Neues kroatisches Seerecht für Boote und Yachten

canderes

neues Mitglied
Registriert seit
10. Jan. 2016
Beiträge
7
Punkte
3
Alter
76
Ort
Wien
Webseite
sailing.czaak.at
Hallo Waldkauz,
voriges Jahr wurde ein Skipper in Kroatien bestraft, weil der Rudergänger keinen Führerschein hatte. Das hat viel Wirbel in den diversen Medien verursacht.
Aus meinem beruflichen Hintergrund (IT -Entwickler) bin ich gewohnt, solider zu recherchieren, als dies üblicherweise Journalisten tun. Ich habe daher ein Projekt zur Übersetzung des kroatischen Seerechts gestartet. Dazu habe ich Botschaften in Wien und Zagreb bemüht, hatte ein Gespräch im Marineministerium in Zagreb und ein Gespräch mit einem kroatischen Gesanten in der kroatischen Botschaft in Wien. Mit Unterstützung eines kroatischen Juristen habe ich das Gesetz übersetzt und auf der Bootsmesse in Tulln einen Vortrag darüber gehalten. Weil das Interesse groß war habe ich das Gesetz im genannten Buch veröffentlicht.
Damit steht es Interessierten zur Verfügung und deshalb habe ich es hier in diesem Forum angekündigt. Ein Buch im Eigenverlag ist kein Geschäft! Man ist froh, wenn man die Druckkosten wieder zurück bekommt.
Jetzt zu Deiner Frage:
Es gibt im Gesetz eine Reihe von Paragraphen, die für mich und meine Freunde überraschende Passagen enthalten. Solche, die wir nicht erwartet hätten und gegen die wir seit Jahrzehnten unwissentlich verstoßen. Das ist so lange kein Problem, solange du nicht von der Polizei erwischt wirst. Und wenn, dann ist das auch noch mit einer Geldstrafe zu verkraften. Existenzgefährdend werden solche Vergehen aber, wenn du einen Unfall mit Toten oder Schwerverletzten hast und vom Richter eine Teilschuld bekommst (5 Jahre Wachkoma 1,2 Mio.€)!
Was interessiert dich denn besonders? Hast du ein eigenes Schiff in Kroatien? Bist du als Charterkunde unterwegs? Mit welchen Flaggen fährst du denn?
Eine kleine Auswahl:
In Kroatien werden Schiffe für unterschiedliche Fahrtenbereiche registriert. Der Skipper benötig den Führerschein nicht für den Bereich in dem er fährt sondern für den das Schiff registriert ist.
Ein Beiboot bis 2,5 Meter Länge darf nur von 2 Personen benutzt werden, auch wenn es eine höhere CE-Zertifizierung hat.
Für größere Yachten benötigt man zwei Skipper. Seekarten dürfen nur vom stattlichen Hydrografischen Institut verwendet werden. Keine kommerzielle Verlagskarten.
Wenn ein Schiff ein elektronisches Navigationsgerät im Einsatz hat, darf dieses nur mit der aktualisierten ENC's betrieben werden. Also nix mit Garmin, Navionics und Co.
So nebenbei habe ich auch enen Vortrag über die Veerwendung vin Seekarten und GPS. Ich kenne Kroatien wie meine Westentasche. Die Fehler in Navionics sind Haarsträubend. Die Verwendung zur Navigation ist wirklich grob Fahrlässig.
Aber ich will und kann hier nicht mein Buch abschreiben.
Um es klar zu stellen: ich bin der Übersetzer und Kommentator, kein Rechtsanwalt und nicht der zuständige Minister. Beschwerden über das Gesetz werde ich von meinen Lesern sammeln und an die verantwortlichen Stellen mit der Bitte um Korrektur überreichen.
In keinem Land der Welt sind Gesetze vollständig, logisch und gerecht.
Unter dem Strich ist das Gesetz ein Ergebnis des Parlamentes der kroatischen Republik und verdient unseren Respekt und auch die Befolgung.
Handbreit!
 

waldkauz

aktives Mitglied
Registriert seit
18. Jan. 2012
Beiträge
200
Punkte
63
Ort
in der Nähe von Erfurt (Thüringen)
Hallo Rudi,
ich finde es schön daß du dir die Mühe gemacht hast. Ich persönlich habe weder ein Boot noch einen Bootsschein. Mir ist nur aufgefallen, daß dein Beitrag Überraschungen ankündigt, ohne ins Detail zu gehen. Ich habe nicht damit gerechnet, daß diese so umfangreich sind. Laie eben :oops:. Für etliche hier im Forum sind deine Ausführungen sicher eine Bereicherung. Es gibt hier das Forum: Wassersport: Bootfahren in Kroatien. Da tummeln sich bestimmt einige Interessenten.
 
