Kurtaxe nur für maximal 30 Tage ???

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medulinka

Guest
Hallöchen allerseits!

Bezüglich Kurtaxe holte ich mir vor ein paar Jahren Auskunft bei der Gemeinde Medulin und meines Wissens ist das überall so. In Österreich zumindest auch.

Wir sind insgesamt 7 Wochen in Kazela gewesen, mit Unterbrechungen, und haben immer wieder für alle Tage Kurtaxe bezahlt. Deshalb hab ich mich da erkundigt, weil meine Freundin aus Medulin mich darauf aufmerksam gemacht hat.

Kurtaxe darf maximal für 30 Tage pro Person berechnet werden. Die Gemeinde verrechnet das auch nur so, aber manchmal kassiert der Platzbetreiber einfach die Tage, die man da war, und alles was über die 30 Tage rausgeht, das kassiert er in die eigene Tasche. (Wo kein Kläger, da kein Richter.)

Wenn man Rechnungen von 10 aufeinanderfolgenden Jahren vorweisen kann, dann bezahlt man KEINE Kurtaxe mehr. Das muß man bei der Gemeinde beantragen. (Rechnungen und Ausweis mitnehmen) Im darauffolgenden Jahr bekommt der Beherbergungsbetrieb, bzw. Campingplatz eine Liste der Gemeinde, wo alle Personen draufstehen, die von der Kurtaxe befreit sind.

Achtung: Beim Antrag zur Befreiung natürlich auch alle Angehörigen angeben, die ebenfalls mit im Urlaub waren. (Mann, Frau, Kinder) :)

In Medulin spart man sich dadurch 1 Euro pro Tag und Nase.

Liebe Grüße, Heidi
 
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medulinka

Guest
Ich hab jetzt doch noch einen Link dazu gefunden über das Kurtaxengesetz in Kroatien.

Die 30 Tage Regelung scheint aber da nicht auf, wurde mir damals aber von der Gemeinde Medulin so gesagt. Vielleicht ist es aber auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, wie das gehandhabt wird.

Der Link zum Gesetz: http://www.croatia.hr/Deutsch/Home/Prijava.aspx

Liebe Grüße, Heidi :)
 
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riwerndrei

Guest
Hallo,
also das mit 30 Tagen Kurtaxe habe ich noch nie gehört, ich liege mit meinem
Boot ganzjährig in Croa, ich bezahle für das gesamte Jahr 55.-- EUR Kurtaxe,
fahre ich in andere Städte/ Marinas wird jeweils für diese Stadt ebenfalls für die
genaue Aufenthalstdauer Kurtaxe erhoben.
 
M

medulinka

Guest
Hallo Richard!

Ich sagte ja schon, daß es wohl von Gemeinde zu Gemeinde verschieden ist. Mir wurde das von der Gemeinde Medulin so gesagt.

Im offiziellen Gesetzestext steht auch nichts drinnen von den 30 Tagen und daher denke ich, daß sich die Gemeinden da irgendeine Vorgehensweise für langjährige Gäste selber aussuchen können.

Fakt ist, daß man bei der Gemeinde vorsprechen muß, um eine Befreiung zu erreichen. Da ja nach Gemeinderatsbeschluß vorgegangen wird, ist die 10-Jahre-Rechnungs-Regelung auch nicht überall obligat.

Also, ich würd mal vorschlagen: "Probieren geht über Studieren" - Ich hatte auch nicht so viele Rechnungen, da bin ich halt mit dem Fotoalbum mit Bildern zurück bis 1962 aufs Amt gepilgert. :) ---- und es hat geklappt. :oops:

Liebe Grüße, Heidi
 
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