Mit dem Mietauto auf der Fähre - Versicherung!?

piepiep

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Hallo!

Ich habe - genau wie letztes Jahr - einen Mietwagen bei Auto Europe gebucht und gleich bei der Buchung um Genehmigung für eine Überfahrt nach Brac
gebeten. Vorher hatte ich gelesen, dass solch eine Genehmigung bei der Buchung eingeholt werden muss und ging davon aus, dass es damit getan ist.
Ich bekam folgende Antwort: "Fahren auf Fähre und Insel auf eigene Gewähr. Solange Sie sich auf der Fähre und der Insel befinden erlischt der Versicherungsschutz.
Man müßte im Falle eines Unfalls auf eigene Kosten das Auto Rückführen da der Vermieter nicht auf Inseln fährt und dort keine Station besitzt. Mann kann sich über den Fährenbesitzer extra versichern lassen vor Ort."

Hat jemand Erfahrung damit oder irgendwelche Ratschläge?

Viele Grüße,
Sandra
 

burki

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Hallo Sandra

Mit meinem Mietauto bin ich z.B. nach Monte Negro gefahren, da hätte ich bei der Buchung zusätzlich ein Paket dafür bezahlen müssen, so um die 40 EUR meine ich.
Habe ich nicht gemacht, habe das ohne Kosten vor Ort geklärt :)

Nun kann ja jeder in seinen Geschäftsbedingungen festlegen was er will, kann mir aber nicht vorstellen dass der Haftpflichtversicherungsschutz verloren geht!
Bei Vollkasko bin ich mir nicht ganz sicher. Das der komplette Versicherungsschutz auf der Fähre verloren geht, hmm wenn das so ist kann ich dir auch nicht erklären, zumindest haftet der Fährenbetreiber bei Unfällen für Personen und Sachen.

Ich hatte damals bei Europcar gemietet, da lohnt sich vielleicht mal ein Anruf.

burki
 

piepiep

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Hallo, ich bins nochmal!
Leider hat es mit der Überfahrt nach Brac nicht gekappt, weil mein Sohn so krank war im Urlaub. :-(
Aber ich hatte vorher abgeklärt, wie wir versichert sind - nämlich über die Eurocard (Mastercard) Gold, die ich besitze.
Nur mal so zur Info!

LG
Sandra
 
E

ELMA

Guest
Danke Sandra für diese Info.
Ich muss aber dennoch nachfragen:
Versichert über die Eurocard... haftpflichtversichert?? Oder ?

Aber was ist mit Kasko oder Teilkasko????

Gruß,
ELMA
 

piepiep

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Hallo ELMA!

Das ist eine gute Frage, ich habe mir den Flyer mal geholt. Wenn ich das richtig lese, ist da keine Vollkasko drin.
Versicherte Gefahren sind:
Panne und Unfall
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort
Bergen und Abtransport
Übernachtung bei Fahrzeugausfall
Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
Mietwagen bei Fahrzeugausfall
Ersatzteileversand
Fahrzeugtransport bei Fahrzeugausfall
Fahrzeugunterstellung
Benennung von Werkstätten vor Ort
Diebstahl und Totalschaden
Übernachtung
Weiterfahrt und Rückfahrt
Mietwagen
Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Fahrzeugunterstellung
Fahrerausfall
Fahrzeugrückholung
Übernachtung
Reiserückrufservice
Fahrzeugschlüssel-Service

Natürlich gehen die auch nochmal ins Detail, es gibt hier und da Einschränkungen.
Bei den Reparaturen bin ich mir nicht so ganz sicher, da muss ich noch genauer gucken...
LG
Sandra
 
E

ELMA

Guest
Hallo Sandra -

diese Leistungen sind vergleichbar mit denen eines Schutzbriefes ( ADAC; ÖAMTC u.a.)
Und vieles davon ist meines Erachtens für ein Mietauto nicht relevant.
Ich weiß nicht, ob davon überhaupt etwas für Mietautos in Anspruch genommen werden kann.

Meine Erfahrung in HR in diesem Jahr war die, dass ein Bagatellschaden ( z.B. abgebrochener Rückspiegel) von mir hätte bezahlt werden müssen - alles andere wäre ein Versicherungsfall gewesen.
Darauf wurden wir vor Antritt der Fahrt hingewiesen. ( Da wir bereits auf einer Insel waren, war die Fähre kein Thema)
Ich würde auf alle Fälle, wie burki es schon schreibt- vor einer Fahrt mit einem Mietauto mit der Fähre auf eine Insel die Sache mit der Kaskoversicherung klären.