K

Klaus1963

Guest
Mich interessieren Vorschriften und Gesetze für das Revier wo ich unterwegs bin ganz besonders.
Aus den erwähnten Stichpunkten konnte ich auch nur ansatzweise nicht das geringste ableiten, was einem Freizeit/Charterskipper an ungeahnten Überaschungen bringen könnte.
Auch aus den genannten Beispielen ist für mich so einiges nicht nachvollziehbar.
So finde ich auf der kroatischen Seite (https://mmpi.gov.hr/) keinen Gesetzestext über ein neues kroatisches Seerecht.

voriges Jahr wurde ein Skipper in Kroatien bestraft, weil der Rudergänger keinen Führerschein hatte. Das hat viel Wirbel in den diversen Medien verursacht.
Ja, das hat letztes Jahr einigen Wirbel bereitet,
https://www.sea-help.eu/adria/sicherheit-kroatische-behoerden-kontrollieren-schiffe/
aber auch Sea-Help hat bis heute keine Klärung und endgültige Bestätigung veröffentlicht.

Da es aber unter Umständen auch eine versicherungsrelevante Aussage sein könnte, habe ich diesbezüglich bei einem großen Charterversicherer nachgefragt.
Die Antwort daraus:
bitte entschuldigen Sie die Verzögerung, leider ist es nicht leicht eindeutige und offizielle Aussagen aus Kroatien zu bekommen.

In jedem Fall können wir Ihnen für die Gültigkeit der Skipperhaftpflicht-Versicherung bestätigen, dass diese auch gilt, wenn – wie üblich – der Rudergänger unter dem Kommando des Skipper am Ruder steht. Denn nach wie vor führt der Skipper das Schiff und gibt Anweisungen an Crewmitglieder – oder auch den Autopiloten.

Die zentrale Aussage hierzu findet sich in den Bedingungen der Skipperhaftpflicht-Versicherung unter Punkt 5:
5. Führerscheinklause
l5.1 Ist für das Führen eines Wassersportfahrzeugs eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt.
5.2 Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer bestehen, wenn der Skipper die Fahrerlaubnis ohne Verschulden annehmen durfte.


Der Originaltext des Gesetzes, der unsere Erachtens missverständlich interpretiert wird ist dieser:

BRODICA I JAHTA 1. UtvrĊivanje sposobnosti za plovidbu brodice i jahte Ĉlanak 111. (1) Brodica ili jahta je sposobna za plovidbu u odreĊenim podruĉjima plovidbe i za odreĊenu namjenu ako udovoljava odredbama ovoga Zakonika, propisa donesenih na temelju ovoga Zakonika i Tehniĉkim pravilima u svezi sa: 1) sigurnošću ljudskih ţivota, brodice ili jahte i imovine, 2) spreĉavanjem oneĉišćavanja pomorskog okoliša uljem, štetnim tvarima, otpadnim vodama i smećem, 3) zaštitom morskog okoliša od štetnog djelovanja sustava protiv obraštanja trupa, 4) zaštitom na radu, smještajem posade i putnika na jahti ili brodici, 5) sprjeĉavanjem oneĉišćenja zraka, 6) uvjetima za prijevoz putnika, 7) sigurnošću ureĊaja za rukovanje teretom. (2) Pored uvjeta iz stavka 1. ovoga ĉlanka, brodica ili jahta je sposobna za plovidbu i: 1) ako brodicom ili jahtom upravlja osoba s odgovarajućom svjedodţbom, odnosno uvjerenjem o osposobljenosti, te ako ima najmanji propisan broj ĉlanova posade s odgovarajućim svjedodţbama, odnosno uvjerenjima o osposobljenosti koji brodica ili jahta mora imati za sigurnu plovidbu, 2) ako je smještaj i broj ukrcanih osoba u skladu s odredbama i uvjetima navedenim u ispravama, zapisima, knjigama i odobrenoj tehniĉkoj dokumentaciji brodice ili jahte, 3) ako je teret na brodici ukrcan, sloţen, rasporeĊen i osiguran u skladu s odredbama i uvjetima navedenim u ispravama, zapisima i odobrenoj tehniĉkoj dokumentaciji brodice. (3) Minimalne uvjete koje mora zadovoljavati brodica ili jahta, njena oprema i ureĊaji, radi pruţanja odgovarajuće medicinske skrbi ĉlanovima posade, te opremu i obavezni sadrţaj brodske ljekarne za brodice ili jahte propisat će ministar nadleţan za poslove zdravstva uz suglasnost ministra.


