ES ist nur sehr interessant, dass niemand in Deutschland einem davon etwas sagt . weder eine Versicherung oder ein Autoclub . erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, erfährt man es und das ist doch traurig in der heutigen digitalen Welt . Zudem ist dieses Gesetz nirgendwo so richtig veröffentlicht wurden , sondern liegt nur an der Willkür einiger jungen Polizisten . so sehe ich es , denn ich wurde auch schon oft kontrolliert und nie hatte jemand etwas gesagt , bis einer kam und dachte, dass er ein paar Sterne mehr auf der schulter brauchtDobar dan,
ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt.
Das Führen eines Fahrzeuges mit deutschem Versicherungskennzeichen
ist in Kroatien nicht erlaubt; es ist egal, ob man damit im Urlaub einen Tag
unterwegs ist oder als Hausbesitzer das ganze Jahr! Es ist verboten !
Daher habe ich unseren Roller umgemeldet.
Was passiert im Falle eines verschuldeten Unfalls mit deutschem Versicherungs-
kennzeichen?
Die deutsche Versicherung wird den Schaden begleichen.
Kann sie gegenüber dem Versicherungsnehmer in Regress gehen?
Das halte ich für möglich. Das Führen des Fahrzeugs in Kroatien war nicht legal .
Wenn sie es versuchen, dann wünsche ich viel Spaß.
Ignorantia legis non excusat.
2000 Jahre altes römisches Recht. Gilt aber heute noch!
Es verbleibt mit europäischen Grüßen aus dem schönen Istrien
Lino
PS: Hauptsache alle Gurken sind in Europa gleich grün !
Entschuldigt, dass ich nicht so oft in dem Forum bin ,aber anbei die Strafe der Polizei mit anschliessender Gerichtsverhandlung, für alle die denken , dass ich lügen würde.
Zum Glück kenne ich viele Menschen in Rovinj und der Richter hat aus Mitleid und Nichtwissen die Strafe auf 300 Kn herabgesetzt . 200 Kn für den Dolmetescher, den ich normal nicht brauchte ,aber Gesetz ist und 100 Kn für die Gerichtsausgagen . Mittlerweile habe ich den Roller auf kroatisches Kennzeichen umgemeldet .
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Frage an ckrovinj: um eine Ummeldung zu machen, braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung (privremeni boravak). Will bedeuten, man verbringt länger als 2 Monaten in Kroatien. Das Thema ist - für diejenigen wie ich, die ein Eigentum hier in Kroatien haben, aber kürzer als 2 Monaten pro Jahr in Kroatien verbringen, eine Ummedlung ist nich möglich. Was tut man dann?
Gruss aus Trogir!
Was kann ich statt des Einkommensnachweis beilegen?Naja, ganz so einfach ist es nicht, das eine ist die polizeiliche Anmeldung (etwa als Tourist, Reisepass / Perso reicht aus). Das andere ist die Anmeldung eines Haupt- / Nebenwohnsitzes, da braucht's noch ein paar Dokumente, etwa Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz und so Zeugs, nix Tragisches.
Hier ist das Anmeldeformular zum Vorab herunter laden: https://mup.gov.hr/UserDocsImages/dokumenti/stranci/Obrazac 1a.pdf (zu Beginn die 1 ankreuzen)
- 2 Fotos 35x45
- Einkommensnachweis (letzte 3 Lohnzettel)
- Versicherungsnachweis (Krankenversicherungsnachweis oder int. Versicherungskarte)
- Stempelmarken, ich glaube 2x20kn (gibt's bei den Trafiken in Kroatien)
- Begründung für Aufenthalt: Immobilienbesitz Renovierung
- Dauer des Aufenthaltes: mit mehreren Unterbrechungen mindestens 1 Jahr