Hallo zusammen,
ich hoffe ich poste das jetzt im richtigen Forum. Wenn jemand von Euch schon mal in einer ähnlichen Situation war kann er vielleicht meine Fragen zu folgendem "Fallbeispiel" aus dem Erbschaftsbereich beantworten. Wäre wirklich sehr nett von Euch. :
Mutter hatte die kroatische Staatsangehörigkeit und hat in Deutschland gelebt. Nachdem Tod der Mutter hat der ebenfalls in Deutschland lebende Sohn (deutsche Staatsbürgerschaft) mit Hilfe eines Notares bei dem zuständigen deutschen Nachlassgericht einen Erbschein beantragt und auch bekommen.
Der Notar teilte dem Sohn mit, das kroatisches Erbrecht zum Tragen kommt, da die Verstorbene kroatische Staatsbürgerin war und das sich der Erbschein nur auf die in Deutschland befindlichen Vermögenswerte bezieht.
Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Mutter auch Land in Kroatien besessen hat. Es handelt sich zum großen Teil um fast wertloses Acker- und Waldland. Da der Sohn keinen Bezug zu dem Land hat, denkt er darüber nach, dass Erbe in Kroatien nicht anzunehmen womit andere dort noch lebende Verwandten zum Zug kommen würden.
Frage: Kann der Sohn das Erbe in Kroatien überhaupt ausschlagen, nachdem er das Erbe bezüglich der Vermögenwerte in Deutschland schon angenommen hat? Werden die Vorgänge (da zwei unterschiedliche Staaten) als getrennt angesehen? Wenn der Sohn die Erbschaft des Grundbesitzes in Kroatien ausschlägt, kann er dann sogar im Nachhinein den Anspruch auf die Erbschaft der Vermögenswerte in Deuschland verlieren?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Danke
Bernstein
ich hoffe ich poste das jetzt im richtigen Forum. Wenn jemand von Euch schon mal in einer ähnlichen Situation war kann er vielleicht meine Fragen zu folgendem "Fallbeispiel" aus dem Erbschaftsbereich beantworten. Wäre wirklich sehr nett von Euch. :
Mutter hatte die kroatische Staatsangehörigkeit und hat in Deutschland gelebt. Nachdem Tod der Mutter hat der ebenfalls in Deutschland lebende Sohn (deutsche Staatsbürgerschaft) mit Hilfe eines Notares bei dem zuständigen deutschen Nachlassgericht einen Erbschein beantragt und auch bekommen.
Der Notar teilte dem Sohn mit, das kroatisches Erbrecht zum Tragen kommt, da die Verstorbene kroatische Staatsbürgerin war und das sich der Erbschein nur auf die in Deutschland befindlichen Vermögenswerte bezieht.
Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Mutter auch Land in Kroatien besessen hat. Es handelt sich zum großen Teil um fast wertloses Acker- und Waldland. Da der Sohn keinen Bezug zu dem Land hat, denkt er darüber nach, dass Erbe in Kroatien nicht anzunehmen womit andere dort noch lebende Verwandten zum Zug kommen würden.
Frage: Kann der Sohn das Erbe in Kroatien überhaupt ausschlagen, nachdem er das Erbe bezüglich der Vermögenwerte in Deutschland schon angenommen hat? Werden die Vorgänge (da zwei unterschiedliche Staaten) als getrennt angesehen? Wenn der Sohn die Erbschaft des Grundbesitzes in Kroatien ausschlägt, kann er dann sogar im Nachhinein den Anspruch auf die Erbschaft der Vermögenswerte in Deuschland verlieren?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Danke
Bernstein