Wir vermuten hier ein Missverständnis!

Auf einer Freizeit-Yacht muss der Skipper (= Schiffs-Führer = Captain = Commander = Operator = the only responsible person) natürlich die entsprechenden Zeugnisse besitzen.

Das heisst jedoch nicht, dass er jede Minute das Steuer-Rad selbst in der Hand halten muss. Der Skipper hat zu jeder Zeit das Kommando und erteilt Anweisungen welcher Kurs zu steuern ist. Diese Anweisungen führt er dann selbst aus, oder gibt sie in den Autopiloten ein, oder erteilt sie einem Crew-Mitglied, das das Steuer in der Hand hat (= Rudergänger = steersman = helmsman).
Es wird in HR auch die Größe der Schiffe unterschiedlich behandelt. So z.B. bis 24m über 24m usw. und auch bei der Verwendung. Hierbei konnte ich verschiedene vorgeschriebene Certifigate lesen wie für Maschinisten, Navigatoren, medizinisches Personal uä.
Ein Beiboot bis 2,5 Meter Länge darf nur von 2 Personen benutzt werden, auch wenn es eine höhere CE-Zertifizierung hat.
Das würde mich besonders interessieren da ich das zum ersten mal lese. Kannst Du zumindestens hier einen Hinweis zum Gesetzestext ( am besten Orginaltex) geben?
Unter dem Strich ist das Gesetz ein Ergebnis des Parlamentes der kroatischen Republik und verdient unseren Respekt und auch die Befolgung.
Dem Stimme ich 100%tig zu nur konnte ich bisher eben keine Bestätigung auf die Zuordnung auf Charterskipper finden.

Gruß Klaus
.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

canderes

neues Mitglied
Registriert seit
10. Jan. 2016
Beiträge
7
Punkte
3
Alter
76
Ort
Wien
Webseite
sailing.czaak.at
Es passiert hier jetzt genau das, was ich nicht wollte. Man beginnt das Gesetz in Einzelteile zu zerlegen und zu diskutieren. Genau das was auch in den sozialen Medien immer wieder passiert.
Genau deshalb bin ich direkt an die Quelle gegangen und habe es mit Fachleuten übersetzt. Zur Information: das kroatische Seerecht besteht nicht aus EINEM Gesetz sonden aus vielen Gesetzen und Verordnungen. Man muss schon sehr aufmerksam die Gesamtheit studieren. Einzelne Paragraphen herausnehmen und übersetzen ergibt nur ein löchriges Bild.
Das ist aber in allen Ländern so. Wäre das einfach, dann würden wir keine Anwälte brauchen.
Die Bedingungen einer Versicherung sind wichtig, aber kein Ersatz für ein nationales Gesetz. Eine Vericherung kann die Bedingungen festlegen wann sie bezahlt oder auch nicht. Sie kann aber die Rechtslage eines Landes nicht "overrulen".
Mein Gesamtprojekt kurz hier dargestellt:
Solide, fachmännische Übersetzung der wichtigsten Teile. Publikation an die Interressierten (Leser). Disskussion mit meinen Lesern und Sammlung der SACHLICHEN Kritikpunkte. Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen. Weiterleitung an das kroatische Parlament bzw. Ministerium.
Freunde haben mich für den letzten Abschnitt schon für verrückt erklärt. Wie soll ein Ösi das kroatische Gesetz ändern?
Nun, es ist ein Versuch. Der kann, aber muss nicht gelingen. In Österreich ist mir das schon zweimal gelungen. Je mehr Leute sich beteiligen, umso gewichtiger werden die Wünsche. Kroatien beobachtet den nautischen Tourismus sehr genau, weil das für den Staat eine rieseige Einnahmequelle ist.
Abschließend zur Erinnerung: das kroatische Seerecht ist NICHT für uns Touristen sondern auch für die eigene Bevölkerung geschrieben.
 
