Schlauchboot (2,50 ) mit 3 PS - Anmeldepflichtig?

mussel01

neues Mitglied
Registriert seit
13. Juni 2010
Beiträge
12
Punkte
1
Ort
Braunschweig / lower saxony
Hallo Kroatienfreunde,

unseren diesjährigen Sommerurlaub wollen meine Familie & ich auf der Insel Rab - in Supetarska Draga - verbringen. Um auf die der Bucht vorgelagerten Inseln (...Otok Maman) möglichst bequem zu erreichen, möchte ich unser Schlauchboot mitnehmen. Es ist 2,50 m lang und hat einen 3 PS Aussenborder.
Diese Kombination ist in Deutschland noch nicht anmeldepflichtig, so dass ich keine Registrierungsnummer habe.

Wie ist es nun in Kroatien ? So weit mir bekannt, müssen Boote unter 3,00m und bis 5 PS nicht angemeldet werden.
- Heisst das, ich benötige in HR ebenfalls keine Nummer ? Wie sieht es mit einer Versicherungspflicht aus ?

Vielen Dank für Eure Hilfe !
 
B

bavaria27

Guest
hast du überhaupt einen führerschein? den brauchst du unbedingt!
versicherungspflicht besteht für 3 PS nicht.
anmelden brauchst du es normalerweide auch nicht, manche hafenkapitäne sehen allerdings die anmeldepflicht ab 2,5 m

gruss
arno
 

mussel01

neues Mitglied
Registriert seit
13. Juni 2010
Beiträge
12
Punkte
1
Ort
Braunschweig / lower saxony
Hallo Arno,

...der "Fall" ist etwas komplizierter: ich selber habe ein kleines 4,00 m Sportboot mit einem 30 PS AuBo und natürlich alles, was man sonst noch so braucht (Fühererschein...Versicherung u.s.w.).
- Wir haben in diesem Jahr unsere Freunde (haben heute Prüfung für SBF-See) überredet, mit uns mit zu kommen und wir haben uns zwei Wohnungen in Sup. Draga gemietet.
Nun habe ich gelesen ,dass die Bademöglichkeiten in der Bucht nicht so toll sind, allerdings die vorgelagerten kleinen Inseln sehr schön sein sollen (ca. 1 SM entfernt).
- Weil ich nicht ständig den "Kutscher" machen möchte, habe ich mir dann halt noch besagtes kleines Schlauchboot mit einem 3 PS Yamaha "Malta" zugelegt.

Verständlicherweise möchte ich nicht doppelt "zur Kasse" gebeten werden....

Gruss

Andreas
 
B

bavaria27

Guest
stimmt die bademöglichkeiten in der supetarska sind schon sehr beschränkt die vorgelagerten inseln sind zum baden sehr schön, nur ohne boot gehts nicht.
wie gesagt beginnt die anmeldepflicht für boote bei 3m, nur sehen das halt manche hafenkapitäne das anders und meinen die grenze sei 2,5m, frag halt einfach nach, der kapitän für rab ist in der stadt rab im gebäude der aci marina.
ich melde mein kleines schlauchboot, 2,2m 3,3 ps, auch nicht an, bootsschein habe ich auch keinen.

gruss
arno
 
K

klaus52

Guest
Wie sieht es mit einer Versicherungspflicht aus ?

Hallo Andreas, so eine Versicherung ist nicht teuer ( auch wenn Du sie nicht haben musst ), ich bezahle für unser 10 PS Schlauchboot 37 Euro im Jahr. Wenn Ihr mit der Schraube, einen Taucher erwischt, kann die Existenz davon abhängen .
Ich mache immer nur einen Vertrag für ein Jahr, weil wir für das nächste Jahr noch nicht wissen, ob und wohin wir in Urlaub fahren und ob wir das Boot mitnehmen.
2011 habe ich ab dem 24.6 die Versicherung abgeschlossen und für dieses Jahr zum 24.06. schon wieder gekündigt, weil wir da wieder aus dem Urlaub zurück sind und das Boot nicht mehr nutzen. So haben wir für 37 Euro die Versicherung für zwei Urlaube genutzt. Wir wissen noch nicht was 2013 ist und versichern, bei Bedarf, das Boot wieder neu.
mfg. Klaus
 
K

klaus52

Guest
ich melde mein kleines schlauchboot, 2,2m 3,3 ps, auch nicht an, bootsschein habe ich auch keinen.

