Immobilienkauf Frage zur Anzahlung und der Anwaltskosten

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Aida61

Guest
Gut - da ich wie @Marius immer auf der Suche nach der Wahrheit bin, habe ich Neuigkeiten:
Nachfragen am Wochenende brauchen hin&wieder etwas Zeit... ;)

Eine dieser "Full-Service-Treats" funktioniert eigentlich wie ein Notaritat in D/A/CH/USA.
In der Kanzlei arbeiten Notar(in) und ein Stab an Rechtsanwält(innen) zusammen - wie eine Einheit.
Wer letztendlich den Job erledigt, bleibt für den Kunden oft im Verborgenen.
Somit bleiben es ähnliche Verhältnisse.
(=Auskunft der Dame (Notarin), die seit ~2 Dekaden mit uns kooperiert)

Dann haben wir doch alle recht, wie schön, ein Wort zum Sonntag.
 

CarstenUwe

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Hallo Zusammen,
auch meine Information war, dass der Notar nur beglaubigt. Den Vertrag macht der Anwalt, aber was viel wichtiger ist, die ganzen Prüfungen macht der Anwalt. Z.B. die Prüfung, ob es Bauland ist, die Prüfung des Grundbuches, die Eigentumsverhältnisse u.s.w. Hierfür sollte man, meine ich, wenn man sich nicht selber auskennt, auf jeden Fall einen Anwalt haben.

Was meinen Fall betrifft, habe ich jetzt nach einigem Verhandeln vereinbaren können, dass die Anzahlung auf ein Notaranderkonto geht. Das scheint aber eher unüblich zu sein, und der Verkäufer war darüber verärgert. Wir waren kurz davor, die Verhandlungen abzubrechen. Die Vereinbarung ist, dass der Verkäufer, bei Vertragsbruch, einen Betrag in Höher meiner Anzahlung als Vertragsstrafe zahlen muss, werde ich vertragsbrüchig, verliere ich die Anzahlung. Für die Vertragsstrafe habe ich zwar keine Sicherheit, aber zumindest ist meine Anzahlung sicher. Hätte ich jetzt noch eine Sicherheit für die Vertragsstrafe verlangt, was eigentlich fair gewesen wäre, dann wäre es vorbei gewesen. Man muss wissen wo man mit Deutscher Vorsicht aufhören muss.

Grüße
Uwe
 
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Marius

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Also über das mit der Vertragsstrafe in Höhe der Anzahlung, wäre ich als Verkäufer auch sehr verärgert, muss ich sagen. Bei Vertragsbruch bekommst du die Anzahlung ja auch zurück, dazu habt ihr ja das Notarkonto.
Also das ist jedenfalls sehr hart ausverhandelt, auf sowas würde ich als Verkäufer niemals einsteigen.
 

CarstenUwe

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Das mit der Vertragsstrafe sehe ich anders. Ohne Strafe könnte der Verkäufer bis zur Unterzeichnung des Hauptvertrages ohne finanzielle Einbußen einfach aussteigen, wenn z.B. jemand kommt, der ihm mehr Geld gibt. Sollte ich aber aussteigen, dann verliere ich meine Anzahlung. Der Grund der Verärgerung war gar nicht die Vertragsstrafe, die hatten wir schon ziemlich früh vereinbart, worüber er verärgert war, das war die Sache mit dem Notaranderkonto, denn, wie ich schon sagte, er wollte gerne schnell Geld haben. Das gibt es jetzt nicht.
 
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Marius

Guest
Erstaunlich, drum sage ich ja, außerordentlich gut verhandelt (oder schlecht, je nachdem, von welcher Seite man es sieht). :)
 
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Aida61

Guest
Bei mir war die Vertragsstrafe für den Verkäufer die doppelte Anzahlungssumme, also noch härter. Habe aber nicht ich verhandelt (obwohl ich ein harter Hund bin :loldev:), das war vom Anwalt der den Vertrag geschrieben hat, so aufgeschrieben.

Ja, die Kroaten werden ziemlich schnell sauer, wenn man zu deutsch an die Sache rangeht:grin:. Mein Verkäufer war auch nicht begeistert, dass ich auf keinen seiner Kompromissvorschläge eingegangen war, sondern wirklich dem Vertrag folgend gearbeitet habe. Aber jetzt sind wir wieder gut, er hat sein Geld und ich habe mein Haus, passt.
 
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Marius

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Ist ja n‘Ding.

Also da würde ich als Verkäufer auf die Anzahlung verzichten, welchen Nutzen hat der Verkäufer noch von der Anzahlung?
Ich würde in so einem Fall sogar auf den Verkauf verzichten bzw. auf einen anderen Käufer warten. :)

Aber schön, wenn ihr das so einrichten konntet. :)
 
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Marius

Guest
Aber wie gesagt, das ist nur das, was ICH machen würde, so wie ich weiter oben beschrieben habe, was ich als Käufer tun würde, und was dann ja für den Fragesteller auch hilfreich war, auch wenn er sogar noch ein Schippchen drauf gelegt hat. ;-)
 
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Aida61

Guest
Ist ja n‘Ding.

