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rdnrw
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Neue Vorschriften Bootfahrer
Eine kurze Zusammenfasung:
Im Vorgriff auf den beantragten Beitritt zur Europäischen Union hat die Republik Kroatien ab 1. April 2008 alle den europäischen Gepflogenheiten widersprechenden Vorschriften den Wassersport betreffend ausgesetzt.
Es sind die
Gebühren für die Vignette,
die Gebühren für die zwangsweise zu erwerbende Seekarte,
die Leuchtturm-Steuer und die Gebühr zur Nutzung von Objekten der sicheren Seefahrt und Navigation,
die Gebühr für die Grenzabfertigung einschließlich der Verwaltungsgebühr,
die Gebühr für den Zollverschluß während des Winters und
die von nachgeordneten Stellen erhobenen Gebühren für das freie Ankern.
Die Vorschriften über die Zusammensetzung der Crew und die Pflicht zur Abgabe schriftlicher Crewlisten entfällt ebenfalls.
Eine kurze Zusammenfasung:
Im Vorgriff auf den beantragten Beitritt zur Europäischen Union hat die Republik Kroatien ab 1. April 2008 alle den europäischen Gepflogenheiten widersprechenden Vorschriften den Wassersport betreffend ausgesetzt.
Es sind die
Gebühren für die Vignette,
die Gebühren für die zwangsweise zu erwerbende Seekarte,
die Leuchtturm-Steuer und die Gebühr zur Nutzung von Objekten der sicheren Seefahrt und Navigation,
die Gebühr für die Grenzabfertigung einschließlich der Verwaltungsgebühr,
die Gebühr für den Zollverschluß während des Winters und
die von nachgeordneten Stellen erhobenen Gebühren für das freie Ankern.
Die Vorschriften über die Zusammensetzung der Crew und die Pflicht zur Abgabe schriftlicher Crewlisten entfällt ebenfalls.