Dann kannst Du dir auch die Versicherungsprämie sparen, die Versicherung zahlt dann eh nicht.
In meiner Versicherungspolice steht: Wenn Sie eine behördliche Erlaubnis, zum führen des Bootes, benötigen, zahlt die Versicherung nur, wenn Sie die behördliche Erlaubnis haben. Ich hatte mal einen anderen Versicherer, da stand das gleiche drin. Eine behördliche Erlaubnis schreibt Kroatien ja vor, Führerschein für jeden Motor.
Das soll jetzt aber keine Moralpredigt sein, ich habe das Boot auch schon länger als den Führerschein.
mfg. Klaus
 

balou

Forum-Guide
Mitarbeiter
Registriert seit
12. März 2006
Beiträge
577
Punkte
63
Dann kannst Du dir auch die Versicherungsprämie sparen, die Versicherung zahlt dann eh nicht.
In meiner Versicherungspolice steht: Wenn Sie eine behördliche Erlaubnis, zum führen des Bootes, benötigen, zahlt die Versicherung nur, wenn Sie die behördliche Erlaubnis haben. Ich hatte mal einen anderen Versicherer, da stand das gleiche drin. Eine behördliche Erlaubnis schreibt Kroatien ja vor, Führerschein für jeden Motor.
Das soll jetzt aber keine Moralpredigt sein, ich habe das Boot auch schon länger als den Führerschein.
mfg. Klaus

Bootsschein (IBS) ist mit Bootsführerschein nicht zu verwechseln, hat also mit Bootsführerschein wie von den Versicherungen gefordert nichts zu tun.

Gruß
Balou
 
K

klaus52

Guest
Bootsschein (IBS) ist mit Bootsführerschein nicht zu verwechseln, hat also mit Bootsführerschein wie von den Versicherungen gefordert nichts zu tun.
Gruß
Balou

Hallo Balou,
klar hat die Zulassungsbescheinigung nichts mit dem Führerschein zu tun.
Was ich meinte: Kroatien verlangt für alle motorbetriebenen Boote einen Führerschein. Fährt jetzt einer ohne diesen Führerschein ( auch wenn der Motor nur 1 PS hat ), fährt derjenige ohne Führerschein, obwohl in diesem Fahrtgebiet ( dafür ) ein Führerschein vorgeschrieben ist. Ich denke schon, dass das für die Versicherung ein ausreichender Grund ist, den Versicherungsschutz zu verweigern. Der Bootsführer fährt mit dem Boot ohne die behördliche Erlaubnis.
mfg. Klaus
 

Neptun

erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10. Nov. 2004
Beiträge
632
Punkte
28
Hi,

mich betrifft es ja nicht, da ich/wir uns sowieso anmelden müssen,

aber nach den mir vorliegenden Informationen sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab 3 Meter aufwärts, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht, Anmelde- und damit Vignettenpflichtig. Darüber hinaus sind auch alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3 Metern, jedoch mit Motoren, die eine Leistung von mehr als 5 KW haben, anmeldepflichtig.

Außerdem schreibt Kroatien inzwischen für jedes motorbetriebene Fahrzeug einen FS vor, auch wenn dieses im Heimatland FS-frei ist, der FS Binnen reicht ebenfalls nicht, auch wenn er in der Vergangenheit hin und wieder anerkannt wurde.

edit: Eine Versicherung ist in jedem Fall empfehlenswert, egal, ob vorgeschrieben oder nicht,
ich weiß noch, wie mich in Baska so ein Idiot seitlich richtiggehend gerammt hat, in der Schwimmerzone, wo keine Boote fahren dürfen, ich mit Schnorchel (aber dieser mit reflektierendem Streifen, vorschriftsmäßig!!!). Ich konnte gerade noch den Arm hochziehen und den Kopf schützen!
 
B

bavaria27

Guest
hallo klaus,

der boosschein ist das bootszertifikat ausgestellt vom z.b. adac

führerscheine habe ich alle incl. funkzeugnis.

gruss
arno
 
Top Bottom