Titanius Anglesmith
erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 31. Okt. 2009
- Beiträge
- 961
- Punkte
- 28
Ich kann mir auch denken um welches Gebäude es geht.
Wünsche auch viel Erfolg!
Wünsche auch viel Erfolg!
Juergen, ich fuerchte, du laesst die Sache mit der Wertschoepfung ausser Acht. Eine Leistung ist bis auf wenige spezielle Ausnahmen dort zu versteuern, wo die Wertschoepfung stattfindet hat mir mein dt. Steuerberater erklaert.
Bei Apartments ist diese Frage klar beantwortet.
Diese Einkuenfte werden zu 100% in Kroatien erzielt, und das kroatische Finanzamt schenkt die Abgaben bestimmt nicht her. Und doppelt gezahlt wird nicht.
Aber ich kann ja nochmals nachfragen, vielleicht ist es ja mittlerweile ganz anders...
Hallo, also ich mußte bis jetzt alle Einkünfte von Vermietungen in Kroatien Versteuern ! Hier der Link,zum Kroatisch - Deutschem Steuerabkommen. http://www.fifoost.org/kroatien/steuern/dba_brd-kro/dba-jug-brd.pdf Allerdings behält sich das Deutsche Finanzamt am Ende vom Vertrag eine Überprüfung der Einkünfte vor. Ich habe meine Einkünfte jedes Jahr bei der Lohnsteuer angegeben, sie wurden aber nie Berechnet. ( bis jetzt ) Wahrscheinlich hat sich sich da jemand beim Finanzamt auch den Vertrag durchgelesen.
Gruß aus Istrien