So schön das System ist, das mit den 18 Tagen ist blöd. Bei der digitalen Vignette kommt der Hinweis:
"Als Konsument können Sie die Digitale Vignette bzw. die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte frühestens 18 Tage nach Ihrem Kauf nutzen."
Wenn ich aber jetzt eine digitale Streckenmaut für die Tauernautobahn kaufe, dann kann ich mit einem Haken bei ...
"Ich verlange die sofortige Nutzungsmöglichkeit der Einzelfahrt und bestätige, dass ich den Bezug mit Antritt der Einzelfahrt nicht (mehr) widerrufen kann"
... auf meinen Widerspruch verzichten und sofort losfahren. Ich frage mich, warum sie das mit dem Verzicht auf den Widerruf nicht auch bei der digitalen Vignette gemacht haben.
"Als Konsument können Sie die Digitale Vignette bzw. die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte frühestens 18 Tage nach Ihrem Kauf nutzen."
Wenn ich aber jetzt eine digitale Streckenmaut für die Tauernautobahn kaufe, dann kann ich mit einem Haken bei ...
"Ich verlange die sofortige Nutzungsmöglichkeit der Einzelfahrt und bestätige, dass ich den Bezug mit Antritt der Einzelfahrt nicht (mehr) widerrufen kann"
... auf meinen Widerspruch verzichten und sofort losfahren. Ich frage mich, warum sie das mit dem Verzicht auf den Widerruf nicht auch bei der digitalen Vignette gemacht haben.