Gruß,
ELMA
 

Outdoordreams

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Hallo,

Vorher hatte ich gelesen, dass solch eine Genehmigung bei der Buchung eingeholt werden muss und ging davon aus, dass es damit getan ist.
Wo liest man denn sowas ?

Ich habe mir gerade mal die Mietbedingungen bei billiger-mietwagen.de für Sunny Cars und Holidayautos für Anmietungen in Kroatien angeschaut.
Bei SunnyCars und Holidaycars wird u,.a. auf den Mietvertrag des Vermieters vor Ort verwiesen. Als Fahrbeschränkung bei Buchung lediglich "unbefestigte Strassen" angegeben.
Grundlage des Versicherungsschutzes ist ausschließlich der vor Ort abzuschließende Mietvertrag. Bei grober Fahrlässigkeit oder Verletzung der Mietkonditionen erlischt der Versicherungsschutz. Das Fahren auf unbefestigten Straßen ist nicht erlaubt.

Genehmigungspflichtig bzw. nicht genehmigungsfähig sind Grenzübertritte:
GRENZÜBERTRITTE: auf Anfrage in Länder Westeuropas und Slowenien kostenlos möglich. Die Einreise nach Bosien-Herzegovina, Serbien, Montenergro und der Republik Macedonien ist nur auf Anfrage möglich. Nicht erlaubt nach Albanien, Bulgarien, Griechenland, Lettland, Moldavien, Rumänien, Russland, Weißrussland, Ukraine, Moldavien Griechenland.

Für Dertour wird als Fahrtgebiet nur folgendes angegeben:
Fahrtgebiet
Grenzüberfahrten müssen bei Buchung mit angefragt werden. Fahrten nach Mazedonien, Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Polen, Russland, Türkei und Albanien sind nicht erlaubt.
und ebenfalls auf den Vertrag des lokalen Vermieters verwiesen:
Der gültige Mietvertrag wird direkt zwischen Mieter und Vermieter vor Ort abgeschlossen. Es gelten daher die Mietbedingungen des Vermieters.

Wenn also tatsächlich ein Verbot der Nutzung von Fähren bestehen sollte, erfährt man das dann wohl erst vor Ort aus dem Mietvertrag.
Keine kundenfreundliche Regelung wenn man eine Rundreise mit Inselhopping geplant hat und dann nicht wie beabsichtigt durchführen kann.
Und vor allem birgt dies die Gefahr dass der Mieter eine solche Bestimmung nicht kennt und nicht versicherte Fahrten antritt. Für mich war das jedenfalls neu, dass man in Kroatien mit Mietwagen keine Fähren nutzen darf.
Habe ich so in anderen europ. Ländern wie Italien, Frankreich noch nie in einem Mietvertrag gelesen.
 
E

ELMA

Guest
Danke für die Recherche.

Aber ich denke, das hier ist der entscheidende Punkt:
Bei SunnyCars und Holidaycars wird u,.a. auf den Mietvertrag des Vermieters vor Ort verwiesen.

Und das darf eigentlich nicht passieren- man liest doch ( hoffentlich) oder lässt sich erklären, bevor man unterschreibt.
Und vor allem birgt dies die Gefahr dass der Mieter eine solche Bestimmung nicht kennt und nicht versicherte Fahrten antritt.

Als wir auf Mljet unser Auto gemietet haben, galten folgende Bedingungen "vor Ort" - und die haben wir vor dem Losfahren zur Kenntnis genommen:

Terms of renting

GENERAL INFORMATION:

• age of driver minimum 21 years
• driving licence at least 2 years old

• not allowed to leave the island with Mini BRUM vehicles

PAYMENT:

• cash payments - the deposit is in the amount of rent +20%

RATES INCLUDE:

• tax (PDV)

• insurance of the vehicle, driver and passangers

RATES EXCLUDE:

• gasoline


Gruß,
ELMA
 

Outdoordreams

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Danke für die Recherche.

Aber ich denke, das hier ist der entscheidende Punkt:


Und das darf eigentlich nicht passieren- man liest doch ( hoffentlich) oder lässt sich erklären, bevor man unterschreibt.

