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Marius
Guest
Hey Christl, 10:00 Uhr ist bei dir "später Vormittag"? ;-)
Nach einigen Weitervermittlungen und zwei neuen Telefonnummern kann ich jedenfalls nun folgendes berichten:
Im Innenministerium (odjel za strance, Abteilung Ausländer) findet man den Fall eines Wohnmobilreisenden, der im Winter bei geschlossenen Campingplätzen jeden Tag von einem Ort zum nächsten hüpft, auch recht verzwickt.
Kroatische Frau am Telefon: "Und so jemanden kennen Sie? Der fährt wirklich jeden Tag weiter zum nächsten Ort? Im Winter?"
Marius: "Jaja, kenn' ich, kenn' ich, an besonders schönen Plätzen möchte er vielleicht auch mal zwei Tage bleiben."
Also an solche Szenarien hat dort definitiv niemand gedacht. Grundsätzlich gilt also die Anmeldepflicht. Wenn's hart auf hart kommt. Also inklusive Abmeldung bei der Abreise, Anmeldung bei der Anreise, etc., etc. also in der Realität de facto nicht umsetzbar, das hat die MUP-Frau selbst auch so gesehen.
Als "Workaround" bietet die nette Dame an, sich am ersten Aufenthaltsort anzumelden und bei der Abreise nicht abzumelden, sondern dort die polizeiliche Anmeldung aufrecht zu erhalten und gleich auch die Kurtaxe für die Dauer des Gesamturlaubes zu entrichten. Wird man später an einem anderen Ort in Kroatien angehalten und nach der Anmeldung gefragt, dann ist man eben soeben auf einem Tagesausflug bzw auf dem Weg ans nächste Ziel. Ich hatte den Eindruck, wichtig ist, dass man überhaupt eine Anmeldung hat und dass man am Ende des Urlaubes wieder an den Anmeldeort zurückkehrt.
Oder dies zumindest vorhat ;-)
Weiters glaubt sie nciht, dass man sogleich mit einem einjährigen Einreiseverbot belegt wird, als hätte man ein Verbrechen begangen. Ihr sind keine derartigen Fälle bekannt, wo jemand mit einem einjährigen Einreiseverbot belegt worden wäre nur weil er sich nciht angemeldet hatte. Da muss schon noch Diebstahl, Schmuggel oder etwas in der Art dazukommen, also richtige Straftaten (da war also dann auch schon ein Richter im Spiel !!!). Realistisch betrachtet ist im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Aber, nunja, der oben skizzierte Workaround scheint mir doch recht anwendbar, risikolos und stabil.
Nach einigen Weitervermittlungen und zwei neuen Telefonnummern kann ich jedenfalls nun folgendes berichten:
Im Innenministerium (odjel za strance, Abteilung Ausländer) findet man den Fall eines Wohnmobilreisenden, der im Winter bei geschlossenen Campingplätzen jeden Tag von einem Ort zum nächsten hüpft, auch recht verzwickt.
Kroatische Frau am Telefon: "Und so jemanden kennen Sie? Der fährt wirklich jeden Tag weiter zum nächsten Ort? Im Winter?"
Marius: "Jaja, kenn' ich, kenn' ich, an besonders schönen Plätzen möchte er vielleicht auch mal zwei Tage bleiben."
Also an solche Szenarien hat dort definitiv niemand gedacht. Grundsätzlich gilt also die Anmeldepflicht. Wenn's hart auf hart kommt. Also inklusive Abmeldung bei der Abreise, Anmeldung bei der Anreise, etc., etc. also in der Realität de facto nicht umsetzbar, das hat die MUP-Frau selbst auch so gesehen.
Als "Workaround" bietet die nette Dame an, sich am ersten Aufenthaltsort anzumelden und bei der Abreise nicht abzumelden, sondern dort die polizeiliche Anmeldung aufrecht zu erhalten und gleich auch die Kurtaxe für die Dauer des Gesamturlaubes zu entrichten. Wird man später an einem anderen Ort in Kroatien angehalten und nach der Anmeldung gefragt, dann ist man eben soeben auf einem Tagesausflug bzw auf dem Weg ans nächste Ziel. Ich hatte den Eindruck, wichtig ist, dass man überhaupt eine Anmeldung hat und dass man am Ende des Urlaubes wieder an den Anmeldeort zurückkehrt.
Oder dies zumindest vorhat ;-)
Weiters glaubt sie nciht, dass man sogleich mit einem einjährigen Einreiseverbot belegt wird, als hätte man ein Verbrechen begangen. Ihr sind keine derartigen Fälle bekannt, wo jemand mit einem einjährigen Einreiseverbot belegt worden wäre nur weil er sich nciht angemeldet hatte. Da muss schon noch Diebstahl, Schmuggel oder etwas in der Art dazukommen, also richtige Straftaten (da war also dann auch schon ein Richter im Spiel !!!). Realistisch betrachtet ist im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Aber, nunja, der oben skizzierte Workaround scheint mir doch recht anwendbar, risikolos und stabil.