keine grüne Karte

diplomat

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Hallo

Ich habe am 18.6.10 mein Auto angemeldet. Bis heute ist es der Versicherung nicht gelungen eine Police zu erstellen, also habe ich auch keine grüne Karte.
Da wir aber am Montag nach Kroatien fahren wollen ist guter Rat gefragt.
Viele Grüße Wolfgang
 

Mifle0371

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Ist denn kein Vertreter der Versicherung in der Nähe?

Michael
 

juergi 2008

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hallo diplomat.den gib mal einen tritt in den arsch, und sage dem wen das nicht geht mit der grünen karte ist der vertrag weg und zwar ganz schnell. lg jürgen
 

claus-juergen

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ELMA

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In den Ausführungen des Auswärtigen Amtes über Einreisebestimmungen nach Kroatien wird die Grüne Versicherungskarte nicht mehr erwähnt.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Kroatien/Sicherheitshinweise.html

Sie ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Der ADAC rät aber dringend dazu, eine mitzunehmen, da sie im Fall eines Verkehrsunfalls vieles erleichtert.

Im Gegensatz dazu ist die Grüne Versicherungskarte für eine Einreise nach Bosnien und Herzegowina ( z.B. Mostarbesuch oder Durchfahrt durch Neum nach Dubrovnik ), sowie nach Montenegro ( z.B. Besuch von Kotor) dringend gefordert. ( Und wird kontrolliert)
Man sollte dann prüfen, ob auf der Karte auch BiH und SRB ( nicht MNE für Montenegro) eingetragen ist.

Diplomat - ich würde alle Hebel in Bewegung setzen, um noch zu einer Grünen Versicherungskarte zu kommen!!

Gruß,
ELMA
 

diplomat

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Danke für die Antworten. Ich werde alle "Hebel" in Bewegung setzen um die Karte noch zu bekommen.

Liebe Grüße Wolfgang
 

burki

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Es ist genauso, wie es ELMA schreibt!

Hier kannst du nochmal einiges nachlesen http://www.mein-kroatien.info/Praktische_Reisetipps

zur Kfz Versicherunge habe ich den Text noch mal rauskopiert:

Jeder Urlauber, der nach Kroatien mit dem Pkw reist, sollte sich vorher in den Bestimmungen (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - AKB) versichern, ob überhaupt für sein Kfz Versicherungsschutz in der Voll- bzw. Teilkasko besteht. Man findet die Aussagen im Geltungsbereich seiner jeweiligen Versicherungsgesellschaft. So bestehen z.B. bei vielen Gesellschaften ab der Typklasse 29 des jeweiligen PKW in der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung kein Versicherungsschutz mehr in den Ländern wie: Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien, Mazedonien, Slowenien...

Tipp: vorher mit der Gesellschaft telefonieren und eine Zusage für den begrenzten Urlaubszeitraum bestätigen lassen!

burki
 
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ELMA

Guest
Jeder Urlauber, der nach Kroatien mit dem Pkw reist, sollte sich vorher in den Bestimmungen (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - AKB) versichern, ob überhaupt für sein Kfz Versicherungsschutz in der Voll- bzw. Teilkasko besteht. Man findet die Aussagen im Geltungsbereich seiner jeweiligen Versicherungsgesellschaft. So bestehen z.B. bei vielen Gesellschaften ab der Typklasse 29 des jeweiligen PKW in der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung kein Versicherungsschutz mehr in den Ländern wie: Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien, Mazedonien, Slowenien...

Tipp: vorher mit der Gesellschaft telefonieren und eine Zusage für den begrenzten Urlaubszeitraum bestätigen lassen!

burki

Burki - Du machst mich unsicher:
Wenn ich für mein Fahrzeug ( konkret für unser bei KRAVAG versichertes Wohnmobil) eine Grüne Versicherungskarte bekomme, auf der HR, BIH und SRB ( =Montenegro) eingetragen ist - dann gilt das nur für die Haftpflicht, soweit ok, aber ich kann nicht automatisch darauf schließen, dass die Voll- Teilkaskoversicherung dort auch gilt? In welchem Kleingedruckten muss ich denn da nachschauen?? Das müsste doch irgendwo im Vertrag stehen!

Gruß,
ELMA
 

burki

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Hallo ELMA

Das ist was viele nicht wissen! Die fahren mit einem "hochwertigen" Fahrzeug (Porsche :) ) nach Kroatien und haben in der Voll- oder Teilkasko (Diebstahl-nur mal genannt) keinen Versicherungsschutz.

Das regelt jede Gesellschaft über die Typklasse des Fahrzeugs, kann unterschiedlich sein, ich hab das mal an Typklasse 29 festgemacht, kann unterschiedlich gehändelt werden.
Darum nachschauen in den Bedingungen und im Zweifelsfall den Betreuer oder die Gesellschaft anrufen, oder > Aussagen im Geltungsbereich nachlesen.

burki
 
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ELMA

Guest
Danke für den Tipp!! An so was hab ich nie gedacht!

Wir fahren zwar keinen Porsche - aber wozu ist unser Wohnmobil mit teurem Geld vollkaskoversichert, wenn das dann in Kroatien oder Montenegro im "Fall des Falles" gar nicht gilt??
Da werde ich sofort nachhaken!
Danke!

Aber bei der Haftpflicht gibt es hoffentlich solche Klauseln nicht! Da kann ich mich doch auf die Ländernamen auf der Grünen Versicherungskarte verlassen - oder??

Gruß,
ELMA
 

burki

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Danke für den Tipp!! An so was hab ich nie gedacht!

Wir fahren zwar keinen Porsche - aber wozu ist unser Wohnmobil mit teurem Geld vollkaskoversichert, wenn das dann in Kroatien oder Montenegro im "Fall des Falles" gar nicht gilt??
Da werde ich sofort nachhaken!
Danke!

Aber bei der Haftpflicht gibt es hoffentlich solche Klauseln nicht! Da kann ich mich doch auf die Ländernamen auf der Grünen Versicherungskarte verlassen - oder??

Gruß,
ELMA

Ja, bei der Haftpflicht hast keine Probleme!

Hatte vor 2 Jahren einen VW-Bora, der in die Ukraine fahren wollte - kein Versicherungsschutz bei Diebstahl, auch nicht in Kroatien. Aber die Grenzen werden von Gesellschaft zu Gesellschaft stets nach oben verschoben.

Entwarnung also für alle "normalen" Kfz-Besitzer, wer jedoch ein hochwertiges Fahrzeug hat sollte sich vergewissern.

burki
 
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