Klar liest man vor Ort den Mietvertrag. Normalerweise gibt es den bei den grossen Vermietern a.W. auch in deutscher Sprache bzw. zumindest in Englisch.

Wenn ich eine Rundreise vorhabe und per Flugzeug anreise, buche ich den Mietwagen von zu Hause bei einem deutschen Carbroker vor, da ich dann normalerweise günstigere Konditionen erhalte, vor allem eine Vollkasko ohne SB und eine ausreichend hohe Haftpflicht, und Reifen-Glas-Dach-Unterbodenschäden über den deutschen Vermittler im Schadensfall erstattet werden.

Solche erweiterten Leistungen müsste ich bei Vor-Ort-Anmietungen i.d.R. für teures Geld dazubuchen da vor Ort Mietwagen i.d.R. mit Selbstbeteiligung angeboten werden und die Erstattung von Reifen- und Glasschäden normalerweise nicht versichert sind.
Wenn man solche erwetierten Versicherungsleistungen wünscht, dann werden diese als Tages- bzw. Wochensätze berechnet, was richtig ins Geld gehen kann.

Und wenn ich jetzt in Kroatien an einem Flughafen beim Autovermieter stehe - und das bestens versicherte, vorgebuchte Fahrzeug übernehmen möchte - und erst dort vom lokalen Vermieter erfahre, dass Fährpassagen mit dem Fahrzeug verboten sind - und ich somit eine Rundreise, nicht wie von zu Hause geplant, mit Inselhopping durchführen kann, ist das sehr, sehr ärgerlich. Noch ärgerlicher wird es, wenn ich ggf. auch Quartiere oder Campingplätze auf den Inseln vorgebucht habe die ich jetzt nicht legal erreichen kann. :sad:

Wir hatten z.B. auf Sardinien einen Mietwagen, da wäre eine Fährüberfahrt aufs Festland bzw. auf die Nachbarinsel Korsika kein Problem gewesen.
Auch auf den Kanaren hatten wir schon Mietwagen und haben mit der Fähre zu einer Nachbarinsel übergesetzt.

Das das u.U. in Kroatien nicht erlaubt ist, finde ich nicht sehr kundenfreundlich und wenn das bei allen Vermietern verboten wäre, wird es für uns in Kroatien keine Alternative sein mit dem Flieger anzureisen und einen Mietwagen zu übernehmen.
Gerade in Kroatien, dem Land der tausend Inseln, sind Fährpassagen bei Rundreisen kaum zu vermeiden.

Es wäre für mich sehr interessant, mal in Erfahrung zu bringen, ob bei den in Kroatien ansässigen Vermietern generell ein Verbot für Fährüberfahrten besteht. Ich werde dazu mal meine bevorzugte Mietwagenvermittlung anfragen.

Gruss Kate
 

burki

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Also, auf den tiefen meiner Festplatte habe ich noch mal die Bedingungen für meinen Mietwagen im September 2009 Dubrovnik Airport herausgesucht. >Tui Cars