Also da würde ich als Verkäufer auf die Anzahlung verzichten, welchen Nutzen hat der Verkäufer noch von der Anzahlung?
Ich würde in so einem Fall sogar auf den Verkauf verzichten bzw. auf einen anderen Käufer warten. :)

Aber schön, wenn ihr das so einrichten konntet. :)

Wieso? Er kann doch mit der Anzahlung arbeiten, meiner z.B. hat für sich selbst eine Immobilie angezahlt. Andere Käufer fand er alle nicht gut, er wollte das an Kroaten weiterverkaufen und da war ich anscheinend die einzige :D Ich hatte übrigens keine Ahnung wie das geht, aber wenn er einverstanden ist, bin ich es auch....ist ja gut gelaufen.
 
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Marius

Guest
Bei CarstenUwe konnte er das ja nicht.

Wenn aber du zurück getreten wärst, hätte für dich auch die doppelte Anzahlung als Vertragsstrafe gegolten, oder? Dann wäre es ja wieder ok.
 
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Aida61

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Nein, bei mir wäre nur die Anzahlung futsch, nicht doppelt. Als Käufer fand ich das gut....:D Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das aus Erfahrung so gemacht wird, weil die Verkäufer eher abspringen, falls einer kommt und mehr zahlen will. Ist aber nur Spekulation.
 
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Marius

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Dass das "aus Erfahrung" so gemacht wird, kann ich mir nicht vorstellen, das müsste dann ja Usus sein. So habe ich das noch nie erlebt, das würde ja bedeuten, dass man annimmt, dass der Verkäufer gar nicht verkaufen will. :)
Das dürfte dann wirklich eine deutsche Besonderheit sein. Aber wie man sieht, auch das kann man abbilden. Deshalb sagte ich dem Carsten Uwe ja, dass er nochmals mit seiner Anwältin reden soll. Anfangs meinte sie ja, dass da gar nichts ginge und am Ende kommt dann das komplette Gegenteil raus. :)
 
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Aida61

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Dass das "aus Erfahrung" so gemacht wird, kann ich mir nicht vorstellen, das müsste dann ja Usus sein. So habe ich das noch nie erlebt, das würde ja bedeuten, dass man annimmt, dass der Verkäufer gar nicht verkaufen will. :)
Das dürfte dann wirklich eine deutsche Besonderheit sein. Aber wie man sieht, auch das kann man abbilden. Deshalb sagte ich dem Carsten Uwe ja, dass er nochmals mit seiner Anwältin reden soll. Anfangs meinte sie ja, dass da gar nichts ginge und am Ende kommt dann das komplette Gegenteil raus. :)

Du meinst Besonderheit bei Verkauf von Immobilien in Kroatien an deutsche Käufer? Weiss ich nicht, ich habe nur mit einer Agentur zusammengearbeitet, ob es alle so machen, keine Ahnung.....
 
M

Marius

Guest
Naja, falls das in D so üblich ist, dann verlangen Deutsche das evtl. auch in HR und dort wundert man sich dann halt. :)
Aber ist ja egal, Hauptsache, das wird was für CarstenUwe und dass er seine Anzahlung nicht verlieren kann, die Vertragsstrafe hingegen halte ich ohnehin für äußerst schwer und nur langwierig durchsetzbar, das wird sich auch der Verkäufer gedacht haben, deshalb hat er sie vermutlich auch so locker lässig unterschrieben. ;-)
 

CarstenUwe

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Hallo
kurzes Update: letzten Freitag haben wir den Vorvertrag unterschrieben. Bis zuletzt war es aber sehr nervenaufreibend. Am Abend vor dem Notartermin ein Mail, man wolle den Vertrag noch mal bereden. Also trafen wir uns eine Stunde vor dem Termin. Das mit dem Notaranderkonto wollten sie plötzlich nicht mehr. Sie wollten das Geld ausgezahlt haben. Darauf wollte ich mich nicht einlassen, das hätte ein Showstopper sein können. Sie hatten sich wohl bei Freunden und Bekannten erkundigt und erfahren, dass so eine Konstruktion völlig unüblich sei, so was hätte noch keiner jemals gesehen, und jetzt hatten sie wohl das Gefühl, dass irgendwas nicht stimmt. Einer der "Fachleute" hatte ihnen sogar erzählt, dass durch so eine Konstruktion der ganze Vertrag ungültig sei. Aber ich will das den Verkäufern nicht verdenken, das sind keine Geschäftsleute. Da kommt ein Deutscher daher mit irgendwelchen Ideen, die man dort nicht kennt, da kann natürlich der Eindruck entstehen, man wird über den Tisch gezogen.

Die Anwältin. vor der sie großen Respekt hatten und der sie vertrauten, konnte dann aber alles klären und so konnten wir dann gemeinsam zum Notar. Leider hatten wir aber unseren Termin dann schon verpasst, auch das hat die Anwältin geregelt und wir bekamen am Freitag Nachmittag einen neuen Termin. In dem Moment dachte ich, wie gut es war, die Anwältin beauftragt zu haben. Ich war sowas von froh, als dann endlich die Unterschrift unter dem Vertrag stand. Nun hoffe ich mal, dass auch der Hauptvertrag reibungslos klappt. Das kann jetzt aber noch 3 Monate oder länger dauern, da das Grundstück jetzt erst aufgeteilt wird.

Grüße
Uwe
 
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Marius

Guest
Danke fuer das Update, sowas gefaellt mir, wenn man Feedback bekommt.
Deine Anwaeltin scheint doch besser zu sein, als man anfangs den Eindruck hatte, denn so einen Vertrag haette ich als Verkaeufer nie unterschrieben.

Also alles richtig gemacht, tiptop, alle Gute weiterhin! Halt uns am Laufenden und vergiss die Einweihungsfeier nicht! :)
 
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