OIB > Persönliche Identifikationsnummer (Finanzamt)

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perovuk

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O I B Osobni identifikacijski broj,
ist das gleiche wie bei uns die Persönliche Identifikationsnummer, welche seit 2008 von den Finanzämtern vergeben wird.
In Kroatien bekommen die Steuerpflichtigen diese Nummer seit Januar 2009 von ihrer zuständigen Zweigstelle des Steueramtes.
WICHTIG - auch Ausländer die in Kroatien eine Firma angemeldet haben, oder über Haus / Grundbesitz verfügen, oder bei einer kroatischen Bank ein Girokonto ( für Daueraufträge z.B.), oder ein Devisenkonto haben, müssen diese OIB beantragen.
Banken dürfen ohne diese OIB keinen Zahlungsverkehr durchführen.
Wenn die Bank nicht ohnehin darauf hinweist, empfiehlt es sich nachzufragen, die Frist endet am 31.12.2010.
Die Bescheinigung über den Erhalt der OIB ist ein amtliches Dokument und entsprechend aufzubewahren.

Bild oberer Teil = Deutsche Nummer, unterer Teil = kroatisches Dokument
 
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