MARITIME OBJEKTE
Als maritimes Objekt werden ein schwimmende oder ein- bzw. untergetauchte Objekte definiert. Ein solches kann sein:
- ein Wasserfahrzeug, das auf dem Wasser schwimmt und durch Navigation auf dem Seeweg ein vorbestimmtes Ziel erreicht, oder
- ein Floating Object, das ist ein Objekt, das dauerhaft im Meer ganz oder teilweise festgemacht oder verankert ist, sich niemals nur auf dem Wasser befindet, sondern tiefer ein- oder ganz untergetaucht ist.
Nach den derzeitigen Bestimmungen des Seeschifffahrtsgesetzes wurden bisher mehrere Maße verwendet, um verschiedene Fahrzeuge zu klar zu definieren, als Parameter dienten:
- Länge,
- Bruttoraumzahl (BT ≠ BRT!),
- Anzahl der Passagiere und
- Verwendungs-Zweck
2) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS – NEUE DEFINITIONEN GELTEN ab 1.1.2020.
Das Schiff kann ein Passagier-, Fracht-, Fischerei-Boot/Schiff sein oder der wissenschaftlichen Forschung dienen,
- Ein Schiff für die Schifffahrt auf dem Seeweg mit einer Rumpflänge von mehr als 15 m oder
befugt, mehr als 12 Fahrgäste zu befördern ist je nach Ausgestaltung eine Yacht oder ein Boot.
- Ein Fischereifahrzeug ist eine Schiff, dessen Länge mehr als 15 Meter beträgt und mit einem mechanisches Antrieb ausgerüstet, um Fische und andere Lebewesen aus dem Meer zu fangen.
Die Länge des Bootes und die Rumpflänge der Yacht sind die Längen gemäß schon bestehender technischen Regeln (in Kraft).
3) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS – NEUE DEFINITIONEN GELTEN ab 1.1.2020.
Boot, Yacht oder große Yacht die Begriffe werden nachstehend neu definiert und zugeordnet
- Ein Boot ist ein Schiff, das zur Seeschifffahrt bestimmt ist, darf maximal 12 Passagiere befördern, deren Länge mehr ist als 2,5 Meter und weniger als oder gleich 15 Meter ist und/oder die Gesamtleistung Antriebsvorrichtungen größer ist als 5 kW.
- Eine Yacht ist ein Sportboot – unabhängig davon, ob es eingesetzt wird für den persönlichen oder wirtschaftlichen Gebrauch – dessen Rumpflänge größer als 15 Meter und ist für einen längeren Aufenthalt auf See gedacht, die zusätzlich zur Besatzung bis zu 12 Passagiere befördern darf.
- Eine große Passagieryacht hat eine Rumpflänge von 24 Metern oder mehr und ist befugt, zusätzlich zur Besatzung mehr als 12 Passagiere zu befördern, aber nicht mehr als 36 Passagiere.
4) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS – NEUE BEGRIFFE DEFINIEREN ENDGÜLTIG
EINIGE MERKMALE VON SCHIFFEN
Kroatien Verantwortliche schauen voraus, wollen sich nicht von den zukünftigen Entwicklungen überrollen lassen und räumen gleichzeitig der traditionelle Handwerkskunst eine Chance ein.
- Ein autonomes Schiff ist je nach Klasse ein Fahrzeug, das durch Automatisierung und hohe Anforderungen an die sofortige komplette Überwachung aller Systeme, den Dienst ohne Bordpersonal oder mit reduzierten Anzahl Besatzungsmitglieder konstant und sicher
navigiert werden kann.
- Traditionelles, ursprüngliches Handwerk stellt – aus meist aus alten Ausgangsmaterialien – noch heute einzelne Repliken her, die noch vor den 1950er Jahren entworfen und gebaut wurden.
5) u. 6) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Die Absätze 5) und 6) beschreiben die Übergangsbestimmungen, die hier außer Acht gelassen werden. Die zuständigen Behörden werden von sich aus aktiv und über die neue Gesetzeslage Betroffene informieren.