtung verwende ich eher selten, solange die keine ausreichend gute Gespraechsqualitaet sicherstellen koennen.
Also bei den Fahrzeugen mit denen Du unterwegs bist kann man ja wohl eine prima Qualität der Freisprecheinrichtung
erwarten. Da hab ich mit meinem Mittelklassewagen überhaupt kein Problem.
Und als Vielfahrer kann ich sehr wohl bestätigen daß Handy am Ohr deutlich mehr ablenkt als ein Gespräch via Freisprecheinrichtung. Genauso wie man fast drauf wetten kann, daß am Steuer eines Fahrzeugs, welches gerade etwas merkwürdig vor einem herfährt, ein Fahrer mit Handy am Ohr sitzt.
Oder mit dem Finger aufm Smartphone....
 
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Marius

Guest
Ja, keine Ahnung, aber gleich Fuehrerschein weg? Also ich weiss nicht.
Bei Alkohol, und das ist ja wohl deutlich gefaehrllicher, kommt dann lebenslange Haft oder gleich Kopf ab?
Die Verhaeltnismaessigkeit geht mir da irgendwo verloren. Eine Fuehrerscheinabnahme sollte schon schweren Delikten vorbehalten sein und nicht auf Aergenisse oder Verwaltungsuebertretungen angewendet werden.
Aber gut, soll so sein, jedes Land wie es mag, solange es fuer alle Verkehrsteilnehmer gilt und nicht nur fuer Auslaender.
 

frank2.0

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"Kopf ab" gibt's nicht in Italien - aber bei schweren Alkoholverstössen wird das Auto beschlagnahmt und versteigert!
 
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Marius

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Wenn man nicht bezahlen kann oder will, wird das nicht nur bei Alkoholverstoessen gemacht. Wenn man bezahlt wird es natuerlich nicht versteigert. Frank was redest du denn da?
 

frank2.0

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Das stimmt nicht. Ab 1,5 Promille gibt es mindestens 530 Euro Strafe und das Auto kann für die italienische Staatskasse versteigert werden. Wurde auch schon oft genug so praktiziert.
Diese Regelung wurde 2008 eingeführt und meines Wissens nach gilt sie immer noch.
Aber wir haben ja hier Experten wie Mick die sicherlich dazu was schreiben können.
 
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Marius

Guest
Ähm, du willst sagen, ich muss in Italien 530 Euro bezahlen plus meinen Wagen hergeben "fuer die Staatskasse"? Das ist nicht dein Ernst, oder?
Das könnte denen so passen. :)
 
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Marius

Guest
Dürfen die dann auch mein iPad, das im Wagen liegt auch beschlagnahmen? Oder falls jemand einen Kindersitz im Wagen montiert hat? Wie wird die "Papierologie" erledigt, wegen Übergang des Eigentums, also wegen der Enteignung?
Ich muss ja die Versicherung und die Vollkasko abmelden.
Wenn ich ein Leasingauto habe, wer erklärt dem Leasinghaus, dass denen gerade ein Auto weggenommen wurde? Bezahlen die Italiener dann vom Versteigerungserlös das Leasinghaus aus? Was wenn der Verkauswert nicht reicht?
Das ist quatsch, wie du siehst. Man muss einfach nur seine Strafe bezahlen, that's it.
Autos werden natürlich beschlagnahmt, auch in Kroatien, aber eben nur dann, wenn jemand seine Strafen oder Schulden (z.B. Unversteuerte Einfuhr von Fahrzeugen) nicht bezahlt.
 
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Marius

Guest
Auf diversen Finanzamts-Parkplätzen in Zagreb - ich war selbst schon dort - stehen etliche hochklassige Luxusfahrzeuge, die eingezogen wurden und für die Versteigerung vorbereitet wurden.
Allerdings ist das fuer den Staat eher ein Verlustgeschäft denke ich mir mal.
Weil das alles aber nicht so einfach ist, von etlichen Einsprüchen und aufschiebenden Terminen begleitet wird, war mir als Autoliebhaber zum Heulen zumute, weil diese wunderschönen Autos sichtlich schon monate- und teilweise schon jahrelang im Freien herumstanden, mit vor sich hinrostenden Bremsscheiben, dreckig, beschädigt, es ist zum Verzweifeln. Ein Verlustgeschaeft fuer alle Beteiligten.
 
N

nihil-est

Guest
Mojen @Marius ,

ob Du es nun glaubst - oder auch nicht - natürlich kann ein PKW konfisziert/beschlagnahmt werden. Das geht auch in D in Fällen wo wir uns im schweren Straftatbestand bewegen.

Wusstest Du das wirklich nicht?

Gruss Gerd

Nachtrag, lese Mal, das ist aus 2008, also uralt. http://www.autobild.de/artikel/strenge-strafen-in-italien-760569.html
Auszug: [..Der Führerschein wird für maximal zwei Jahre eingezogen, das Fahrzeug können die Carabinieri sogar entschädigungslos beschlagnahmen[..]
 
M

Marius

Guest
Gerd, ich schreibe doch genau das Gegenteil, nämlich, dass ich weiss, dass Fahrzeuge beschlagnahmt werden, das habe ich doch lang und breit oben beschrieben, in welchen Fällen das - meines Wissens - gemacht wird!
Dass das für ein Alkoholdelikt in Italien angewendet wird, obwohl man seine Strafe bezahlt hat, erscheint mir schlicht äusserst unwahrscheinlich.
Da möchte ich doch zuverlässige Quellen haben, und kein Hörensagen, bitte.
 

claus-juergen

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Generell kann in Deutschland eine Einziehung, so lautet der juristische Begriff nur bei Straftaten durch das Gericht angeordnet werden. Für Owi, auch im Verkehrsbereich, ist diese nicht zulässig.

https://de.wikipedia.org/wiki/Einziehung_(StGB-D)

Clevere Wiederholungstäter, also richtige Kriminelle, verschieben deshalb ihr Vermögen auf Vertrauenspersonen um es dem Staat schwerer zu machen, auf dieses zuzugreifen. Der oben genannte Leasingwagen kann deshalb nicht eingezogen werden, weil die Leasinggesellschaft Eigentümer der Sache ist. Demzufolge kann auch nicht der italienische Staat eine geleaste Sache eines ausländischen Fahrers einziehen.

grüsse

jürgen
 
M

Marius

Guest
Tja, danke fuer die Bestaetigung, Gesetze folgen meistens halt doch einer gewissen Logik.
 
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