Hey, ich habe noch ein paar weitere Fragen:
ich würde gerne ein wenig Inselhopping betreiben in Kroatien. Wie sieht es mit unbewohnten Inseln / ruhigen Buchten aus? Angeblich gibt es da ja einige. Habt ihr da "Geheim"Tips? Darf man die betreten oder macht man sich damit strafbar/ fallen Strafzahlungen an? Wenn ja wie hoch? Falls es gestattet ist, wie kommt man am besten dort hin (keiner von uns beiden spricht Kroatisch)? Ich würde am ehesten denken, dass man sich ein Boot + Skipper mietet. Könnt ihr da ungefähre Angaben machen, was so etwas für 2 Personen kosten würde? Wie sieht es mit Übernachtungen auf solchen Inseln / Buchten aus? (Zelt / Biwak / Tarp / natürlich KEIN Feuer, Müll mitnehmen...) Ist das gestattet (erlaubtes Betreten vorausgesetzt)?
Ist es möglich ggf. die Kurtaxe für 2 Wochen zu bezahlen und dann (mit Nachweis) im Freien zu schlafen?
Ich habe gelesen, dass man sich innerhalb einer gewissen Zeitspanne bei der Polizei (angeblich auch Tourist - Info als Alternative) melden muss (48h trotz EU Beitritt), wenn man auf eigene Faust unterwegs ist (sonst wird das ja vom Vermieter/ Campingplatzbetreiber erledigt). Muss man sich da bei einer Rundreise an jedem Ort neu melden, oder reicht es, wenn man bei Einreise einmal meldet und angibt, dass man innerhalb eines angegebenen Zeitraums eine Rundreise macht?
Falls man sich jedes mal NEU anmelden muss: wenn ich jetzt nur max 24h an einem Ort verbleibe, ist dann der Schluss korrekt, dass ich mich NIE anmelden muss?
Und noch eine ganz dumme Frage:
Ich bin mit einem Anhängekupplungs-Fahrradträger unterwegs. Für die Deutschen ist das ja mit Folgekennzeichen kein Problem. Mit in Österreich gemeldetem Auto kommt allerdings folgendes Problem zustande: in Österreich gibt es keine Folgekennzeichen sondern nur ein rotes Kennzeichen, das man am Fahrradträger montiert (alternativ könnte man auch das Kennzeichen des KFZ hinten montieren). Dieses rote Kennzeichen wird allerdings fast nirgendwo im Ausland akzeptiert (im Falle unserer Reise weder in Slowenien noch in Kroatien). Nun kommt hinzu, dass laut info vom ÖAMTC der Fahrradträger das Kennzeichen des KFZ nicht verdecken darf (tut er aber) und dass es in Kroatien nicht erlaubt ist, das KFZ Kennzeichen von Ort und Stelle zu nehmen. Da ich am Auto einen Heckspoiler habe, ist es leider nicht möglich, auf einen Heckfahrradträger umzusteigen und jetzt extra Dachträger montieren zu lassen + zusätzlich einen Fahrraddachträger zu besorgen, kommt nicht in Frage, weil bei Autowechsel nicht universal verwendbar. ÖAMTC Rechtsservice konnte in dieser Frage leider auch nicht weiterhelfen... Deswegen würde es mich interessieren, ob schon mal einer der Österreicher hier im Forum in dieser Kombination (Auto + AHK-Fahrradträger) in Kroatien war und von seinen Erfahrungen berichten kann? Soll ich es einfach riskieren, das hintere Kennzeichen an den Fahrradträger zu montieren und loszufahren?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Georg