Hallo Jürgen,
Auflassungsvormerkung:
Die Aussage war nicht, dass das nicht geht, sondern nicht basierend auf einem Vorvertrag. Ich habe der Anwältin mit auf den Weg gegeben, zu prüfen, gleich einen Hauptvertrag zu machen, auch das wurde hier vorgeschlagen, in Verbindung mit einem zertifizierten Aufteilungsplan. Hier steht die Antwort noch aus.
Grundstücksteilung:
Das Grundstück sollte komplett verkauft werden, es wurde komplett angeboten. Das war mir aber zu teuer. In langen Verhandlungen habe ich vereinbart, nur einen Teil zu kaufen, hier war viel Überzeugungsarbeit notwendig. Ich kann dem Verkäufer nicht anlasten, dass es noch nicht geteilt ist.
Zweiter Interessent:
Diese Information kam nicht vom Verkäufer, sondern von meinem Architekten. Der Verkäufer will mich damit nicht unter Druck setzen. Der Architekt hat den Interessenten zufällig auf dem Grundstück getroffen. Der Interessent nahm gerade Vermessungen vor. Im Gespräch konnte der Architekt herausfinden, dass der andere auch schon ziemlich weit mit seinen Planungen war.
Andere Grundstücke:
Keines der anderen Grundstücke ist von der Lage her vergleichbar mit „meinem“. Dass da weniger Interessenten da sind ist verständlich, die anderen wollte ich auch nicht haben.
Anwältin:
ja, das mit dem Honorar hat mir nicht gefallen. Das Anwaltsbüro ist aber durchaus ein angesehenes größeres Büro mit mehreren Anwälten.
Grundbuchabschrift:
Hat mein Architekt eingesehen, befand alles in Ordnung. Ferner habe ich die Anwältin konkret beauftragt dieses noch einmal zu tun. Ich hätte eh nicht gewusst, wie und was ich da zu prüfen habe.
Eigentlich müssten alle drei, Verkäufer, Anwältin und Architekt gemeinsame Sache machen, um mich über den Tisch zu ziehen. Die Drei habe ich aber zusammengebracht. Es war nicht so, dass mir der Verkäufer den Architekten und die Anwältin vorgeschlagen hat. Auch mir wäre lieber, alles würde hier nach deutscher Gründlichkeit und Sicherheit vorgehen. Aber in Kroatien scheinen die Uhren ein bisschen anders zu ticken.
Grüße
Uwe