Kvarner Bucht Immobilie

AdriaFan99

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Guten Morgen zusammen,

wir sind hier neu, erstmal herzlichen Dank für die Aufnahme. Ein tolles und informatives Forum.

Wir wollen eine Wohnung in der Kvarner Bucht erwerben. Aktuell wird ein Vorvertrag dazu angefertigt. Wir waren für die Besichtigung vor Ort und haben uns mehrere Objekte zeigen lassen. Bei dem Objekt was uns gefallen hat und auf welches die Wahl fiel, wurde ein Haus komplett neu saniert und in 4 Parteien/Wohnungen aufgeteilt. Eine von diesen vier wollen wir letztendlich erwerben. Makler hat den Sitz in Deutschland und arbeitet mit Partneragenturen vor Ort zusammen. Ich hoffe auf ein paar Tipps, auf was wir intensiv achten sollten. Grundbuchauszug habe ich mir online geholt, soweit ich sehe eigentlich alles i.O. Es ist der Eigentümer, der auch im Vorvertrag steht eingetragen (eine doo). Keine Plombe. Tereta nema! steht auch drin. Allerdings wie gesagt steht im Grundbuch Kuca, also das ganze Haus auf den Eigentümer, da noch keine Teilung durchgeführt wurde.

- Was mir immer noch nicht so richtig klar ist, ob zum Vorvertrag schon eine OIB notwendig ist. Man findet oft unterschiedliche Aussagen. Der Makler meint erst zum Hauptvertrag, aber irgendwie habe ich noch keine wirklich verlässliche Info rausbekommen.

- Auch im Bezug auf eine Vormerkung im Grundbuch meinte der Makler, das wird da beim Vorvetrag nicht gemacht und kommt erst mit Hauptvertrag. Der Eigentümer (eine doo) muss erst die Etagierung durchführen. Stimmt das so?
Ist doch komisch wenn ich eine 10% Anzahlung leiste, aber keinerlei Sicherheit in der Hand habe.

- Auch steht im Vorvertrag nichts von einem Notartermin drin. Wäre das nicht üblich?

- Die Anzahlung und Restbetrag haben eine Zahlungsfrist von 5 Arbeitstagen. Ist das üblich?

- Beträge sind in € festgeschrieben und müssen in Kuna equivalent beim Verkäufer eingehen. Hat jemand einen Tipp wie ich das bewerkstellige, oder sollte das meine Bank unproblematisch machen können wenn ich die Info so weitergebe?

- Es muss ja noch einiges gemacht werden: Etagierung, Installation von Zählern, Anschluss an öffentliche Kanalisation. Steht auch alles im Vorverteag drin, dass der Verkäufer das alles auf eigene Kosten zum Hauptvertrag erledigen muss. Der Hauptvertragsabschluss ist auf spätestens November datiert im Vorvertrag, aber es steht nichts drin bis wann die Übergabe nach Zahlung des Restbetrages erfolgen muss. Wäre es wichtig das reinzuschreiben, oder erst im Hauptvertrag genau definieren lassen?

Ich verstehe inzwischen, dass ich wohl einen Unabhängigen Anwalt mir suchen muss (auch wenn mir der Makler empfohlen wurde). Für Tipps jeglicher Art bin ich dennoch sehr sehr dankbar, da wir totale Neulinge sind und nichts falsch machen wollen.

Vielen Dank vorab schon mal
 
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claus-juergen

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Hallo Adriafan,

tatsächlich brauchst du die OIB erst zur Beurkundung des Hauptvertrages beim Notar. Und doch kannst du die dir vorab bereits erteilen lassen.

Wenn der Verkäufer damit einverstanden ist, kannst du den Kaufpreis auch in Euro überweisen. In diesem Fall muss der genaue Betrag in beiden Verträgen aufgeführt sein.

Tatsächlich wird das Datum für den Notartermin meist kurzfristig festgelegt.

Die 10 % Anzahlung sind üblich.

Nimm dir in jedem Fall einen eigenen Anwalt der alle Angaben überprüft. Das kostet nicht die Welt.

grüsse

Jürgen
 

AdriaFan99

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Hallo Jürgen,

herzlichen Dank für deine Rückmeldung.

Ich muss ehrlich gestehen, dass es mir doch etwas unseriös und zu unsicher ist. Das Haus ist ja noch gar nicht offiziell etagiert. Die eigentliche Wohnung gibt es ja quasi offiziell noch gar nicht im Grundbuch.

- Denkt ihr es wäre sinnvoller sich hier abzusichern und einen Vorvertrag erst dann zu machen, wenn der Verkäufer das Haus auf die einzelnen Wohnungen offiziell aufgeteilt hat und konkreter Bezug auf die dann im Grundbuch aufgeführte Wohnung besteht?

- Sollte ich nun nicht unterschreiben, muss ich damit rechnen, dass mir irgendwelche Kosten für die Vermittlung und/oder Erstellung des Vorvertrags in Rechnung gestellt werden? Hat da jemand Erfahrung?

Liebe Grüße
 

claus-juergen

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Hallo Adriafan,

jetzt gehts ans Eingemachte. Und genau dafür ist ein Anwalt da um dich rechtssicher zu beraten.

Sollte es mit dieser Immobilie nicht klappen geht die Welt nicht unter. Solltest du einen Fehlkauf machen zwar auch nicht. Du ärgerst dich jedoch lange Zeit darüber.

Noch etwas möchte ich dir mitteilen. Der Notar hat direkten Zugriff auf das Grundbuchamt. Das bedeutet, dass die Eigentumsumschreibung binnen ein oder zwei Tagen erfolgt.

grüsse

Jürgen
 
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AdriaFan99

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Danke Jürgen,

gibt es irgendwo eine Liste empfehlenswerter Anwälte z.B. auch in der Kvarner Bucht?

Grüße
 
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