Den Mietvertrag unterschreiben Sie vor Ort bei Europcar. Zu beachten ist
dass Sie Ihre Original-Papiere (Führerschein und Personalausweis oder Pass)
bei Anmietung vorlegen müssen. Kopien werden nicht akzeptiert.
Ein Miettag beträgt 24 Stunden, d.h. Anmietzeit ist gleich Abgabezeit. Bei
Überschreitung zahlen Sie zum örtlichen Tarif nach. Bitte beachten Sie, dass
bei Nichtabnahme des Wagens eine Gebühr von 90 Prozent des Mietpreises
erhoben wird. Bei einer Verkürzung der Mietdauer besteht kein Erstattungsanspruch.
Vor Ort getroffene Absprachen können nicht berücksichtigt werden.
Haftpflichtversicherung ist durch die Zusatzversicherung (im Preis inkl.)
bis zu 100 Mio. Euro pauschal abgedeckt, Personenschäden bis zu 8 Mio. Euro
je Person (auch nach deutschem Zivilrecht).
Vollkasko- und KFZ-Diebstahlschutz sind ohne Selbstbeteiligung im Preis
eingeschlossen.
Insassenunfallschutz kann bei Annahme vor Ort gegen eine Gebühr von
5,00 Euro pro Tag abgeschlossen werden.
Fahrzeugkaution ist bei Übernahme des Wagens nur per Kreditkarte zu hinterlegen.
Gruppe A, B + C = 610,00 Euro; Gruppe H, I, J, L + G = 1.830,00 Euro;
Gruppe E + N = 1.120,00 Euro.
Im Fall von Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeuges wird diese Kaution als
Selbstbehalt vom Vermieter einbehalten und anschließend durch TUI Cars erstattet
Wichtige Hinweise dazu lesen Sie bitte auf der Folgeseite.
Tankkaution von 60,00 Euro ist bei Übernahme des Wagens nur per Kreditkarte
zu hinterlegen. Das Fahrzeug wird Ihnen voll getankt übergeben und
sollte voll getankt wieder zurückgegeben werden.
Mindestalter / Führerschein:
19 Jahre, Klasse 3 seit einem Jahr nur für Gruppe A + B.
Zuschlag für junge Fahrer: 19 - 21 Jahre = 20,00 Euro / Miete.
21 Jahre, Klasse 3 / B seit einem Jahr nur für Gruppen C, E, N, L + G.
25 Jahre, Klasse 3 / B seit 2 Jahren nur für Gruppen H, I + J.
Fahrerlaubnis: Das Fahren auf unbefestigten Straßen ( Sand- und Schotterpisten) ist nicht gestattet.
Zusatzfahrer: Die Eintragung eines weiteren Fahrers im Mietvertrag ist gegen
eine Gebühr von 12,20 Euro / Miete möglich (nur für die gesamte Mietdauer).
Originalpapiere sind erforderlich.
Zustellung / Abholung sind während der Öffnungszeiten auf dem Festland und
den Inseln Krk, Hvar und Brac ohne Gebühr möglich.
Zu den anderen Inseln auf Anfrage und gegen Gebühr von mind. 50,- Euro pro
Miete. Außerhalb der Öffnungszeiten grundsätzlich auf Anfrage und gegen Gebühr
von 30,- Euro pro Miete.
Anmietungen am Flughafen außerhalb der Öffnungszeiten sind auf Anfrage und
gegen eine Gebühr von 12,20 Euro möglich.
Einwegmieten sind ab einer Mietdauer von 3 Tagen national ohne Gebühr
möglich. Unter 3 Tagen nicht möglich.
Extras erhalten Sie gegen eine Gebühr; zahlbar vor Ort.
Kindersitz: (bis 7 Jahre) = 12,20 Euro / Tag; max. 50,00 / Miete.
Keine gesetzliche Kindersitzpflicht.
Dachgepäckträger = 12,20 Euro / Tag; max. 50,00 Euro / Miete (auf Anfrage).



Selbst die nicht mitgebuchte Fahrt nach Montenegro (Extrapaket) war plötzlich ohne Mehrpreis vor Ort möglich!

Eine Beschränkung für eine Fährenfahrt konnte ich nicht entdecken.

burki
 

burki

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Je weiter man in den Tiefen der Festplatte gräbt... :)

Ich habe die kompletten Mietbedingungen gefunden >im Anhang als Pdf

Ich habe keinerlei Beschränkungen gefunden was die Fahrt auf einer Fähre angeht. Je mehr ich darüber nachdenke, wären solche Beschränkungen ja auch unsinnig, hier gilt bei Beschädigung ja auch die Bedingung für die Vollkasko!

burki
 

Ariane

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Ich habe mir zwar schon häufig einen Wagen gemietet, aber was Fährfahrten angeht, habe ich leider auch keine Erfahrungen und wüsste aus meinem Umfeld auch niemanden, der sich da auskennt.
Bei einem Anbieter habe ich auch nur allgemeine Informationen zu Versicherungen gefunden, die man nehmen sollte bzw. die je nach Reiseland nicht zwingend notwendig sind.
Habe da u.a. das gelesen: "UMP: Underinsured Motorist Protection – Diese Versicherung schützt Sie vor zusätzlichen Kosten, die durch Unfälle mit unterversicherten Gegnern entstehen. Besonders für Reisen in die USA und in Dritte-Welt-Länder ist der Abschluss einer UMP unbedingt zu empfehlen." Aber das ist für ne Fährfahrt wohl auch nicht so hilfreich.
http://www.mietwagenmarkt.de/mietwagen-versicherungen.aspx

Aber müsste nicht auch die Versicherung der Fähre bei Unfällen greifen (natürlich nicht, wenn zwei Fahrzeughalter durch Selbstverschulden gegeneinander fahren)?
 
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