Frage zu Erbschaft Grundbesitz

Bernstein

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Hallo zusammen,

ich hoffe ich poste das jetzt im richtigen Forum. Wenn jemand von Euch schon mal in einer ähnlichen Situation war kann er vielleicht meine Fragen zu folgendem "Fallbeispiel" aus dem Erbschaftsbereich beantworten. Wäre wirklich sehr nett von Euch.:oops: :

Mutter hatte die kroatische Staatsangehörigkeit und hat in Deutschland gelebt. Nachdem Tod der Mutter hat der ebenfalls in Deutschland lebende Sohn (deutsche Staatsbürgerschaft) mit Hilfe eines Notares bei dem zuständigen deutschen Nachlassgericht einen Erbschein beantragt und auch bekommen.

Der Notar teilte dem Sohn mit, das kroatisches Erbrecht zum Tragen kommt, da die Verstorbene kroatische Staatsbürgerin war und das sich der Erbschein nur auf die in Deutschland befindlichen Vermögenswerte bezieht.

Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Mutter auch Land in Kroatien besessen hat. Es handelt sich zum großen Teil um fast wertloses Acker- und Waldland. Da der Sohn keinen Bezug zu dem Land hat, denkt er darüber nach, dass Erbe in Kroatien nicht anzunehmen womit andere dort noch lebende Verwandten zum Zug kommen würden.

Frage: Kann der Sohn das Erbe in Kroatien überhaupt ausschlagen, nachdem er das Erbe bezüglich der Vermögenwerte in Deutschland schon angenommen hat? Werden die Vorgänge (da zwei unterschiedliche Staaten) als getrennt angesehen? Wenn der Sohn die Erbschaft des Grundbesitzes in Kroatien ausschlägt, kann er dann sogar im Nachhinein den Anspruch auf die Erbschaft der Vermögenswerte in Deuschland verlieren?

Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Danke

Bernstein
 
V

vize2

Guest
Hallo Bernstein

Schwierige Situation, da sind unsere Spezialisten gefragt!

Wäre ich in der selben Lage, würde ich wohl das Erbe annehmen und in der Folge der kroatischen Verwandtschaft den Grundbesitz per Schenkung übertragen.
Auch da müsste man sich aber über die Modalitäten ganz genau informieren!

Viele Grüsse
Viktor
 

IundH

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Hallo Bernstein!

Vielleicht ist sinnvoll einen kroatischen Anwalt oder Anwältin zu fragen. Wenn es gewünscht wird hätte ich eine Anwältin in Rijeka die perfekt deutsch spricht , da sie in Deutschland geboren ist in Kroatien studiert hat. Sie hat uns vor einigen Jahren in einer Verkehrsache vertreten und wir waren sehr zufrieden. Lt. Angabe in Internet kennt sie sich auch im Erbrecht aus.

M f G
IundH
 

Oskar

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Hallo,Ja am besten einen Kroatischen Anwalt der auch Deutsch spricht. So wie ich das sehe, wird das auch ein längerer Akt. Ich habe einen Bekannten,er hat ein Haus in Istrien geerbt,die Vorbesitzer waren Slowenen. Also Slowenen die in Kroatien ein Haus hatten,und es jetzt einem Deutschen Vererbt haben,ist ein Fall für sich. Das geht jetzt schon 16 Jahre,und er ist immer noch nicht im Grundbuch eingetragen.
Viel Glück, vielleicht klappt es ja bei euch besser Gruß Oskar
 
M

Marius

Guest
Ich glaube nicht, dass man eine Erbschaft teilweise antreten kann. Aber wer weiss das schon. Das ist ein Fall fuer einen Anwalt, wie schon meine Vorredner angemerkt haben.
 

claus-juergen

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...Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Mutter auch Land in Kroatien besessen hat. Es handelt sich zum großen Teil um fast wertloses Acker- und Waldland. Da der Sohn keinen Bezug zu dem Land hat, denkt er darüber nach, dass Erbe in Kroatien nicht anzunehmen womit andere dort noch lebende Verwandten zum Zug kommen würden...

hallo Bernstein,


auch wenn der Erblasser, also die verstorbene Mutter, Grundbesitz in Kroatien hatte, ist dies noch lange nicht so, daß sie auch als Eigentümerin in Grundbuch eingetragen ist. die Grundbücher stimmen in vielen Fällen nicht. Nur ein Einblick in das Grundbuch, welches im Gegensatz zu Deutschland öffentlich ist, kann hier Klarheit schaffen. Unter

http://e-izvadak.pravosudje.hr/home.htm

kannst du da mal reinschauen.

Im übrigen ist Land auch in Kroatien nicht wertlos. Als Anhaltspunkt für Wald und Ackerland kannst Du durchaus deutsche Vergleichswerte annehmen. Demnach liegt Ackerland auch in Kroatien bei 2 - 5 Euro pro qm und Wald je nach Güte und Bewuchs in etwa beim gleichen Wert.

Die Einschaltung eines deutschsprachigen Anwalts ist von anderen ja bereits empfohlen worden.

grüsse

jürgen
 

Bernstein

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Danke für die Antworten.:smile: Da werde ich wohl wirklich anwältliche Beratung in Anspruch nehmen müssen. Die Erblasserin ist übrigens tatsächlich als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen, das hatte ich schon vorher über den geposteten Link geprüft.;) Was die Grundstückpreise angeht, habe ich gesehen das für Waldland hier in Deutschland teilweise nur 80 cent pro qm gezahlt wird. Angeblich sollen die Preise im ländlichen Kroatien seit Jahren fallen. Von daher bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass das Land nicht viel wert sein kann.
 