K

Klaus1963

Guest
Mein Gesamtprojekt kurz hier dargestellt:
Solide, fachmännische Übersetzung der wichtigsten Teile. Publikation an die Interressierten (Leser). Disskussion mit meinen Lesern und Sammlung der SACHLICHEN Kritikpunkte. Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen. Weiterleitung an das kroatische Parlament bzw. Ministerium.
Freunde haben mich für den letzten Abschnitt schon für verrückt erklärt. Wie soll ein Ösi das kroatische Gesetz ändern?
Das hat doch alles nichts mit dieser Beschreibung zu tun!
Das neue kroatische Seerecht ist jetzt in Deutsch verfügbar https://sailing.czaak.at/seerecht.html
Darin gibt es für uns einige Überraschungen!
Es wird der Eindruck erweckt, das die meisten Freizeitskipper sich in einem kroatisch gesetzwiedrigen Rahmen bewegen und mit Hilfe des Buches sich vor Strafen bewahren kann.
Diese Behauptung,
Ein Beiboot bis 2,5 Meter Länge darf nur von 2 Personen benutzt werden, auch wenn es eine höhere CE-Zertifizierung hat.
sollte dann schon nachweislich in einem Gesetzestext zu finden sein.

Ich bin ehrlich und kenne die gesetzlichen Bestimmungen bzw. deren Interpretationen nicht wirklich.
Jedoch, als verantwortungsbewußter Skipper mache ich mich so gut es geht über Vorschriften die in den Raum gestellt werden, kundig.
Und hier habe ich nichts gefunden und auch meiner Vercharterern ist das unbekannt.
Und wie ja selber erwähnt, wie etwas durch ein Gericht ausgelegt und beurteilt wird, liegt in der Qualität der unterschiedlichen Anwälten und wie sie Texte darlegen.

Gruß Klaus
 

canderes

neues Mitglied
Registriert seit
10. Jan. 2016
Beiträge
7
Punkte
3
Alter
76
Ort
Wien
Webseite
sailing.czaak.at
Das hat doch alles nichts mit dieser Beschreibung zu tun!

Es wird der Eindruck erweckt, das die meisten Freizeitskipper sich in einem kroatisch gesetzwiedrigen Rahmen bewegen und mit Hilfe des Buches sich vor Strafen bewahren kann.
Diese Behauptung,

sollte dann schon nachweislich in einem Gesetzestext zu finden sein.

Ich bin ehrlich und kenne die gesetzlichen Bestimmungen bzw. deren Interpretationen nicht wirklich.
Jedoch, als verantwortungsbewußter Skipper mache ich mich so gut es geht über Vorschriften die in den Raum gestellt werden, kundig.
Und hier habe ich nichts gefunden und auch meiner Vercharterern ist das unbekannt.
Und wie ja selber erwähnt, wie etwas durch ein Gericht ausgelegt und beurteilt wird, liegt in der Qualität der unterschiedlichen Anwälten und wie sie Texte darlegen.
Gruß Klaus

