Hallo,
Damit ist klar gestellt, dass die Kontrollen durch die Bayerische Polizei nicht Verfassungskonform sind und durch die Bundespolizei sehr wohl. Dies, weil der Grenzschutz eine Bundesaufgabe ist.
Allerdings verstößt der Staat selbst gegen Gesetze. Sei es, dass Hunderttausende oder gar Millionen Pkw auf unseren Straßen bewegt werden dürfen, denen eigentlich die Zulassung entzogen werden müsste, weil die Abgaswerte nicht mit denen übereinstimmen, die die Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt angegeben haben.
Sei es, dass die Ewigkeitskosten vom Kohlebergbau und die Lagerung des Atommülls aus privater Hand in staatliche Hände gelegt wurden.
Oder sei es, dass sich Migranten in der EU entgegen dem Abkommen von Dublin dasjenige Land aussuchen dürfen, in welchem sie Asylantrag stellen und nicht das Land der Ersteinreise zuständig ist.
Fazit:
Otto Normalverbraucher hat sich an die geltenden Gesetze zu halten. Andere, und dazu zählen Institutionen, multinationale Konzerne, aber auch der Staat selbst, haben wohl Sonderrechte.
Grüße
Jürgen