M

Marius

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Die Kirche ist immer interessiert an sowas, die kaufen das aus der Portokasse, die wissen: Land ist Land, egal obs jetzt was wert ist :)
 

Titanius Anglesmith

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Was die Grundstückpreise angeht, habe ich gesehen das für Waldland hier in Deutschland teilweise nur 80 cent pro qm gezahlt wird. Angeblich sollen die Preise im ländlichen Kroatien seit Jahren fallen. Von daher bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass das Land nicht viel wert sein kann.

Bodenpreise (keine Fantasiepreise) sind in D stark regional schwankend. Aber daran wie die Anzeigen wegen Waldkauf und Wiesenkauf immer mehr zunehmen kannst Du schon erahnen dass nicht nur Privatleute immer mehr Flächen kaufen (wollen) sondern vor allem Multinationale Konzerne... die werden auch noch gefördert und treiben die Preise immer mehr hoch. Es ist also ein zweischneidiges Schwert und eine scharfe Angelegenheit. Immer dran denken: die Flächen gibts nur 1 x.
 

kroatienspezialist

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er kann annhemen oder auch ablehnen. hat nix mit den staatsbürgerschaften zu tun. erbe in deu und erbe in hr sind 2 sachen und werden so in dem entsprechendem land behandelt, wo es sich befindet.
deutsches erbe nach deutschem recht. kroatisches erbe nach kroatischem recht.
ein anwalt vor ort ist sicherlich angebracht. allein schon wegen der abwicklung.
 

Bernstein

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deutsches erbe nach deutschem recht. kroatisches erbe nach kroatischem recht.

Bei Beantragung des Erbscheines beim deutschen Nachlassgericht der ausschließlich für das in Deutschland befindliche Vermögen gültig ist, wurde ich darauf hingewiesen, dass kroatisches Erbrecht gilt (da Mutter kroatische Staatsbürgerin war). Im notariell erstellten Schreiben zur Beantragung des Erbscheines heisst es unter anderem: "Gemäß § EGBBGB und Art. 30 des Gesetzes zur Lösung von Gesetzeskollisionen gilt das Staatsangehörigkeitsprinzip. Mithin ist kroatisches Erbrecht anzuwenden." Von daher ist es die Frage, ob Deine Aussage wirklich so stehenbleiben kann. Ich danke Dir aber auf jeden Fall dafür, dass Du Dir die Zeit genommen hast, meinem Anliegen eine Antwort zu geben. Werde diese Frage wohl wirklich mit einem Anwalt besprechen müssen.

Aber aus reiner Neugierde auch nochmal eine Frage an die User, die in dem Bereich schon Erfahrung gesammelt haben. Falls ich mich entschließe den Grundbesitz in Kroatien doch anzunehmen. Wie läuft das dann genau? Muss ich in Kroatien dann beim zuständigen Nachlassgericht oder Notar auch einen Erbschein beantragen (Testament liegt nicht vor) und mit dem Erbschein dann beim Grundbuchamt vorstellig werden, damit das Land auf meinen Namen umgeschrieben wird oder kann ich auf den Erbschein verzichten und mich direkt beim Grundbuchamt per Geburtsurkunde ect. als Erbe ausweisen und die Umschreibung beantragen?
 

Rabac-Fan

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Hallo Bernstein,

Deine Fragen wird Dir hier kaum jemand mit hundertprozentiger Sicherheit beantworten können. Wenn Du sowieso einen Anwalt, besser noch einen Notar, konsultieren willst, dann soll der Dir alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Der wird schließlich dafür bezahlt...

Gruß Arno
 
M

Marius

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Das wird bestimmt am Besten sein, lass dich aber nicht davon abhalten, Bernatein, uns ueber die Ergebnisse zu informieren, interessant ist das allemal. :)
 
P

perovuk

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Aber aus reiner Neugierde auch nochmal eine Frage an die User, die in dem Bereich schon Erfahrung gesammelt haben. Falls ich mich entschließe den Grundbesitz in Kroatien doch anzunehmen. Wie läuft das dann genau? Muss ich in Kroatien dann beim zuständigen Nachlassgericht oder Notar auch einen Erbschein beantragen (Testament liegt nicht vor) und mit dem Erbschein dann beim Grundbuchamt vorstellig werden, damit das Land auf meinen Namen umgeschrieben wird oder kann ich auf den Erbschein verzichten und mich direkt beim Grundbuchamt per Geburtsurkunde ect. als Erbe ausweisen und die Umschreibung beantragen?


Dazu kann ich dir meine Erfahrungen kurz schildern: Nach dem Tod meiner kroatischen Ehefrau wurde vom deutschen Nachlassgericht gesagt, dieser Erbschein gelte auch für die in Kroatien befindlichen Liegenschaften.
In Kroatien wurde dann trotzdem ein eigenes Nachlassverfahren eingeleitet mit der Begründung die Verstorbene ist kroatische Staatsangehörige. Das dortige Erbrecht, bzw. die Erbfolge unterscheidet sich von unserem, da nützte auch das vorhandene und in D anerkannte Testament nichts.
Nachdem die federführende Notarin immer weitere Dokumente forderte aber nichts vorwärts ging, beauftragte ich eine (mit der Familie meiner Frau befreundete) Rechtsanwältin aus Zagreb mit der Wahrnehmung meiner Rechte und plötzlich ging es ganz schnell.
Die Eintragungen/Änderungen in Grundbuch und Kataster in verschiedenen Županjas wurden automatisch vorgenommen, die Auszüge davon bekam ich per Post an meine Heimat-Adresse, ich musste nirgends vorstellig werden. Gesamtdauer des Verfahrens 8 Monate.
Weiter Fragen nur per PN
Gruß
Peter
 
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