Lieber Klaus,
das alles IST NACHWEISLICH IM GESETZESTEXT zu finden, genau wie du es forderst!
Das Buch kann man erwerben. Kostet ein Mittagessen. Sollte ich das gesammte Buch hier kostenlos publizieren? Was forderst du denn an "Beweisen"?
Ich habe das Gesetz nicht gemacht. Das war das Parlament der Republik Kroatien! Beschwerden bitte dorthin richten. Nicht an mich.
Und bitte erkläre mir, wie du ehrlich behauptest, "Ich bin ehrlich und kenne die gesetzlichen Bestimmungen bzw. deren Interpretationen nicht wirklich" wie du dann die von dir geachteten Gesetze respektierst, wenn du sie gar nicht kennst??? Das kann ich bei all meiner Phantasie nicht nachvollziehen.
Dann schreibst du weiter: "Jedoch, als verantwortungsbewußter Skipper mache ich mich so gut es geht über Vorschriften die in den Raum gestellt werden, kundig."
In den "Raum gestellt" klingt nicht gut. Und "so gut es geht" wird dir weder bei der Polizei, vor Gericht oder bei Versicherungsschäden helfen. Und das findest du als "verantwortungsvoll"? Bestenfalls "halbvoll, wenn nicht sogar Verantwortungslos.
Ist dir bewußt, dass gerade du mit deinen Kritiken geradezu einen Werbetext für mein Gesetzesbuch schreibst?
Ich danke dir von ganzem Herzen.
Genau diese ungute Situation war es, die mich zu diesem Projekt geleitet haben. Jene die wirklich "verantwortungsvoll" das Gesetz beachten wollen, genau dennen will ich eine Hilfe anbieten. Die Ignoranten kann weder ich noch jemand anderer läutern.
Wir verbringen viele Wochen und Jahre auf See in unserem geliebten Kroatien. Wir bewegen teure Fahrzeuge und haben noch wertvollere "Fracht" in Form von menschlichem Leben an Bord. Ich beobachte viele Skipper die über diesen Berg an Verantwortung noch nie nachgedacht haben.
Für die seriös interessierten an der Gesetzeslage habe ich dieses Buch genmacht. Nein, damit kann man kein Geld verdienen. Als Eigenverleger muss man froh sein, wenn man die Druckkosten zurück bekommt. Reisen ins Ministerium, professioneller Rechtsbeistand und Übersetzer arbeiten nicht für Gottes Lohn. Meine Arbeitszeit will ich einmal ganz vergessen.
Du kannst auch in Zukunft nach deinem "...so gut es geht..." unterwegs sein.
Inwiefern ich diese Grundhaltung als professionell einschätze möchte ich für mich behalten. Die Skipperkollegen hier im Forum mögen sich ihre eigene Meinung bilden.

Handbreit!
https://sailing.czaak.at
 
K

Klaus1963

Guest
Eine letzte Erklärung von mir.
Ja ich kenne
bzw. deren Interpretationen nicht wirklich.
da ich kein Jurist bin. Das heißt aber nicht, das ich verantwortungslos bin nur weil ich nicht gleich los renne um dieses Buch zu kaufen.
Jedoch, als verantwortungsbewußter Skipper mache ich mich so gut es geht über Vorschriften die in den Raum gestellt werden, kundig.
Ich muss aber nicht ein kroatisches Jurastudium absolvieren um dann
bei der Polizei, vor Gericht oder bei Versicherungsschäden helfen

Es gibt einige Quellen die auf Neuigkeiten hinweisen denen ich auch Beachtung schenke und dabei prüfe, was für mich als Skipper von Freizeityachten von Bedeutung sein wird.
Vielleicht kennst Du ja diese Aussagen durch deine Recheren auch.
MARITIME OBJEKTE
Als maritimes Objekt werden ein schwimmende oder ein- bzw. untergetauchte Objekte definiert. Ein solches kann sein:
  • ein Wasserfahrzeug, das auf dem Wasser schwimmt und durch Navigation auf dem Seeweg ein vorbestimmtes Ziel erreicht, oder
  • ein Floating Object, das ist ein Objekt, das dauerhaft im Meer ganz oder teilweise festgemacht oder verankert ist, sich niemals nur auf dem Wasser befindet, sondern tiefer ein- oder ganz untergetaucht ist.

Nach den derzeitigen Bestimmungen des Seeschifffahrtsgesetzes wurden bisher mehrere Maße verwendet, um verschiedene Fahrzeuge zu klar zu definieren, als Parameter dienten:
  • Länge,
  • Bruttoraumzahl (BT ≠ BRT!),
  • Anzahl der Passagiere und
  • Verwendungs-Zweck
2) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS – NEUE DEFINITIONEN GELTEN ab 1.1.2020.
Das Schiff kann ein Passagier-, Fracht-, Fischerei-Boot/Schiff sein oder der wissenschaftlichen Forschung dienen,
  • Ein Schiff für die Schifffahrt auf dem Seeweg mit einer Rumpflänge von mehr als 15 m oder
befugt, mehr als 12 Fahrgäste zu befördern ist je nach Ausgestaltung eine Yacht oder ein Boot.
  • Ein Fischereifahrzeug ist eine Schiff, dessen Länge mehr als 15 Meter beträgt und mit einem mechanisches Antrieb ausgerüstet, um Fische und andere Lebewesen aus dem Meer zu fangen.
Die Länge des Bootes und die Rumpflänge der Yacht sind die Längen gemäß schon bestehender technischen Regeln (in Kraft).

3) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS – NEUE DEFINITIONEN GELTEN ab 1.1.2020.
Boot, Yacht oder große Yacht die Begriffe werden nachstehend neu definiert und zugeordnet
  • Ein Boot ist ein Schiff, das zur Seeschifffahrt bestimmt ist, darf maximal 12 Passagiere befördern, deren Länge mehr ist als 2,5 Meter und weniger als oder gleich 15 Meter ist und/oder die Gesamtleistung Antriebsvorrichtungen größer ist als 5 kW.
  • Eine Yacht ist ein Sportboot – unabhängig davon, ob es eingesetzt wird für den persönlichen oder wirtschaftlichen Gebrauch – dessen Rumpflänge größer als 15 Meter und ist für einen längeren Aufenthalt auf See gedacht, die zusätzlich zur Besatzung bis zu 12 Passagiere befördern darf.
  • Eine große Passagieryacht hat eine Rumpflänge von 24 Metern oder mehr und ist befugt, zusätzlich zur Besatzung mehr als 12 Passagiere zu befördern, aber nicht mehr als 36 Passagiere.
4) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS – NEUE BEGRIFFE DEFINIEREN ENDGÜLTIG

EINIGE MERKMALE VON SCHIFFEN
Kroatien Verantwortliche schauen voraus, wollen sich nicht von den zukünftigen Entwicklungen überrollen lassen und räumen gleichzeitig der traditionelle Handwerkskunst eine Chance ein.
  • Ein autonomes Schiff ist je nach Klasse ein Fahrzeug, das durch Automatisierung und hohe Anforderungen an die sofortige komplette Überwachung aller Systeme, den Dienst ohne Bordpersonal oder mit reduzierten Anzahl Besatzungsmitglieder konstant und sicher
navigiert werden kann.
  • Traditionelles, ursprüngliches Handwerk stellt – aus meist aus alten Ausgangsmaterialien – noch heute einzelne Repliken her, die noch vor den 1950er Jahren entworfen und gebaut wurden.
5) u. 6) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Die Absätze 5) und 6) beschreiben die Übergangsbestimmungen, die hier außer Acht gelassen werden. Die zuständigen Behörden werden von sich aus aktiv und über die neue Gesetzeslage Betroffene informieren.
Schließlich fahre ich nun bis 48" mit einem Segelboot und ab 50" mit einer Segelyacht. Ein Schiff ist es aber in beiden Fällen nicht.

Du schreibst selber
das kroatische Seerecht besteht nicht aus EINEM Gesetz sonden aus vielen Gesetzen und Verordnungen.
und deshalb sind doch Nachfragen erlaubt, wieviel von deinem Buch so wichtige Informationen für den Freizeitskipper enthält.
Gesetze und Verordnungen die nur einem kroatischen Fischer betreffen, würden mich nähmlich nicht so interessieren.
Die Skipperkollegen hier im Forum mögen sich ihre eigene Meinung bilden.
Dem stimme ich ebenfalls zu.
Deine Grundhaltung mir gegenüber tut mir nicht wirklich weh da ja nur nur Leser des Buches anscheinend verantwortunsvoll sind.
Jene die wirklich "verantwortungsvoll" das Gesetz beachten wollen, genau dennen will ich eine Hilfe anbieten.

Aber, lassen wir es gut sein.
Wünsche Dir trotzdem Gesundheit und Erfog mit deinen Vorhaben.
Klaus

.
 

freerider13

aktives Mitglied
Registriert seit
25. Juli 2012
Beiträge
274
Punkte
63
Wird in dem Buch auch schon auf die neuesten Gesetzesänderungen eingegangen, wie zB. die Pflicht zum tragen von Rettungswesten?

Jan


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 

jadran

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26. Dez. 2007
Beiträge
4.679
Punkte
113
Was mache ich denn 2020 mit meinem Schiff in Kroatien, kann ich aus der Marina raus?
Kann ich in eine andere Marina, mit meinem Schiff?
Komme ich an meine Schiff?
Bin ich auf meinem Schiff 14 Tage in der Marina in Beugehaft?

Das sollte man versuchen erst mal klären.
Warum sich neue GESETZTEXTE zulegen, wenn andere Probleme nicht gelöst sind.
Oder habe ich etwas überlesen ?

jadran
 
K

Klaus1963

Guest
In diesem Beitrag werden sicher einige offene Fragen für einzelne alte oder zukünftige Bootsführer beantwortet.
Achtung!
Es ist kein Livestream da dieser bereit am 31.03.2021 erfolgte.

 
Top Bottom